Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer hat das Bundesministerium der Justiz keine Bedenken gegen die
Beschlüsse der 7. Satzungsversammlung vom 06.12.2021
geäußert. Sie wurden deshalb auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer veröffentlicht und treten am 01.06.2022 in Kraft; mit Ausnahme der Neufassung von § 3 BORA, die am 01.08.2022 in Kraft treten wird.