Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2024

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat mit

Bekanntmachung vom 18.10.2023

die Mindestausbildungsvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz – also auch für Rechtsanwaltsfachangestellte – für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2024 wie folgt festgelegt:

  • im 1. Ausbildungsjahr 649,00 € (bislang 620,00 €)
  • im 2. Ausbildungsjahr 766,00 € (bislang 731,60 €)
  • im 3. Ausbildungsjahr 876,00 € (bislang 837,00 €)
  • im 4. Ausbildungsjahr 909,00 € (bislang 868,00 €)

Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.