Solidarität mit der Ukraine – Liste von Anlaufstellen zur Unterstützung ukrainischer Flüchtlinge

Angesichts der dramatischen Situation in der Ukraine haben der CCBE (Counseil de barreaux européens) und die Bundesrechtsanwaltskammer diverse Maßnahmen veranlasst, um die ukrainische Bevölkerung und insbesondere die dortigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu unterstützen.

So hat der CCBE beschlossen, europaweit eine Liste von Kontaktstellen bei Rechtsanwaltskammern einzurichten, mit denen Ukrainer in Verbindung treten können, um rechtliche Hilfe zu erhalten. Hierfür soll ein Anwaltspool von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwäten zusammengestellt werden. Der CCBE würde die Liste auf seiner Website veröffentlichen und an die zuständigen Behörden verteilen.

Alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Aufnahme in die Liste interessiert sind, werden gebeten, sich per beA oder E-Mail an die Rechtsanwaltskammer Bamberg zu wenden. Die eingehenden Rückmeldungen werden an die Bundesrechtsanwaltskammer weitergeleitet, die sich wiederum mit dem CCBE in Verbindung setzen wird. Die polnische Delegation, die bereits für Polen diese sog. PointofContactListe zusammengestellt hat, wird die europaweite Liste in die ukrainische Sprache übersetzen.

Weitere Informationen finden Sie im

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 24.03.2022

sowie allgemein zur Unterstützung der Ukraine auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/ und auf dem Ukraine-Portal der Bundesrechtsanwaltskammer.

Die European Young Bar Association hat eine ähnliche Initiative ergriffen. Sie erstellt eine Liste einzelner Anwälte, die auf Asylrecht spezialisiert sind. Zu einem späteren Zeitpunkt soll dann geprüft werden, ob die Listen zusammengeführt werden können.