Corona – Härtefallhilfe des Freistaats Bayern

Am 10.05.2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie die Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe (Härtefallhilfe) erlassen. Sie wurde am 11.05.2021 im Bayerischen Ministerialblatt veröffentlicht; die jeweils aktuelle Version finden Sie in der Datenbank BAYERN.RECHT unter Richtlinie für die Gewährung der Bayerischen Corona-Härtefallhilfe – Bürgerservice (gesetze-bayern.de).

Weitere Informationen zum Programm stehen unter https://www.stmwi.bayern.de/ueberbrueckungshilfe/haertefallhilfe/ bereit.

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