Rechtsformwahl aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht – Informationen des BRAK-Ausschusses Sozialrecht

Der Ausschuss Sozialrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat

veröffentlicht. Hintergrund sind Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, die ihre Kanzlei in Form einer Kapitalgesellschaft organisiert haben, zu ihrer Sozialversicherungspflicht bzw. -freiheit; konkret zur Frage, ob sie als geschäftsführende Gesellschafter einer Rechtsanwalts-Kapitalgesellschaft bei dieser Gesellschaft sozialversicherungspflichtig angestellt sind oder nicht.

Die Informationen des Ausschusses stellen die derzeitige gesetzliche Lage und die Rechtsprechung des BSG dar (zuletzt BSG, Urteil vom 07.07.2020, Az. B 12 R 17/18 R) und den Vorschlag der BRAK zur Änderung der BRAO vor (vgl. BRAK-Stellungnahme-Nr. 11/2021, letzte Seite, BRAK-Nr. 85/2021). Zur Abgrenzung von Selbständigkeit zu abhängiger Beschäftigung verweist der Beitrag auf die Hinweise des Ausschusses Sozialrecht „Selbständigkeit versus Scheinselbständigkeit“ – Abgrenzung anhand der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BRAK-Nr. 144/2021).

Die Informationen zur „Rechtsformwahl aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht“ (und alle anderen Informationen und Veröffentlichungen des Ausschusses Sozialrecht) finden Sie auch auf der BRAK-Homepage unter https://brak.de/die-brak/organisation/ausschuesse-und-gremien-der-brak/ausschuss-sozialrecht/.