Zukunftsdialog Heimat.Bayern

Neue Corona-Regelungen seit 19.03. bzw. 20.03.2022

Zur Erinnerung: Kammerversammlung am 29.04.2022

Wahl zum Kammervorstand 2022 – Stimmabgabe bis 29.04.2022 möglich

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 06.12.2021 treten am 01.06.2022 in Kraft

Solidarität mit der Ukraine – Liste von Anlaufstellen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge

Benefiz-Webinar für die Ukraine zum Arbeitsrecht am 08.04.2022

Ukraine – Digitale Fortbildungsreihe des Bundesverbandes der Refugee Law Clinics

Geldwäsche – Sanktionen gegen Russland

Konjunkturumfrage Sommer 2022 in den Freien Berufen

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg zur Zwangsvollstreckung am 27.04.2022

Englisch-Seminar des RENO Würzburg e.V. am 29.04.2022

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 23.06. und 24.09.2022

Ausbildungsstatistiken zum 30.09.2021

Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Studienmesse Bamberg am 07.05.2022

„Boys’Day“ am 28.04.2022

26. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung vom 02.05. bis 08.05.2022 in Bonn

10. Europarechtliches Symposion am 12.05. und 13.05.2022 beim Bundesarbeitsgericht

12. Bochumer Erbrechtssymposium an 20.05.2022

Wahl zum Kammervorstand 2022 – Kandidatinnen und Kandidaten

Neue Version der beA-Webanwendung und Umgestaltung des Serviceportals des beA-Anwendersupports

Anhebung der Datenmengen einer beA-Nachricht ab 01.04.2022  

Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2022

Zukunftsdialog Heimat.Bayern

Die Bayerischen Staatsministerien der Finanzen und für Heimat sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten weisen auf den „Zukunftsdialog Heimat.Bayern“ hin, der bayernweit in acht Regionalkonferenzen durchgeführt wird; so auch in Unterfranken (am 20.05.2022 in Bad Kissingen) und Oberfranken (am 30.05.2022 in Wunsiedel).

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Ministerien vom 07.04.2022.

Neue Corona-Regelungen seit 19.03. bzw. 20.03.2022

Mit Wirkung ab 20.03.2022 hat der Bundesgesetzgeber das

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

geändert. § 28b Abs. 1 IfSG, der bislang die 3G-Regel am Arbeitsplatz enthielt, ist ebenso entfallen wie die Homeoffice-Pflicht nach Absatz 4. Ein Arbeitgeber, also auch der Betreiber einer Anwaltskanzlei, hat zukünftig selbst zu entscheiden, welche Arbeitsschutzmaßnahmen in Bezug auf Corona in den Kanzleiräumen gelten sollen. Er soll auch prüfen, ob er seinen Beschäftigten einen Corona-Test pro Woche anbietet und Schutzmasken bereitstellt. Bei seiner Abwägung soll er das regionale Infektionsgeschehen berücksichtigen. Einzelheiten sind in der neuen

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV),

gültig ab 20.03.2022 (und zunächst bis 25.05.2022), geregelt. Danach wurde auch die Maskenpflicht in Geschäften gekippt; diese und weitere Maßnahmen wurden durch einen sog. Basisschutz abgelöst. Erhalten blieb die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr, in Flugzeugen, bei der Fernbahn sowie in Asylunterkünften. Zudem ist die Maske weiterhin in Krankenhäusern, Dialyseeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie in Arztpraxen und Rettungsdiensten vorgeschrieben

Die neuen Regeln des IfSG sind bis einschließlich 23.09.2022 befristet. Allerdings ist zu beachten, dass am 19.03.2022 die angepasste

15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

in Kraft getreten ist. Der Bayerische Ministerrat hat dabei von der Übergangsregelung in § 28a Abs. 10 IfSG Gebrauch gemacht und die bisherige bayerische Corona-Regelung teilweise bis 02.04.2022 verlängert. Folgende Punkte sind in erster Linie von Bedeutung:

  • Die Vorgaben zur FFP2-Maskenpflicht bleiben grundsätzlich bestehen.
  • Auch bestimmte 2G plus-, 2G- und 3G-Regelungen werden aufrechterhalten.

Demgegenüber sind unter anderem die Kontaktbeschränkungen, Personenobergrenzen und das Verbot des Feierns und des Alkoholkonsums auf öffentlichen Plätzen entfallen.

Die Situation ab 03.04.2022 ist noch nicht abschließend geklärt. Die Übergangsvorschrift des § 28a Abs. 10 IfSG wird nicht verlängert, so dass auch in Bayern alle Beschränkungen, die über die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes hinausgehen, enden werden.

Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn der gesamte Freistaat oder einzelne Landkreise oder Städte vom Bayerischen Landtag zu sog. Hotspots erklärt würden. Nur in diesem Falle könnten beispielsweise die Maskenpflicht oder 2G plus-, 2G- und 3G-Regelungen weiter in Kraft bleiben. Davon ist nach Ankündigung der Bayerischen Staatsregierung aber nicht auszugehen.

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Zur Erinnerung: Kammerversammlung am 29.04.2022

Alle Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg werden daran erinnert, dass am Freitag, 29.04.2022, um 15:00 Uhr die ordentliche Kammerversammlung 2022 stattfinden wird. Sie wird als Präsenzveranstaltung im WLW Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, durchgeführt.

Die Tagesordnung und alle wesentlichen Informationen sind im Mitteilungsblatt „RAK In-FORM“ Nr. 247 von März 2022 veröffentlicht, das am 29.03.022 per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde. Zu den wichtigsten TOPs gehören die Beschlussfassungen über die zu ändernden Ordnungen und Satzungen der Kammer, die vor allem im Zuge der sog. „großen BRAO-Reform“ notwendig sind.

Die Einladung zur Kammerversammlung folgt in Kürze mittels eines gesonderten Schreibens – ebenfalls per beA. Dort werden wir Sie auch über die Corona-Regelungen informieren, die das WLW vorgegeben hat. Diese finden Sie dann stets aktuell auch auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/kammerversammlung/.

Bitte nehmen Sie an der Kammerversammlung teil!

 

Wahl zum Kammervorstand 2022 – Stimmabgabe bis 29.04.2022 möglich

Am 28.03.2022 wurden die Unterlagen zur Online-Wahl per beA an alle wahlberechtigten Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg verschickt. Seither ist eine Stimmabgabe möglich. Der Wahlzeitraum endet am Tag der Kammerversammlung, also am Freitag, 29.04.2022, um 16:00 Uhr.

Nähere Informationen, insbesondere die Kandidatinnen und Kandidaten, finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/. Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl!

Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 06.12.2021 treten am 01.06.2022 in Kraft

Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer hat das Bundesministerium der Justiz keine Bedenken gegen die

Beschlüsse der 7. Satzungsversammlung vom 06.12.2021

geäußert. Sie wurden deshalb auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 01.06.2022 in Kraft; mit Ausnahme der Neufassung von § 3 BORA, die am 01.08.2022 in Kraft treten wird.

Solidarität mit der Ukraine – Liste von Anlaufstellen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge

Angesichts der dramatischen Situation in der Ukraine haben der CCBE (Counseil de barreaux européens) und die Bundesrechtsanwaltskammer diverse Maßnahmen veranlasst, um die ukrainische Bevölkerung und insbesondere die dortigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu unterstützen.

So hat der CCBE beschlossen, europaweit eine Liste von Kontaktstellen bei Rechtsanwaltskammern einzurichten, mit denen Ukrainer in Verbindung treten können, um rechtliche Hilfe zu erhalten. Hierfür soll ein Anwaltspool von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwäten zusammengestellt werden. Der CCBE würde die Liste auf seiner Website veröffentlichen und an die zuständigen Behörden verteilen.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Aufnahme in die Liste interessiert sind, werden gebeten, sich per beA oder E-Mail an die Rechtsanwaltskammer Bamberg zu wenden. Die eingehenden Rückmeldungen werden an die Bundesrechtsanwaltskammer weitergeleitet, die sich wiederum mit dem CCBE in Verbindung setzen wird. Die polnische Delegation, die bereits für Polen diese sog. PointofContactListe zusammengestellt hat, wird die europaweite Liste in die ukrainische Sprache übersetzen.

Weitere Informationen finden Sie im

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 24.03.2022

sowie allgemein zur Unterstützung der Ukraine auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/ und auf dem Ukraine-Portal der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die European Young Bar Association hat eine ähnliche Initiative ergriffen. Sie erstellt eine Liste einzelner Anwälte, die auf Asylrecht spezialisiert sind. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann geprüft werden, ob die Listen zusammengeführt werden können.

Benefiz-Webinar für die Ukraine zum Arbeitsrecht am 08.04.2022

Die „Arbeitsrechtstage“ veranstalten am 08.04.2022 von 10:30 Uhr bis 13:00 Unr ein Benefiz-Webinar für die Menschen in der Ukraine zum Thema „Bundesarbeitsgericht aktuell: Kündigungsrecht & Arbeitsentgelt“. Die Referenten Dr. Rüdiger Linck, Vizepräsident des BAG und Vorsitzender Richter des 5. Senats, und Stephanie Rachor, Richterin des 2. Senats und Pressesprecherin des BAG, referieren zur Kündigung in der Pandemie, zum Entgelt in Quarantäne, zur Kündigung „klassisch“ Stand 2022 und zu Entgelt + Auskunft + Prozessbeschäftigung. Die Einnahmen aus dem Webinar werden für die Ukraine gespendet.

Weitere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der

Einladung.

 

Ukraine – Digitale Fortbildungsreihe des Bundesverbandes der Refugee Law Clinics

Der Bundesverband  der Refugee Law Clinics hat in Kooperation mit der Alliance4Ukraine und der CMS-Stiftung eine digitale, kostenfreie und öffentliche Fortbildungsreihe aufgelegt, in deren Rahmen in 14 Veranstaltungen über die rechtliche Situation von Personen informiert wird, die im Kontext des Krieges in der Ukraine fliehen mussten. Sie richtet sich an Jurist:innen und Nicht-Jurist:innen gleichermaßen und besteht aus zwei Modulen:

Unter dem Titel [rlc.kolleg] | ukraine im fokus referieren ausgewiesene Expert:innen im Bereich des Migrations- und Sozialrechts zu den rechtlichen Implikationen des Krieges in der Ukraine für die deutsche Beratungspraxis. Neue Regelungen werden eingeordnet, aktuelle Rechtsentwicklungen diskutiert und jede dieser Veranstaltungen bietet die Möglichkeit, auf gerade in der Praxis relevante Einzelfälle einzugehen.

Ergänzt wird dieses Fortbildungsangebot durch das 2h-Format [rlc.kolleg] | onboarding migrationsrecht in dessen Rahmen aktuell relevante migrationsrechtliche Grundlagen vermittelt werden. Dieses Einführungsangebot richtet sich gerade auch an Personen ohne migrationsrechtliche und/oder allgemein juristische Vorkenntnisse und bietet eine Vorbereitung auf die sonstigen Veranstaltungen der Reihe.

Termine, Anmeldelinks und alle weiteren Informationen finden Sie unter a2j.info oder direkt auf der Seite des Bundesverbandes.

Konjunkturumfrage Sommer 2022 in den Freien Berufen

Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführte Erhebung zur Geschäftslage bei den Freien Berufen für den Sommer 2022 hat begonnen. Sie widmet sich neben den konjunkturellen Entwicklungen dem Sonderthema „Evaluation des Gründungsstandortes Deutschland“. Zudem sind einige Fragen zu coronabedingten Personalausfällen enthalten.

Die Befragung ist bereits online und bis 08.05.2022 über folgenden Link zugänglich: www.t1p.de/konjunktur22. Sie dauert rund 12 Minuten und erfolgt anonym.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 (GVBl. S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 05.08.2021 (GVBl. 2021, S. 537), wurde durch

Verordnung vom 01.02.2022 (GVBl 2022, S. 47)

erneut geändert. Im Hinblick auf die fortbestehenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Studienbetrieb wurde geregelt, dass auch das Wintersemester 2021/2022 nicht auf die für den Freiversuch maßgebliche Fachsemesterzahl angerechnet wird.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg zur Zwangsvollstreckung am 27.04.2022

Am Mittwoch, 27.04.2022, wiederholt die Rechtsanwaltskammer Bamberg ein weiteres Mal ihre Fortbildungsveranstaltung zur Zwangsvollstreckung, die am 16.03.2022 erstmals angeboten wurde. Sie findet von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr als Online-Seminar statt. Referent ist Harald Minisini, Geprüfter Rechtsfachwirt aus München.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben für 16.03.2022.

Bei der Anmeldung ändern Sie bitte das Datum in 27.04.2022 ab.

 

Englisch-Seminar des RENO Würzburg e.V. am 29.04.2022

Der RENO Würzburg e.V. veranstaltet am Freitag, 29.04.2022, ein Seminar zum Thema „Englisch in der Anwaltskanzlei“. Es findet von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Kanzlei Cornea Franz Rechtsanwälte in Würzburg, Berliner Platz 10, statt. Referentin ist Dr. Karin Linhart LL.M (Duke), Leiterin des Programms Fachsprachen und ausländisches Recht der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg.

Nähere Einzelheiten und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der

Einladung.

Fortbildungsveranstaltungen des RENO Franken e.V. am 23.06. und 24.09.2022

Am Donerstag, 23.06.2022, und Samstag, 24.09.2022, bietet der RENO Franken e.V. folgende Fortbildungsveranstaltungen an:

  • Am 23.06.2022 von 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr ein Online-Seminar zum Thema „Anwaltsvergütung im familienrechtlichen Mandat“
  • Am 24.09.2022 von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr ein Präsenz-Seminar zum Thema „RVG Praxisproblemeund Neuerungen“

Referent ist jeweils Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach aus Neuwied. Nähere Infromationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Ausschreibungen.

 

Ausbildungsstatistiken zum 30.09.2021

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse vom 01.10.2020 bis 30.09.2021 in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r veröffentlicht. Danach ist die Anzahl der Neuverträge von 3.690 im Vorjahr auf 3.554 gesunken, somit um etwa 3,7%. Nur 9 Kammern konnten einen Anstieg verzeichnen, während in 17 Kammerbezirken ein teils erheblicher Rückgang festzustellen war. Darunter befand sich auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, die eine Verringerung von 99 auf 91 Neuabschlüsse hinnehmen musste.

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Tabellen.

Um dem fortschreitenden Fachkräftemangel zu begegnen und dafür zu sorgen, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte auch in Zukunft auf geschultes und qualifiziertes Personal zurückgreifen können, kann nur an alle Kammermitglieder appelliert werden: Bitte bilden Sie aus!

Auch die Ausbildungsstatistik des BFB über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverhältnisse in den Freien Berufen liegt vor und steht nachfolgend zum Download bereit.

Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Das Oberlandesgericht Bamberg hat auf Vorschlag des Kammervorstands jeweils mit Wirkung zum 15.02.2022 Frau Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Zellingen/Würzburg) zum Mitglied und Frau Rechtsanwaltsfachangestellte Marinell Ferrer (Würzburg) zum stellvertretenden Mitglied des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg berufen. Ihre Amtszeit endet am 31.12.2023.

Gleichzeitig wurde Frau Vetter von den Mitgliedern des Ausschusses einstimmig zur neuen Vorsitzenden gewählt. Sie folgt auf Geprüfte Rechtsfachwirtin Maria Karehnke (Bamberg), die vor einiger Zeit in den Kammerbezirk Nürnberg gewechselt und damit aus dem Berufsbildungsausschuss ausgeschieden ist. Zwischenzeitlich hatte ihr Stellvertreter, Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Peetz (Bamberg), den Vorsitz kommissarisch geführt.

Nähere Informationen zum Berufsbildungsausschuss entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage. Nachstehend finden Sie die

Zusammensetzung seit 01.03.2022

 

 

Studienmesse Bamberg am 07.05.2022

Am Samstag, 07.05.2022, veranstaltet der Arbeitskreis SchuleWirtschaft Bamberg nach einjähriger pandemiebedingter Unterbrechung wieder die Studienmesse:BA. Sie findet von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Bamberger Brose Arena statt. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Veranstalters unter http://www.studienmesse-bamberg.de/.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird wie immer mit einem Messestand vertreten sein und den Anwaltsberuf sowie den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten präsentieren. Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.

„Boys’Day“ am 28.04.2022

Am Donnerstag, 28.04.2022, findet der nächste „Boys’Day“ statt, zu dem die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem BFB und anderen Wirtschaftsorganisationen wie BDA und ZDH aufrufen. Für Unternehmen, Schulen sowie Schüler und deren Eltern werden vielfältige Möglichkeiten geboten, sich beruflich jenseits eingefahrener Vorstellungen zu orientieren. Das diesjährige Motto des Aktionstages lautet „Es zählt, was Du willst!“.

Die Teilnahme ist eine gute Maßnahme zur Fachkräftegewinnung, weil frühzeitig das Interesse junger Menschen für den Beruf geweckt wird, So können zum Beispiel auch Jungen davon überzeugt werden, dass der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten nicht nur für Mädchen geeignet ist. Zudem besteht die Möglichkeit, Werbung für diese anspruchsvolle Ausbildung zu machen, die oft unter Jungen nicht sehr nachgefragt ist.

Sofern Sie sich am „Boys’Day“ beteiligen wollen, tragen Sie Ihre digitalen Angebote unter https://www.boys-day.de/ ein. Dort finden Sie auch weitere Informationen. Der Bundesverband der Freien Berufe wird den „Boys‘ Day“ auf dem BFB-Twitter-Account bewerben. Darüber hinaus werden Logos, Plakatmotive 2022 sowie Social Media-Kacheln zur Verfügung gestellt.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Volodina (natasha.volodina@freie-berufe.de, 030/284444-10) vom BFB zur Verfügung.

26. Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung vom 02.05. bis 08.05.2022 in Bonn

Vom 02.05. bis 08.05.2022 findet in Bonn die Jahrestagung der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung statt. Näheres entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

Im Rahmen der Tagung gibt es auch ein Jugendprogramm für Referendare und Studenten, das vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gefördert wird.

Interessenten können sich über folgenden Link anmelden: https://www.dijv.de/de/topic/46.anmeldung.html.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Deutsch-Israelischen Juristenvereinigung unter www.dijv.de.

 

10. Europarechtliches Symposion am 12.05. und 13.05.2022 beim Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht und der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. veranstalten am 12.05. und 13.05.2022 zum zehnten Mal ein Europarechtliches Symposion im Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Mit der Veranstaltung wird eine im Jahr 1995 gegründete Tradition fortgesetzt, aktuelle Rechtsfragen des Unionsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren

Nähere Informationen, insbesondere ein Programm nebst Anmeldeformular, finden Sie auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts unter www.bundesarbeitsgericht.de.

12. Bochumer Erbrechtssymposium an 20.05.2022

Am 20.05.2022 findet das von Hereditare e.V. – Wissenschaftliche Gesellschaft für Erbrecht e.V. veranstaltete 12. Bochumer Erbrechtssymposium statt, das sich maßgeblich an erbrechtlich tätige Rechtsanwälte richtet. Dank des hybriden Formats ist eine Teilnahme aus ganz Deutschland bequem möglich.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Flyer

und der Internetseite https://zrsweb.zrs.rub.de/lehrstuhl/uffmann/kommendes-bochumer-erbrechtssymposium/.

Wahl zum Kammervorstand 2022 – Kandidatinnen und Kandidaten

Am 11.02.2022 endete die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Vorstandswahl 2022. Die Kandidatinnen und Kandidaten, die der Wahlausschuss zum weiteren Wahlverfahren zugelassen hat, und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.

Die Wahlunterlagen, insbesondere mit den Zugangsdaten zum Online-Wahlsystem, werden allen wahlberechtigten Kammermitgliedern am Montag, 28.03.2022, per beA übermittelt. Der Wahlzeitraum mit der Möglichkeit der Stimmabgabe endet dann am Tag der Kammerversammlung, also am Freitag, 29.04.2022, um 16:00 Uhr.

Bitte beteiligen Sie sich an der Wahl!

Neue Version der beA-Webanwendung und Umgestaltung des Serviceportals des beA-Anwendersupports

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat vor wenigen Tagen die neue Version 3.10 der beA-Webanwendung zur Verfügung gestellt. Sie beinhaltet sowohl technische Anpassungen aufgrund von Vorgaben der Justiz an sog. Drittprodukte, zu denen auch das beA gehört, als auch Überarbeitungen der Benutzeroberfläche der beA-Webanwendung. Hiermit setzt die BRAK Anregungen und Wünsche aus der Anwaltschaft um und gestaltet die beA-Oberfläche insgesamt benutzerfreundlicher und moderner.

Bitte installieren Sie, um die beA-Webanwendung weiterhin nutzen zu können, das Update der Client Security-Anwendungskomponente vom 24.02.2022. Hierzu sind keine Administrator-Rechte erforderlich.

Einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Änderungen und Anpassungen finden Sie im beA-Sondernewsletter der BRAK 3/2022 vom 21.02.2022.

Zum 25.02.2022 haben die BRAK und ihre technische Dienstleisterin Wesroc auch das beA-Anwenderportal überarbeitet.Es wurde sowohl optisch als auch inhaltlich stärker auf die Anwender ausgerichtet. Mehrere Wissensquellen zum beA stehen nun gebündelt an einem Ort bereit. Die wichtigsten Neuerungen sind:

  • Zusammengehörende Informationen wurden thematisch zusammengefasst – z. B. beA-Störungsmeldungen
  • Die Anwenderhilfe ist neben dem Aufruf direkt im beA über den entsprechenden Button oder die Taste F1 nun auch über das Serviceportal erreichbar
  • Die Release-Informationen erhalten Ihren festen Platz im Bereich „beA Fragen & Antworten“
  • Es gibt einen neuen Bereich mit kostenlosen Video-Anleitungen
  • Es wurde eine Übersicht der passenden Support-Ansprechpartner mit Kontaktinformationen geschaffen

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beA-Sondernewsletter der BRAK 4/2022 vom 24.02.2022

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Anhebung der Datenmengen einer beA-Nachricht ab 01.04.2022  

Die Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung vom 22.11.2021 (ERVB 2022) schreibt aktuell vor, dass Anzahl und Volumen elektronischer Dokumente, die in einer beA-Nachricht versendet werden können, auf 100 Dateien und 60 MB begrenzt sind. Ab 01.04.2022 werden diese Höchstmengen wie folgt angehoben:

  • Bis 31.12.2022 auf 200 Dateien und 100 MB
  • Vom 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 auf 1000 Dateien und 200 MB

Näheres entnehmen Sie bitte der 2. ERVB 2022.

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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 01/2022

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 01/2022 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

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