Studie der Europäischen Kommission zum Schulungsbedarf in den Mitgliedstaaten

In ihrer Mitteilung „Die Gewährleistung der Justiz in der EU – eine europäische Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung für den Zeitraum 2021-2024“ betont die Europäische Kommission die Bedeutung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene, damit die Praktiker die Rolle des Europarechts in ihrer täglichen Praxis verstehen und dafür sorgen können, dass die Rechte und Pflichten nach europäischem Recht in nationalen Gerichtsverfahren eingehalten werden.

Die Generaldirektion Justiz und Verbraucher (GD JUST) der Europäischen Kommission hat eine Ausschreibung (JUST/2022/OP/0006) für die Gestaltung und Entwicklung eines Modells von E-Learning-Kursen der Europäischen Kommission veröffentlicht, die alle relevanten Bereiche des EU-Rechts abdeckt. Zudem hat die Kommission einen Fragebogen veröffentlicht, mit dem der Schulungsbedarf von juristischen Praktikern abgefragt wird. Diese Online-Umfrage ist ein wesentlicher Bestandteil der Bewertung des Schulungsbedarfs für dieses Projekt und soll dazu beitragen, den Schulungsbedarf und Wissenslücken in den drei relevanten Bereichen des Europarechts (Grundrechte, Zivilsachen und Strafsachen) in allen Rechtsberufen in den 27 Mitgliedstaaten zu ermitteln.

Die Umfrage enthält Abschnitte zur E-Learning-Erfahrung der Befragten, zum Schulungsbedarf auf der Grundlage beruflicher Expertise, zu den Trainingspräferenzen sowie offene Fragen. Die Beantwortung dauert ca. 15 Minuten; der Fragebogen kann bis 31.10.2023 unter diesem Link beantwortet werden.