Corona – Erleichterungen für Geimpfte und Getestete

Am 09.05.2021 ist auf Grundlage von § 28c IfSG die

in Kraft getreten. Sie enthält inzidenzunabhängig Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für Personen, bei denen von einer Immunisierung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auszugehen ist oder die ein negatives Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können. Insbesondere sieht die Verordnung folgende Regelungen vor:

  • Geimpfte und genesene Personen werden hinsichtlich bereits bestehender Ausnahmen von Schutzmaßnahmen mit Personen gleichgestellt, die negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet sind.
  • Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen gelten nicht mehr für geimpfte und genesene Personen.

Gebote zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und Abstandsgebote für geimpfte, genesene und getestete Personen bleiben von den Erleichterungen und Ausnahmen allerdings unberührt. Geimpfte, genesene und getestete Personen müssen also weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Abstandsgebote einhalten.

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