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Übermittlung elektronischer Dokumente als durchsuchbare PDF-Dateien ab 01.07.2019

Am 01.07.2019 tritt eine erweiterte Regelung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt ist ein elektronisches Dokument als PDF-Datei in durchsuchbarer Form zu übermitteln (§ 2 Abs. 1 S. 1 ERVV), so dass im Volltext z. B. die Suche nach Worten und deren Markierung erfolgen kann.

Die durchsuchbare Form muss aber nur dann genutzt werden, soweit sie technisch möglich ist. Dies ist nicht der Fall, wenn das Ausgangsdokument etwa handschriftliche oder eingeschränkt lesbare Aufzeichnungen oder Abbildungen enthält, die mit einem Texterkennungsprogramm nicht erfasst werden können.

Sollte das elektronische Dokument für das Gericht nicht zur Bearbeitung geeignet sein, ist dies dem Absender unter Hinweis auf die Unwirksamkeit des Eingangs und auf die geltenden technischen Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen. Das Dokument gilt als zum Zeitpunkt der früheren Einreichung eingegangen, sofern der Absender es unverzüglich in einer für das Gericht zur Bearbeitung geeigneten Form nachreicht und glaubhaft macht, dass es mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt (so z. B. § 130a Abs. 6 ZPO).

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den beA-Newslettern der BRAK Nr. 20/2019 und Nr. 24/2019. Dort finden Sie auch eine Anleitung, wie Sie ein PDF in „durchsuchbarer Form“ erzeugen können.

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BGH: Kein beA für Rechtsanwaltsgesellschaften

Mit Urteil vom 06.05.2019 (AnwZ (Brfg) 69/18) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass einer Rechtsanwaltsgesellschaft kein Anspruch auf Einrichtung eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs für sie als Gesellschaft zusteht. Denn § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO gilt lediglich für Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer, die natürliche Personen sind.

Demgegenüber fordert die Bundesrechtsanwaltskammer schon lange ein beA für zugelassene Anwaltsgesellschaften. Der Gesetzgeber hatte sich jedoch dagegen ausgesprochen und auch bei nachfolgenden Gesetzesänderungen keinen Handlungsbedarf gesehen. Es bleibt abzuwarten, ob die aktuellen Diskussionen um die Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts und die Einführung eines (optionalen) Kanzleipostfachs das beA für Anwaltsgesellschaften als „Nebenprodukt“ mit sich bringen.

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Zur Erinnerung: Fortbildungsveranstaltung aus dem Medizin- und Sozialversicherungsrecht am 05.07.2019 in Bamberg

Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Freitag, 05.07.2019, in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Kreisverband Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Medizin- und Sozialversicherungsrecht anbietet. Sie findet von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt und richtet sich sowohl an Rechtsanwälte als auch an Ärzte.

Referent ist Michael Phieler, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung inklusive der einschlägigen Nebengesetze und des SGG und ist auf diesen Gebieten seit vielen Jahren als Seminar- und Tagungsleiter tätig.

Nähere Informationen zum Inhalt seines Vortrags und zur Veranstaltung im Allgemeinen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Es sind noch Restplätze frei.

Zur Erinnerung: ZV-Seminar des RENO Franken e.V. am 25.07.2019 in Bamberg

Im Newsletter von Mai 2019 wurde bereits darauf hingewiesen, dass der RENO Franken e.V. am Donnerstag, 25.07.2019, eine Fortbildungsveranstaltung zur Vermögensauskunft anbietet. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, statt. Referent ist Harald Minisini aus München, Geprüfter Rechtsfachwirt und langjähriger Dozent für verschiedene Seminaranbieter, insbesondere in den Bereichen Zwangsvollstreckung sowie Insolvenz- und Zivilprozessrecht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Es sind noch wenige Plätze frei!

18. Ausbildungsmesse am 06.07.2019 in Bamberg

Am Samstag, 06.07.2019, findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr in der Bamberger brose ARENA die 18. Ausbildungsmesse:BA statt. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein und vom RENO Franken e.V., mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.

Nähere Informationen können Sie der Internetseite des Veranstalters entnehmen.

Zahlung von Zusatzvergütungen an Rechtsreferendare durch private Ausbilder

Auf die sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Zusatzvergütungen, die von privaten Ausbildern, zum Beispiel Anwaltskanzleien, an Rechtsreferendare im Rahmen der Stationsausbildung, im Pflichtwahlpraktikum oder im Ergänzungsvorbereitungsdienst gezahlt werden, wurde bereits desöfteren hingeweisen.

Im Mai 2019 hat das Bayerische Staatsministerium der Justiz sein Informationsblatt nebst Freistellungsvereinbarung aktualisiert. Der geltende Rentenversicherungsbeitrag von 18,6 % wurde übernommen. Die neue Fassung steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Sie ist auch auf der Homepage der RAK Bamberg unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsreferendare abrufbar.

Neue Anwaltszahlen online – Mitgliederstatistik zum 01.01.2019

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die große Mitgliederstatistik zum 01.01.2019 veröffentlicht. Danach verzeichneten die 28 deutschen Regionalkammern zu Jahresbeginn insgesamt 166.375 Mitglieder, ein Zuwachs von 0,31 % im Vergleich zum Vorjahr. Deutlicher gestiegen ist der Frauenanteil in der Anwaltschaft, der jetzt bei 35,13 % (zuvor 34,77 %) liegt.

Erheblich zugenommen haben auch die Syndikuszahlen. Zum 01.01.2019 gab es 14.013 (Vorjahr 12.126) Syndikusrechtsanwälte mit Doppelzulassung (43,73 % Frauen) und 2.864 (Vorjahr 1.982) reine Syndikusrechtsanwälte (55,06 % Frauen). Die Zahl der Rechtsanwalts-GmbHs betrug 947 (Vorjahr 884), diejenige der Partnerschaftsgesellschaften 4.945 (Vorjahr 4.797), davon 2.216 mit beschränkter Berufshaftung (Vorjahr 1.983).

Gestiegen ist die Gesamtzahl der erworbenen Fachanwaltschaften; sie beläuft sich nunmehr auf 56.305 (Vorjahr 55.274). Beliebteste Fachanwaltschaft bleibt diejenige für Arbeitsrecht (10.760), gefolgt von der Fachanwaltschaft für Familienrecht (9.455).

Mitglieder- und Fachanwaltsstatistik sind abrufbar auf der Internetseite der BRAK.

Statistik zu den Freien Berufen zum 01.01.2019

Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe e. V. (BFB) die Statistik zu den Selbstständigen in den Freien Berufen zum Stichtag 01.01.2019 erhoben. Danach ist die Zahl der Freiberufler auf 1.432.000 gestiegen, ein Plus von 1,8 % gegenüber dem Vorjahreswert (1.407.000).

Den höchsten Anstieg – von 271.000 auf 280.000 (plus 3,3 %) – verzeichneten die technisch‐naturwissenschaftlichen Freiberufler, gefolgt von den rechts‐, wirtschafts‐ und steuerberatenden, deren Anzahl sich von 390.000 auf 399.000 (plus 2,3 %) erhöhte. Zu den freien Heilberufen zählen jetzt 421.000 nach zuvor 417.000 Personen (plus 1,0 %).

Zudem gab es mehr sozialversicherungspflichtig Beschäftigte; nach zuvor 3.460.000 werden jetzt 3.597.000 gezählt (plus 4,0 %). Die Zahl der Auszubildenden kletterte von 124.000 auf 125.000 Personen (plus 0,8 %).

Weitere Informationen finden Sie in der

sowie unter https://www.freie-berufe.de/freie-berufe/fakten.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 31.03.2019 in den Freien Berufen

Nach der aktuellen Statistik des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) wurden in den Freien Berufen zwischen 01.10.2018 und 31.03.2019 12.102 neue Ausbildungsverträge registriert. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 372 Verträge bzw. 3,2 %. Die stärkeren Zuwächse sind in den neuen Bundesländern zu verzeichnen (plus 11,8 % bzw. 131 Verträge mehr als im Vorjahr), während sich die Ausbildungssituation in den alten Bundesländern leicht über dem Vorjahresniveau stabilisiert hat (plus 2,3 % bzw. 241 Verträge mehr).

Bezogen auf die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r lässt sich diese insgesamt positive Entwicklung nicht bestätigen. Hier zeichnet sich der seit Jahren bestehende Rückgang weiterhin ab.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Ablauf der Frist zur Erfüllung der Fortbildungspflicht für zertifizierte Mediatoren

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass am 31.08.2019 für zertifizierte Mediatoren, die

  • vor dem 26.07.2012 (Inkrafttreten des MediationsG) ihre Ausbildung (Ausbildungsumfang mindestens 90 Stunden) erfolgreich abgeschlossen oder
  • vor dem 01.09.2017 ihre nach Inhalt und Umfang an den Anforderungen des § 2 Abs. 3 und 4 ZMediatAusbV orientierte Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und bis zu diesem Zeitpunkt an einer Einzelsupervision teilgenommen haben,

die Zwei-Jahres-Frist zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung nach § 4 ZMediatAusbV enden wird.

Gemäß § 4 Abs. 1 ZMediatAusbV haben zertifizierte Mediatoren, die unter die beiden obigen Kategorien fallen, bis zum genannten Datum mindestens vier weitere Praxisfälle im Wege der Einzelsupervision zu reflektieren. Die Teilnahme soll jeweils im Anschluss an eine als Mediator oder Co-Mediator durchgeführte Mediation erfolgen und durch eine entsprechende Bescheinigung (§ 4 Abs. 2 ZMediatAusbV) nachgewiesen werden können.

Zur Unterstützung bei den möglicherweise noch zu absolvierenden Supervisionsgesprächen stehen auch die Mitglieder des BRAK-Ausschusses Außergerichtliche Streitbeilegung als Ansprechpartner bzw. Supervisoren bereit.

Vollmachtsdatenbank – wichtige Informationen der DATEV

Nach Mitteilung der DATEV werden seit 03.06.2019 im TrustCenter Sperraufträge für VDB-Zugangskarten“ nur noch auf dem Postweg oder per verschlüsselter E-Mail angenommen.

Gleiches gilt ab spätestens Ende Juli 2019 für die „Info-/Sperraufträge für DATEV SmartCard für Berufsträger“, die dann ebenfalls nur noch auf dem Postweg oder per verschlüsselter E-Mail an das Logistik-Center übermittelt werden können.

Um entsprechende Beachtung wird gebeten.

Transcending Fear – ein bewegender Dokumentarfilm über den chinesischen Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng

Am Mittwoch, 10.07.2019, zeigt die Medienzentrale der Erzdiözese Bamberg den Dokumentarfilm „Transcending Fear“ über den chinesischen Menschenrechtsanwalt Gao Zhisheng. Er wird um 18:30 Uhr im Lichtspiel – Kino & Cafè in Bamberg, Untere Königstraße 34, vorgeführt. Der Eintritt ist frei.

Der Film erzählt die Lebensgeschichte von Gao Zhisheng, der 2001 vom chinesischen Justizministerium zum „Ehren-Anwalt“ gekürt wurde. Seit 2004 vertrat er zunehmend verfolgte Hauschristen, Opfer von Enteignungen, Bergwerksarbeiter und Angehörige der buddhistischen Meditationsschule Falun Gong. Als er begann, Fälle politisch verfolgter Glaubensgefangener zu übernehmen, wandte sich der Druck des kommunistischen Regimes gegen ihn: Entzug der Anwaltslizenz, schwere Folter und mehrfache Inhaftierung, zuletzt am 13.08.2017.

2008 wurde Gao Zhisheng für den Friedensnobelpreis nominiert. Er erhielt unter anderem 2007 den „Courages Advocacy Abroad“ vom American Board of Trial Advocates.

Im Anschluss an den Film stehen folgende Experten zur Diskussion bereit:

  • Christine Roth, Rechtsanwältin, Amnesty International Nürnberg (Juristengruppe 1499)
  • Manyan Ng, Vorstandsmitglied der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM)

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Internationales Fußballturnier für Rechtsanwälte vom 03.10. bis 06.10.2019 in Aserbaidschan

Die Azerbaijani Bar Association und die Georgian Bar Association (Rechtsanwaltskammern von Aserbaidschan und Georgien) veranstalten vom 03.10. bis 06.10.2019 in Baku (Aserbaidschan) ein internationales Fußballturnier für Rechtsanwälte, zu dem auch eine Mannschaft der Rechtsanwaltskammer Bamberg eingeladen ist. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten

Interessierte Kolleginnen und Kollegen, die des Spieles mit dem runden Leder einigermaßen mächtig sind, werden gebeten, sich an die Geschäftsstelle der RAK Bamberg zu wenden, vorzugsweise per E-Mail oder beA. Kosten für die Reise und den Aufenthalt in Aserbaidschan kann die Kammer leider nicht übernehmen.

156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Schweinfurt

Auf der 156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 10.05.2019 in Schweinfurt haben sich die anwesenden Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft ausgesprochen. 17 von 27 vertretenen Kammern stimmten dafür, dass in Zivilsachen beim Bundesgerichtshof weiterhin das Prinzip der Singularzulassung gelten soll und diese Tätigkeit den rund 45 Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer beim BGH vorbehalten bleibt. Der letztlich angenommene Vorschlag sieht aber auch eine Reform des Zulassungs- und Auswahlverfahrens vor, das künftig nicht mehr das BMJV, sondern die BRAK übernehmen soll. Diese wird beim Gesetzgeber auf eine entsprechende BRAO-Änderung hinwirken.

Thema der HV, die von der Rechtsanwaltskammer Bamberg organisiert wurde, waren zudem das anwaltliche Gesellschaftsrecht und die Möglichkeit der Fremdbeteiligung an Anwaltskanzleien, die von der Hauptversammlung kritisch gesehen und überwiegend abgelehnt wurde.

Auch das anwaltliche Gebührenrecht wurde erörtert. Eine regelmäßige Anpassung der Gebührenhöhe, welche BRAK und DAV für zwingend notwendig erachten, scheitert derzeit jedoch an den Bundesländern, die wegen zu erwartender Mehrausgaben im Rahmen der Prozesskostenhilfe und der Pflichtverteidigungen auf eine Erhöhung auch der Gerichtskosten drängen. Dies lehnen die Anwaltsorganisationen allerdings ab, weil es den Zugang zum Recht erschweren würde.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Einen ausführlichen Bericht zur Veranstaltung finden Sie demnächst im Mitteilungsblatt RAK-InFORM von Juni 2019.

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 06.05.2019

In ihrer achten und letzten Sitzung hat die 6. Satzungsversammlung u.a. eine Änderung von § 2 BORA, der die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht regelt, beschlossen. Im Hinblick auf die Risiken der elektronischen Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant – zum Beispiel per E-Mail – wurde in einem ergänzten Absatz 4 – nach gleichzeitiger Änderung der Reihenfolge der Absätze zukünftig Absatz 2 – festgelegt, dass die Nutzung eines elektro­ni­schen oder sonstigen Kommu­ni­ka­ti­ons­weges, der mit Risiken für die Vertrau­lichkeit dieser Kommu­ni­kation verbunden ist, jeden­falls dann erlaubt ist, wenn der Mandant ihr zustimmt. Von einer Zustimmung ist auszu­gehen, wenn der Mandant diesen Kommu­ni­ka­ti­onsweg vorschlägt oder beginnt und ihn, nachdem der Rechts­anwalt zumindest pauschal und ohne technische Details auf die Risiken hinge­wiesen hat, fortsetzt.

Wird der Beschluss vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz nicht beanstandet, tritt er mit dem ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den BRAK-Mitteilungen folgt. Dies wird frühestens zum 01.11.2019 der Fall sein.

Eine Aufhebung der in § 20 BORA geregelten Robenpflicht hat die Satzungsversammlung dagegen fast einstimmig abgelehnt.

Wichtige Hinweise zum richtigen Signieren bei Einreichung von Schriftsätzen per beA

Im beA-Newsletter der BRAK vom 23.05.2019 finden Sie wichtige Hinweise zum richtigen Signieren von Schriftsätzen, insbesondere zu den Anforderungen an eine einfache und eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) und zur Frage, in welchen Fällen bei Einreichung eines formbedürftigen elektronischen Dokuments auf die Anbringung einer qeS verzichtet werden kann. Aufmerksames Studium wird empfohlen.

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Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte

Dem beigefügten

können Sie entnehmen, bei welchen bayerischen Gerichten der Versand elektronischer Nachrichten bereits eröffnet wurde. Im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist dies nur bei der Zivilabteilung des Landgerichts Coburg der Fall. Die Teilnahme weiterer Gerichte ist aber nur eine Frage der Zeit, so dass um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten wird.

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Fortbildungsveranstaltung aus dem Medizin- und Sozialversicherungsrecht am 05.07.2019 in Bamberg

Am Freitag, 05.07.2019, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Kreisverband Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Medizin- und Sozialversicherungsrecht an. Sie findet von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt und richtet sich sowohl an Rechtsanwälte als auch an Ärzte.

Referent ist Michael Phieler, Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung inklusive der einschlägigen Nebengesetze und des SGG und ist auf diesen Gebieten seit vielen Jahren als Seminar- und Tagungsleiter tätig.

Nähere Informationen zum Inhalt seines Vortrags und zur Veranstaltung im Allgemeinen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 28.06.2019.

ZV-Seminar des RENO Franken e.V. am 25.07.2019 in Bamberg

Am Donnerstag, 25.07.2019, bietet der RENO Franken e.V. eine Fortbildungsveranstaltung zur Vermögensauskunft an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, statt. Referent ist Harald Minisini aus München, geprüfter Rechtsfachwirt und langjähriger Dozent für verschiedene Seminaranbieter, insbesondere in den Bereichen Zwangsvollstreckung sowie Insolvenz- und Zivilprozessrecht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Montag, 01.07.2019.

BBiMoG – Bundeskabinett beschließt Einführung eines Mindestlohns für Auszubildende

Am 15.05.2019 hat das Bundeskabinett den

beschlossen, mit dem unter anderem das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geändert werden soll (Artikel 1 BBiMoG). Wie schon im Referentenentwurf vom 18.12.2018 vorgesehen ist mit Wirkung ab 01.01.2020 die Einführung einer Lohnuntergrenze auch für Auszubildende beabsichtigt. Diese soll sich nach § 17 BBiG-E im ersten Lehrjahr auf 515,00 € pro Monat belaufen; im zweiten, dritten und ggf. vierten Ausbildungsjahr sind Steigerungen von 18 % (608,00 €), 35 % (695,00 €) bzw. 40 % (721,00 €) geplant. Zudem soll die Mindestausbildungsvergütung in den folgenden Jahren regelmäßig angehoben werden – ab 01.01.2021 auf 550,00 €, ab 01.01.2022 auf 585,00 € und ab 01.01.2023 auf 620,00 €, jeweils im ersten Lehrjahr. Die ursprüngliche Idee einer Koppelung an die BAföG-Sätze wurde nicht in den Gesetzentwurf übernommen.

Anzuwenden sind die neuen Beträge auf alle Ausbildungsverhältnisse, die ab 01.01.2020 abgeschlossen werden (§ 106 Abs. 1 BBiG-E). Sie gelten nur dann nicht, wenn durch Tarifvertrag geringere Ausbildungsvergütungen vereinbart sind. Weil im Bereich der Rechtsanwaltsfachangestellten eine tarifliche Regelung allerding nicht existiert, werden alle Kolleginnen und Kollegen schon jetzt um erhöhte Aufmerksamkeit beim Abschluss neuer Ausbildungsverträge gebeten.

Weitere Änderungen soll es insbesondere im Bereich der Teilzeitberufsausbildung (§ 7a BBiG-E) und der beruflichen Fortbildung (§§ 53 ff. BBiG-E) geben, bei der die Einführung von drei Fortbildungsstufen geplant ist. Aus dem Geprüften Rechtsfachwirt wird künftig als zweite Stufe der „Bachelor Professional“ (§ 53c BBiG-E), wobei die Bezeichnung „Geprüfter Rechtsfachwirt“ neben der neuen Bezeichnung bestehen bleiben kann. Die andere Stufen sind die/der „Geprüfte/r Berufsspezialist/in“ (erste Stufe, § 53b BBiG-E) und der „Master Professional“ (dritte Stufe, § 53d BBiG-E).

Wir werden zu gegebener Zeit über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens berichten.

Berufsbildungsbericht 2019

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat den Berufsbildungsbericht 2019 vorgelegt. Danach wurden im Ausbildungsjahr 2017/2018 rund 1,4 % mehr Ausbildungsverträge (+ 10.300 Verträge) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum abgeschlossen und insgesamt 16.800 Ausbildungsstellen mehr angeboten.

Gegensätzlich ist allerdings die Entwicklung im Ausbildungsberuf der Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Dort ist die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Vergleich zum Vorjahr (4.524) mit 4.222 erneut (um 7 %) gesunken – bei den Rechtsanwaltsfachangestellten von 3.340 auf 3.113. Lediglich in acht Kammerbezirken stieg die Anzahl der neu abgeschlossenen Verträge, während die übrigen Kammern zum Teil deutliche Rückgänge von bis zu 32 % zu verzeichnen hatten.

Neue Fachinformationen für ReNos

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