Beschlüsse der Satzungsversammlung vom 06.12.2021 treten am 01.06.2022 in Kraft

Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer hat das Bundesministerium der Justiz keine Bedenken gegen die

Beschlüsse der 7. Satzungsversammlung vom 06.12.2021

geäußert. Sie wurden deshalb auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 01.06.2022 in Kraft; mit Ausnahme der Neufassung von § 3 BORA, die am 01.08.2022 in Kraft treten wird.