156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer in Schweinfurt

Auf der 156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 10.05.2019 in Schweinfurt haben sich die anwesenden Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern mit großer Mehrheit für die Beibehaltung der BGH-Anwaltschaft ausgesprochen. 17 von 27 vertretenen Kammern stimmten dafür, dass in Zivilsachen beim Bundesgerichtshof weiterhin das Prinzip der Singularzulassung gelten soll und diese Tätigkeit den rund 45 Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer beim BGH vorbehalten bleibt. Der letztlich angenommene Vorschlag sieht aber auch eine Reform des Zulassungs- und Auswahlverfahrens vor, das künftig nicht mehr das BMJV, sondern die BRAK übernehmen soll. Diese wird beim Gesetzgeber auf eine entsprechende BRAO-Änderung hinwirken.

Thema der HV, die von der Rechtsanwaltskammer Bamberg organisiert wurde, waren zudem das anwaltliche Gesellschaftsrecht und die Möglichkeit der Fremdbeteiligung an Anwaltskanzleien, die von der Hauptversammlung kritisch gesehen und überwiegend abgelehnt wurde.

Auch das anwaltliche Gebührenrecht wurde erörtert. Eine regelmäßige Anpassung der Gebührenhöhe, welche BRAK und DAV für zwingend notwendig erachten, scheitert derzeit jedoch an den Bundesländern, die wegen zu erwartender Mehrausgaben im Rahmen der Prozesskostenhilfe und der Pflichtverteidigungen auf eine Erhöhung auch der Gerichtskosten drängen. Dies lehnen die Anwaltsorganisationen allerdings ab, weil es den Zugang zum Recht erschweren würde.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der

Einen ausführlichen Bericht zur Veranstaltung finden Sie demnächst im Mitteilungsblatt RAK-InFORM von Juni 2019.