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BeA – erneute Auswertung der Erstregistrierungsquote

Im Newsletter von März 2021 wurde letztmalig die Erstregistrierungsquote der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer veröffentlicht. Sie lag bundesweit für alle Postfächer bei 81 %; bei den niedergelassenen Rechtsanwälten bei 85 % und bei den Syndikusrechtsanwälten bei 62 %. Die neueste Auswertung der Bundesrechtsanwaltskammer (zum 31.05.2021) gelangte zu dem Ergebnis, dass die Quote nur leicht gestiegen ist – auf 87,1 % bei den niedergelassenen Rechtsanwälten und (weiterhin nur) 65 % bei den Syndikusrechtsanwälten. Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg beträgt die Quote aller erstregistrierten beAs exakt 84,2 % (niedergelassene Rechtsanwälte 86,4 %). Ein spürbarer Anstieg ist damit nicht zu verzeichnen. Näheres entnehmen Sie bitte der

Im Hinbklick auf die seit mehreren Jahren bestehende passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO und den verpflichtenden Beginn des aktiven elektronischen Rechtsverkehrs zum 01.01.2022 (z. B. § 130d ZPO) wird nochmals an alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen appeliert, die Erstregistrierung unverzüglich vorzunehmen. Sollten sich die Zahlen nicht merklich verbessern, wird dem Vorstand keine andere Wahl bleiben als im Einzelfall berufsaufsichtliche Verfahren gegen die säumigen Kammermitglieder einzuleiten und die notwendigen Sanktionen zu verhängen.

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Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg und des Deutschen Anwaltsinstituts zum beA am 09.12.2021

Am 09.12.2021 bieten die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut im Rahmen der bestehenden Kooperation als Hybridveranstaltung ein Seminar zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach mit dem Titel “beA: So geht´s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!” an. Es findet von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt a. M.) sowie als Live-Übertragung per DAI eLearning Center statt.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

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Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 21.07. und 25.09.2021

Es wird daran erinnert, dass der RENO Franken e.V. am 21.07. und 25.09.2021 Fortbildungsveranstaltungen mit den Themen „Zwangsvollstreckung aktuell“ (online) und „Buchhaltung in der Anwaltskanzlei“ (in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg) anbietet. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen, die nachfolgend zum Download bereitstehen.

RAK Bamberg sucht neue Mitglieder für den Aufgabenausschuss der Rechtsanwaltsfachangestellten

Gemäß § 2 Abs. 3 der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten vom 02.09.2020 hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg einen Aufgabenausschuss errichtet, der auf Grundlage der ReNoPatAusbV die Prüfungsaufgaben erstellt und/oder auswählt und die schriftlichen Prüfungsaufgaben bewertet. Seine aktuelle Zusammensetzung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.

Weil einige Ausschussmitglieder ihren „Rückzug“ angekündigt haben, werden neue Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, die sich im Bereich der Ausbildung engagieren. Dies gilt insbesondere für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Arbeitgebervertreter), aber auch für die Gruppe der Arbeitnehmervertreter, also Rechtsanwaltsfachangestellte und Geprüfte Rechtsfachwirte*innen.

Die Kammer bittet alle Interessenten, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, vorzugsweise per E-Mail unter ausbildung@rakba.de. Eine kurze Beschreibung von Person, beruflicher Tätigkeit und ggf. vorhandener Erfahrungen im Ausbildungs- und Prüfungsbereich wären wünschenswert. Eine Berufung kann in jeder Sitzung des Kammervorstands erfolgen. Sie ist zunächst auf die Dauer von fünf Jahren beschränkt (§ 3 Abs. 3 PO).

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Geschäftsführer Rainer Riegler gerne zur Verfügung.

Geldwäsche-Prävention: Registrierungspflicht bei der FIU

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind in bestimmten Fällen Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (GwG). Hierzu zählen nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG etwa die Beratung bei Finanz- oder Immobilientransaktionen oder bei Zusammenschlüssen und Übernahmen sowie die steuerliche Beratung. Mit der GwG-Novelle zum 01.01.2020 wurde die Pflicht eingeführt, sich – unabhängig von der Abgabe einer konkreten Verdachtsmeldung – bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit – FIU) zu registrieren (§ 45 Abs. 1 S. 2 GwG). Sie gilt mit Inbetriebnahme des neuen Informationsverbundes der FIU, spätestens jedoch ab 01.01.2024. Betroffene Kolleginnen und Kollegen sollten sich bereits im Vorfeld mit der Meldepflicht nach §§ 43 ff. GwG befassen, um im Bedarfsfalle unverzüglich eine Verdachtsmeldung abgeben zu können.

Zur Registrierung stellt die FIU das elektronische Meldeportal goAML Web zur Verfügung. Dort sowie auf der FIU-Website finden Sie zudem Publikationen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, die als Hilfestellung dienen können. Mit einer Registrierung wird der Aufsichtsbehörde im Falle einer Kontrolle signalisiert, dass man sich als Verpflichteter bereits mit den Meldepflichten auseinandergesetzt hat.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten:

Im Übrigen wird auf die Internetseite der RAK Bamberg verwiesen.

Konjunkturumfrage Sommer 2021 in den Freien Berufen – Ergebnisse

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat die Ergebnisse der Konjunkturumfrage Sommer 2021, die das Institut für Freie Berufe (IFB) vom 15.03. bis 02.05.2021 unter knapp 1.100 Freiberuflern durchgeführt hat, veröffentlicht.

Der Vergleich zum Sommer 2019 und somit zur Zeit vor Corona zeigt eine nach wie vor deutliche Eintrübung der Lage: Rund jeder Fünfte stuft die eigene wirtschaftliche Situation aktuell als schlecht ein, im Vor-Krisen-Sommer waren es nur halb so viele. Diese Umfrage bestätigt erneut, dass die Lage bei den Freien Berufen und deren Betroffenheit variiert: Teile der Freien Berufe arbeiten weit über Anschlag, um die Folgen der Krise aufzufangen, dagegen bleibt die Situation bei anderen Freiberuflern brisant. Entlang der Ergebnisse zeichnet sich überdies ab, dass gerade Solo-Selbstständige, ganz junge Unternehmen und freie Kulturberufe kämpfen.

Auch die Erwartungen für die kommenden sechs Monate bleiben noch hinter den Werten der Vor-Krisen-Zeit zurück. Damit überlagert die Skepsis weiterhin die Zuversicht. Die Unsicherheit bleibt und die Lage ist weiter angespannt. Hinter allen liegt eine bislang herausfordernde Zeit, für die in Not Geratenen und für die, deren Pensum enorm gestiegen ist. Teile derjenigen, die bislang gerade noch gut durch die Krise kommen, befürchten, dass sich auch ihre Lage durch ausbleibende Aufträge und Insolvenzen ihrer Auftraggeber zuspitzen könnte. Dies prägt auch die Personalplanung. Sie ist verhalten. Nachdem bereits Stellen abgebaut wurden, sind weitere rund 120.000 Stellen bedroht.

Eine Pressemitteilung des BFB finden Sie unter https://www.freie-berufe.de/pressemitteilungen/prof-dr-ewer-konzept-fuer-den-wiederaufbau-der-wirtschaft-vorbereiten/.

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Zur Erinnerung: Studie des Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. zum Thema „Anwaltschaft 4.0 – Lage und Entwicklung“

Auf die Studie des Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. zum Thema „Anwaltschaft 4.0 – Lage und Entwicklung“ wurde im Newsletter von April 2021 bereits hingewiesen. Hierzu führt das Institut für Freie Berufe eine Onlinebefragung durch, an der sich möglichst viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beteiligen sollen. Näheres entnehmen Sie bitte dem

Der Link zur Onlinebefragung lautet wie folgt: www.t1p.de/anwalt4-0. Sie nimmt rund 13 Minuten in Anspruch und ist noch bis 04.07.2021 zugänglich.

Befragung zur E-Mail-Verschlüsselung der Technischen Hochschule Brandenburg

Studenten des Wirtschaftsingenieurwesens der Technischen Hochschule Brandenburg führen im Rahmen eines Hochschulprojektes mit dem Ziel einer Marktanalyse zur Ermittlung der Notwendigkeit einer DSGVO-konformen Kommunikation eine Online-Befragung durch. Hierzu steht ein Fragebogen zur Verfügung, zum dem Sie über folgenden Link gelangen: https://forms.gle/UVHZswm8z1hKN6nt5   

Die Befragung ist freiwillig und erfolgt anonym. Die Ergebnisse werden im Rahmen des Projektes ausgewertet und hochschulintern veröffentlicht. Rückschlüsse auf die Person sind weder beabsichtigt noch möglich. Die Daten werden unter keinen Umständen an Dritte weitergegeben. Die Beantwortung dauert rund 10 bis 15 Minuten. Um rege Beteiligung wird gebeten. 

Kammerversammlung 2021 – Abstimmung noch bis 15.06.2021 möglich

Wie mehrfach angekündigt wird die Kammerversammlung auch in diesem Jahr im schriftlichen Verfahren gemäß § 2 Abs. 3 COV19FKG über die vorliegenden insgesamt fünf Anträge beschließen. Am 20.05.2021 wurden die Abstimmungsunterlagen per beA an alle Kammermitgileder versandt, die über ein Postfach verfügen – die sonstigen Mitglieder haben sie per Post erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmabgabe bis Dienstag, 15.06.2021, 12:00 (mittags), erfolgen muss und leiten Sie ihren Stimmzettel spätestens bis dorthin an die Kammergeschäftsstelle zurück. Dies kann nur in Papierform mit Ihrer Original-Unterschrift oder über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur geschehen.

Die Formerfordernisse wurden im Anschreiben an alle Kammermitglieder vom 20.05.2021 detailliert erläutert. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, welche die Formvorschriften versehentlich nicht beachtet haben, werden gebeten, ihre Abstimmungsunterlagen erneut (formwirksam) an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln.

Corona – aktuelle Regelungen auf Bundes- und Landesebene

Sowohl der Bund als auch die Länder haben in den letzten Wochen ihre Verordnungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie aktualisiert und teilweise aufgehoben. Im Hinblick auf die sinkenden Infektionszahlen und die steigende Impfquote wurden in einigen Bereichen Lockerungen beschlossen, die mit diversen Änderungen der einschlägigen Regelungen einhergingen. Allerdings wurde der in Bayern angeordnete Lockdown grundsätzlich bis 06.06.2021 verlängert.

Die derzeit geltenden Bundes- und Landesbestimmungen stehen nachfolgend zum Download bereit.

Bundesweite Regelungen:

Die Impfpriorisierung bei den Hausärzten in Bayern ist seit 20.05.2021 aufgehoben. Die bundesweite Aufhebung der Priorisierung ist für 07.06.2021 geplant. Den Referentenentwurf einer neuen Coronavirus-Impfverordnung findet Sie nachstehend.

Bayerische Regelungen:

Die Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) vom 05.11.2020 (zuletzt i. d. F. v. 05.05.2021) trat am 13.05.2021 wegen der ab diesem Zeitpunkt geltenden Bundesregelung in der CoronaEinreiseV (s. o.)außer Kraft.

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie finden Sie wie immer auch auf den Internetseiten der Rechstanwaltskammer Bamberg.

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Corona – Erleichterungen für Geimpfte und Getestete

Am 09.05.2021 ist auf Grundlage von § 28c IfSG die

in Kraft getreten. Sie enthält inzidenzunabhängig Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können. Insbesondere sieht die Verordnung folgende Regelungen vor:

  • Geimpfte und genesene Personen werden hinsichtlich bereits bestehender Ausnahmen von Schutzmaßnahmen mit Personen gleichgestellt, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind.
  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für geimpfte und genesene Personen.

Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote für geimpfte, genesene und getestete Personen bleiben von den Erleichterungen und Ausnahmen allerdings unberührt. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen also weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten.

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Corona – Härtefallhilfe des Freistaats Bayern

Am 10.05.2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe (Härtefallhilfe) erlassen. Sie wurde am 11.05.2021 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht; die jeweils aktuelle Version finden Sie in der Datenbank BAYERN.RECHT unter Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe – Bürgerservice (gesetze-bayern.de).

Weitere Informationen zum Programm stehen unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe/ bereit.

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Corona-Arbeitsschutzverordnung – erneute Aktualisierung der BRAK-Hinweise

Am 23.04.2021 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung in Kraft getreten. Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, grundsätzlich mindestens zweimal pro Woche Selbst- oder Schnelltests anzubieten.

Die Regelung zum Homeoffice wurde aus der Verordnung gestrichen und in § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) aufgenommen. Neu ist zudem die Verpflichtung für Arbeitnehmer, das Angebot von Homeoffice anzunehmen, soweit ihrerseits keine Gründe wie etwa Störungen durch Dritte oder das Fehlen eines adäquaten Arbeitsplatzes entgegenstehen.

Der BRAK-Ausschuss Arbeitsrecht hat seine Hinweise zur Corona-Arbeitsschutzverordnung entsprechend aktualisiert. Sie stehen nachfolgend zum Download bereit.

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Corona – Sicherheit im Antragsverfahren der Corona-Hilfen

Im Zusammenhang mit der Beantragung von Corona-Hilfen sind bereits zahlreiche Betrugsfälle aufgetreten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat daher gemeinsam mit den Berufsorganisationen Maßnahmen zu deren Verhinderung diskutiert

Als erster Schritt wurden diejenigen sog. antragstellenden Dritten, die in den Berufsverzeichnissen keine E-Mail-Adresse hinterlegt haben, per Einschreiben gebeten, ihre Identität durch Eingabe eines Codes zu bestätigen; erst dann wird die Anmeldung weiter möglich sein. Darüber hinaus wurde die technische Möglichkeit geschaffen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die für ihre Mandanten Corona-Hilfen beantragen möchten, sich am System einmalig mit ihrer beA-Karte registrieren und auch künftig die beA-Karte für weitere Anmeldungen nutzen können. Dann entfällt die Notwendigkeit, bei fehlender E-Mail-Adresse den übersandten Code einzugeben.

Zur Verbesserung der Datenqualität wurde seit Mitte April 2021 ein elektronischer Datenabgleich mit der Finanzverwaltung eingeführt. Damit erfolgt bei Antragstellung ein Abgleich der vom Antragsteller angegebenen IBAN mit den beim Finanzamt hinterlegten Daten. Voraussetzung ist die Angabe der Steuernummer im vereinheitlichten Bundesschema bei Antragstellung. Hierzu ist auf der ELSTER-Website unter
https://www.elster.de/eportal/helpGlobal?themaGlobal=wo_ist_meine_steuernummer eine Ausfüllhilfe
hinterlegt.

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Bestellung von Corona-Masken und Corona-Tests für Anwaltskanzleien

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) und der Verband Freier Berufe in Bayern (VFB) unterstützen Freiberufler bei der Beschaffung von Corona-Masken und Corona-Tests für ihre Kanzleien. Dadurch haben auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte die Möglichkeit, bei der AVOXA – Mediengruppe Deutscher Apotheker GmbH die FFP2-Atemschutzmaske CM-6002-2, die einen hohen Standard aufweist, sowie Clungene-Laienschnelltests zu bestellen. Produktbeschreibungen finden Sie nachstehend.

Der BFB konnte mit AVOXA vorteilhafte Konditionen für die sichere Beschaffung vereinbaren; insbesondere gewährt AVOXA im Falle von Direktbestellungen einen erheblichen Preisvorteil – die Abgabepreise entsprechen denen der dort bestellenden Apotheken (Einkaufspreis). Ein weiteres Argument sind Liefertreue und -geschwindigkeit. Bitte senden Sie das nachstehende

an die Fax-Nummer +49 6196 928 – 259. Bitte lösen Sie keine Bestellungen beim BFB und beim VFB aus; beide sind lediglich als Vermittler der Rahmenvereinbarung tätig geworden.

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Handlungshinweise des BRAK-Ausschusses Steuerrecht zur Lohnversteuerung von Beiträgen an Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie von Kosten der beA-Karte

Schon seit einiger Zeit wird über die Frage diskutiert, ob Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen, Rechtsanwaltskammern und Vereine sowie Kosten der beA-Karte, die der Arbeitgeber für eine angestellte Anwältin oder einen angestellten Anwalt übernimmt, der Lohnsteuerpflicht unterfallen. Wann dies der Fall ist, erläutert der BRAK-Ausschuss Steuerrecht in seinen Handlungshinweisen, die er angesichts zweier aktueller Entscheidungen des BFH überarbeitet hat. Dabei werden die Unterschiede der Rechtsprechung des BFH aus den Jahren 2016 und 2020 herausgearbeitet und die vom BFH entschiedenen Fallkonstellationen im Einzelnen dargestellt.

Die Handlungsweise stehen nachfolgend zum Download bereit.

Abwicklung von Kanzleien – aktualisierte Auflage des BRAK-Abwicklerlexikons

Das Abwicklerlexikon der Bundesrechtsanwaltskammer ist in aktualisierter Auflage erschienen. Das vom BRAK-Ausschuss Abwickler/Vertreter erarbeitete Werk enthält Erläuterungen zu zahlreichen Stichworten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines Kanzleiabwicklers i. S. v. § 55 BRAO, etwa zu den Befugnissen und Berichtspflichten des Abwicklers, zum Umgang mit den Mitarbeitern der abzuwickelnden Kanzlei oder zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) des ehemaligen Rechtsanwalts. Mit der Neuauflage wurde das Lexikon an den aktuellen Stand der Rechtsprechung angepasst.

Das Abwicklerlexikon finden Sie unter

und auch auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Rechtsformwahl aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht – Informationen des BRAK-Ausschusses Sozialrecht

Der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat

veröffentlicht. Hintergrund sind Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die ihre Kanzlei in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert haben, zu ihrer Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit; konkret zur Frage, ob sie als geschäftsführende Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Kapitalgesellschaft bei dieser Gesellschaft sozialversicherungspflichtig angestellt sind oder nicht.

Die Informationen des Ausschusses stellen die derzeitige gesetzliche Lage und die Rechtsprechung des BSG dar (zuletzt BSG, Urteil vom 07.07.2020, Az. B 12 R 17/18 R) und den Vorschlag der BRAK zur Änderung der BRAO vor (vgl. BRAK-Stellungnahme-Nr. 11/2021, letzte Seite, BRAK-Nr. 85/2021). Zur Abgrenzung von Selbständigkeit zu abhängiger Beschäftigung verweist der Beitrag auf die Hinweise des Ausschusses Sozialrecht „Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit“ – Abgrenzung anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BRAK-Nr. 144/2021).

Die Informationen zur „Rechtsformwahl aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht“ (und alle anderen Informationen und Veröffentlichungen des Ausschusses Sozialrecht) finden Sie auch auf der BRAK-Homepage unter https://brak.de/die-brak/organisation/ausschuesse-und-gremien-der-brak/ausschuss-sozialrecht/.

Neue Statistik zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die neue Mitgliederstatistik zum 01.01.2021 veröffentlicht. Nähere Informationen und die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg verzeichnete zu Jahresbeginn 2.622 Mitglieder, davon

  • 2.375 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte
  • 56 Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte
  • 176 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Doppelzulassung
  • 11 Rechtsanwalts-GmbHs
  • 93 Partnerschaftsgesellschaften, davon 60 PartGmbBs

Pflichtverteidigersuche im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis

Die Bundesrechtsanwaltskammer weist darauf hin, dass Kolleginnen und Kollegen, die an der Übernahme von Pflichtverteidigungen interessiert sind, im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) wie folgt abgerufen werden können: Geben Sie im Suchfeld für „Ort“ an, wo Sie einen entsprechenden Rechtsanwalt suchen, und setzen Sie den Haken bei „Interesse an Pflichtverteidigungen“. Nach Eingabe des Sicherheitscodes und Drücken des Buttons „Suche starten!“ werden die entsprechenden Kollegen angezeigt.

Im Übrigen bittet die BRAK diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die sich selbst im BRAV suchen, Folgendes zu beachten: In der Suchmaske müssen nur zwei Felder befüllt werden. Werden mehr Felder genutzt, wird die Suche eingegrenzt; gleichzeitig steigt die Fehleranfälligkeit, falls Daten anders eingegeben werden, als sie im BRAV hinterlegt sind. Dies führt zu Fehlermeldungen und entsprechenden Anfragen bei der Rechtsanwaltskammer, die sich vermeiden lassen.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 21.07. und 25.09.2021

Der RENO Franken e.V. bietet am 21.07. und 25.09.2021 Fortbildungsveranstaltungen mit den Themen „Zwangsvollstreckung aktuell“ (online) und „Buchhaltung in der Anwaltskanzlei“ (in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg) an. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen, die nachfolgend zum Download bereitstehen.