Kammerversammlung 2021 – Abstimmung noch bis 15.06.2021 möglich

Wie mehrfach angekündigt wird die Kammerversammlung auch in diesem Jahr im schriftlichen Verfahren gemäß § 2 Abs. 3 COV19FKG über die vorliegenden insgesamt fünf Anträge beschließen. Am 20.05.2021 wurden die Abstimmungsunterlagen per beA an alle Kammermitgileder versandt, die über ein Postfach verfügen – die sonstigen Mitglieder haben sie per Post erhalten.

Bitte beachten Sie, dass die Stimmabgabe bis Dienstag, 15.06.2021, 12:00 (mittags), erfolgen muss und leiten Sie ihren Stimmzettel spätestens bis dorthin an die Kammergeschäftsstelle zurück. Dies kann nur in Papierform mit Ihrer Original-Unterschrift oder über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur geschehen.

Die Formerfordernisse wurden im Anschreiben an alle Kammermitglieder vom 20.05.2021 detailliert erläutert. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, welche die Formvorschriften versehentlich nicht beachtet haben, werden gebeten, ihre Abstimmungsunterlagen erneut (formwirksam) an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln.