Umfrage des BMJ zum Fremdkapital bzw. Fremdbesitzverbot

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) befasst sich derzeit verstärkt mit dem Thema „Fremdkapital“. Es hat beschlossen, vor weiteren Überlegungen die Auffassung der Anwaltschaft einzuholen und zu ermitteln, ob überhaupt Bedarf für entsprechende Beteiligungen besteht. Dieses Anliegen möchte die Bundesrechtsanwaltskammer unterstützen, indem sie die vom BMJ erstellte Umfrage technisch begleitet. Die Ergebnisse werden auch den Rechtsanwaltskammern zur Verfügung gestellt.

Alle Kammermitglieder werden um rege Teilnahme gebeten. Die Online-Umfrage, die bis 26.11.2023 zugänglich ist, erreichen Sie unter diesem Link: https://easy-feedback.de/Umfrage-BMJ/1729600/8jEP2X

Bitte beachten Sie hierbei folgenden Hinweis der BRAK: Innerhalb eines Netzwerks kann die Teilnahme mehrerer Personen Schwierigkeiten bereiten. Befinden Sie sich bei Teilnahme im Kammer- oder Kanzleinetzwerk, wird Ihnen möglicherweise angezeigt, dass Sie an der Umfrage bereits teilgenommen haben. Bitte nehmen Sie in diesem Fall über ein Mobilgerät teil, das nicht mit dem Büronetzwerk verbunden ist.

Zum Hintergrund:

Aufgrund des in der BRAO verankerten Fremdbesitzverbotes ist es in Deutschland aktuell nicht möglich, dass sich nicht-anwaltliche Kapitalgeber an Anwaltskanzleien beteiligen. Zweck des Fremdbesitzverbotes ist es, die Unabhängigkeit anwaltlicher Beratung – u.a. vor Einflussnahme von außen, beispielweise durch nicht dem anwaltlichen Berufsrecht verpflichtete Kapitalgeber – gesetzlich zu sichern. Gleichwohl wird immer wieder die Frage in den Raum gestellt, ob das Fremdbesitzverbot ggf. gelockert werden könnte.

Teile der Anwaltschaft halten das Fremdbesitzverbot mit Blick auf die Zunahme an Legal-Tech-Unternehmen für nicht mehr zeitgemäß. Andererseits gibt es zahlreiche Anwältinnen und Anwälte, welche die anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr sehen, weil nichtanwaltliche Kapitalgeber, die ausschließlich wirtschaftliche und auf Rentabilität ausgerichtete Zwecke verfolgen, nicht entscheiden sollen, ob und wie ein Mandat geführt wird. Diese Kolleginnen und Kollegen fürchten eine Kommerzialisierung des Mandates einschließlich Einflussnahme der Kapitalgeber auf die Auswahl von Mandaten.

Bislang fehlen allerdings Erkenntnisse dazu, wie stark diese sich diametral gegenüberstehenden Auffassungen in der deutschen Anwaltschaft vertreten werden. Aus diesem Grund hat das BMJ einen Fragenkatalog erstellt, um die unterschiedlichen Auffassungen innerhalb der deutschen Anwaltschaft zu ermitteln. Im Hinblick auf ähnlich gestaltete Berufsordnungen und bestehende Berufsausübungsgesellschaften hat das BMJ nicht nur die Rechtsanwaltschaft, sondern auch Patentanwältinnen und Patentanwälte in das Thema einbezogen.