Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2019 wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung (§ 14 Abs. 2 S. 1 PO):
Montag, 11.03.2019 (1. Prüfungstag)
Dienstag, 12.03.2019 (2. Prüfungstag)
Mittwoch, 13.03.2019 (3. Prüfungstag)
Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2018.
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 S. 2 PO):
Montag, 13.05.2019
Dienstag, 14.05.2019
Termine der mündlichen Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Montag, 20.05.2019
Dienstag, 21.05.2019
Mittwoch, 22.05.2019
Anmeldeschluss ist Montag, 31.12.2018 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Am 15.11.2018 hat die Bundesrechtsanwaltskammer den 11. Karikaturpreis der Deutschen Anwaltschaft an den türkischen Künstler Sefer Selvi verliehen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung der BRAK.
Wie bereits mitgeteilt lädt der RENO Franken e.V. am Freitag, 07.12.2018, interessierte Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsfachwirte, aber auch Gerichtsvollzieher, Anwälte und Notare, zu einem gemeinsamen Treffen und ungezwungenen Kennenlernen auf dem Bamberger Weihnachtsmarkt ein. Treffpunkt ist um 18:00 Uhr der Gabelmann am Grünen Markt (Fußgängerzone). Nähere Informationen und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden Sie in beiliegender Einladung.
Geprüfter Rechtsfachwirt Thomas Sewald würde sich freuen, alle Rechtsanwaltsfachangestellten am Donnerstag, 20.12.2018, auf dem Würzburger Weihnachtsmarkt zu sehen. Treffpunkt um 18:00 Uhr ist der große Glühweinstand (Holzpyramide) in der Spiegelstraße/Eichhornstraße (vor dem „dm“). Hintergrund ist der informative Ausbilderworkshop, den die Rechtsanwaltskammer am 22.11.2018 in Würzburg veranstaltet hatte.
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, gemäß § 15 FAO jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen muss. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2018 noch nicht vorgelegt haben, werden gebeten, diese bis 31.12.2018 vollständig an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu übermitteln (gerne auch per beA). Bitte beachten Sie hierbei, dass eingereichte Unterlagen nur noch in elektronischer Form archiviert und Originale vernichtet werden.
Die „Hülfskasse Deutscher Rechtsanwälte“ ruft auch in diesem Jahr zu Spenden zugunsten von bedürftigen Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten sowie für deren Familien und Hinterbliebene auf. Näheres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung.
Um die Bearbeitung von Anliegen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach effizienter und schneller zu gestalten hat die Bundesrechtsanwaltskammer den beigefügten beA-Wegweiser zusammengestellt. Er dient in erster Linie dazu, anfragende Postfachinhaber an die richtige Stelle zu verweisen.
Weitere Aufsätze zum beA sind im BRAK-Magazin Heft 5/2018 wie folgt veröffentlicht:
Das Hessische Ministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 13.09.2018 darauf hingewiesen, dass Gerichtskostenrechnungen (Vorschussrechnungen) mit dem Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unmitelbar per beA an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner – und nicht mehr an diese – versandt werden. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Prozesse in Hessen führen, werden um Beachtung gebeten.
Zudem verschicken hessische Sozialgerichte und das Hessische Landessozialgericht Schriftsätze an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausschließlich über das beA. Auf die Presseinformation des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.10.2018 wird Bezug genommen.
Bei dieser Gelegenheit wird nochmals an die seit 03.09.2018 bestehende passive Nutzungspflicht erinnert. Alle Kolleginnen und Kollegen, welche die Erstregistrierung ihres beA-Postfachs noch nicht vorgenommen haben, sollten dies unverzüglich erledigen. Andernfalls drohen Haftungsrisiken, weil beispielsweise die Zustellung einer Klage mangels Einzahlung von Gerichtskosten unterbleibt.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass am Freitag, 09.11.2018, und Samstag, 10.11.2018, in der historischen Stadt Görlitz (Sachsen) das 13. Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum stattfinden wird. Ausrichter sind auch in diesem Jahr die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen, die heuer federführend die Organisation übernommen hat, sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer,
Oberthema ist „Der Anwalt als Wirtschaftsunternehmen“, zu dem Referenten aller beteiligter Kammern interessante Vorträge halten werden. Insbesondere wird der Präsident der RAK Bamberg, Rechtsanwalt Dr. Lothar Schwarz (Schweinfurt) zum „Zeitmanagement der Rechtsanwälte“ referieren. Darüber hinaus ist wie immer ein umfangreiches Rahmenprogramm geplant.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Donnerstag, 15.11.2018, eine Fortbildungsveranstaltung zum neuen Bauvertragsrecht anbietet. Sie findet von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr im großen Saal des Bistumshauses St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Verwaltungsrecht aus Regensburg. Sie wird sich im Rahmen eines Updates mit ausgewählten Problemen des neuen Bauvertragsrechts befassen, das zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Wesentliche Themen des Seminars sind das Verhältnis der VOB/B zum neuen BGB-Bauvertragsrecht, das Anordnungsrecht des Bestellers und die Vergütungsanpassung, die bauvertragliche Abnahme, der Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurverträge sowie die einstweilige Verfügung bei Bauverträgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält (bitte betrachten Sie die Anmeldefrist als hinfällig). Es sind nur noch wenige Plätze frei!
Am Samstag, 17.11.2018, veranstaltet der Ärztliche Kreisverband Bamberg das Schönlein-Symposium zum Thema „Wem dient die Medizin? Zur Idee des Patientenwohls und der Frage, ob eine Person ein Fall sein kann“. Es findet von 09:00 Uhr bis 13:30 Uhr im Würzburger Lehrgangswerk in Bamberg, Würzburger Straße 59, statt.
Mitveranstalter des Symposiums ist auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg. Für interessierte Medizin- und Arbeitsrechtler wird Rechtsanwalt Klaus-Martin Bauer, Geschäftsführer des Marburger Bundes, Landesverband Bayern, über das „Epos in der Medizin im Spannungsfeld von Ökonomie und Recht, beispielsweise bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen“ referieren.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben (mit Anmeldeformular) und der Internetseite http://www.kreisverband-bamberg.de/schoenlein-symposium.html. Bitte richten Sie Ihre Anmeldung entweder an den Ärztlichen Kreisverband (per E-Mail oder per Telefax) oder an die Rechtsanwaltskammer Bamberg. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 14.11.2018.
Am Mittwoch, 21.11.2018, bietet das Netzwerk Freier Berufe Bamberg eine Informationsveranstaltung zum neuen Datenschutzrecht bzw. zur EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) an. Sie findet um 17:30 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.
Referenten sind Rechtsanwältin Sabine Ecker, Leitende Beraterin Rechtsanwaltsmarkt der DATEV eG in Nürnberg, und Dieter Werner, Geschäftsführer der eSourceONE GmbH aus Bamberg, einem Unternehmen mit den Schwerpunkten Softwareentwicklung, IT-Services und IT-Security.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 16.11.2018. Die Veranstaltung ist kostenfrei.
Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 29.08.2014 ist seit 01.08.2015, somit seit mehr als drei Jahren, in Kraft. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die neuen – prüfungsrelevanten – Schwerpunkte der Ausbildung wie Mandantenbetreuung, Kanzleiorganisation, elektronischer Rechtsverkehr, EU-Recht und die englische Sprache in der täglichen Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte eine große Herausforderung darstellen.
Zur Unterstützung der Ausbildungskanzleien bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg deshalb am Donnerstag, 22.11.2018, eine Informationsveranstaltung an. Sie findet von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Tagungszentrum Festung Marienberg (Raum Rotenhan) in Würzburg statt. Referentin ist Rechts- und Notarfachwirtin Ronja Tietje aus Achim, Vorsitzende des Berufsbildungs- und des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Bremen sowie Fachbuchautorin. Das Seminar richtet sich sowohl an Ausbildungsanwälte als auch an sonstige Kanzleimitarbeiter(innen), die mit der Ausbildung betraut sind.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 09.11.2018.
Im Jahre 2019 findet erneut der Bundeswettbewerb Fremdsprachen statt, in dem Berufsstarter ihr Sprachtalent beweisen können. Bis zu acht Auszubildende oder berufliche Schüler bilden zusammen ein Team, das einen Film oder ein Hörspiel erarbeitet und zum Wettberwerb einreicht. Dies kann ein Wirtschaftskrimi oder ein Beitrag über ihren typischen Arbeitsalltag sein. Gefragt sind Freude an Sprachen, Eigenständigkeit , Kreativität, Team- und Projektarbeit und die Beschäftigung mit berufsorientierten Themen.
Auch im Jahre 2019 wird die KMK-Zertifikatsprüfung Englisch angeboten, an der auch Rechtsanwaltsfachangestellte neben der Berufsabschlussprüfung freiwillig teilnehmen können. Die schriftliche Prüfung findet am Dienstag, 30.04.2019, statt. Der mündliche Prüfungsteil kann davor oder danach durchgeführt werden.
Einschlägiges Informationsmaterial können Sie hier herunterladen. Hier finden Sie das gesamte Prüfungsangebot.
Der RENO Franken e.V. würde sich freuen, interessierte Kolleginnen und Kollegen am Freitag, 07.12.2018, zu einem gemeinsamen Treffen und ungezwungenen Kennenlernen auf dem Bamberger Weihnachtsmarkt begrüßen zu können. Treffpunkt ist um 18:00 Uhr am Gabelmann am Grünen Markt (Fußgängerzone).
Nähere Informationen und Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme finden sich in beiliegender Einladung, die sich ausdrücklich auch an interessierte Gerichtsvollzieher, Anwälte und Notare richtet.
Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen wurde zusammen mit den Universitäten Düsseldorf und Frankfurt/Main vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz damit beauftragt, die Verständigungspraxis der Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren. Hierzu wird eine bundesweite Online-Befragung durchgeführt, zu der Sie über folgenden Link gelangen: https://kriminologie-umfrage.uni-tuebingen.de/limesurvey/index.php/715685.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Universität Tübingen vom 24.10.2018. Insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht werden ermuntert, an der Erhebung teilzunehmen, um repräsentative Erkenntnisse zu gewinnen.
Die Universität Passau veranstaltet gemeinsam mit dem Bayerischen Institut für die Digitale Transformation (BIDT) im kommenden Wintersemester – im Zeitraum vom 22.10.2018 bis 04.02.2019 – eine Ringvorlesung zum Thema „Legal Tech“. In diesem Rahmen präsentieren hochkarätige Referenten aus Wissenschaft und Praxis aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen in diesem Bereich: Chancen und Risiken des Einsatzes moderner IT-Technologien (z.B. KI, Blockchain, Smart Contracts) in der Rechtspraxis mitsamt ihren gesellschaftlichen Implikationen werden erördert; zudem werden bereits existierende Praxisbeispiele vorgestellt (u.a. Ryter, myright.de).
Nähere Informationen finden Sie im beigefügten Flyer. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Veranstalter unter lehrstuhl.riehm@uni-passau.de
Bitte beachten Sie die beigefügte Stellenanzeige (in englischer Sprache) für das European Lawyers‘ Programme 2019 in Edinburgh, Schottland. Diese und weitere Informationen sind auch über die Internetseite www.european-lawyers.org abrufbar.
Das European Lawyers‘ Programme ist ein Gerichts- und Anwaltspraktikum am höchsten schottischen Gericht und an der Faculty of Advocates in Edinburgh. Schon seit über 40 Jahren bietet es jungen europäischen JuristInnen/AnwältInnen die Möglichkeit, ein Rechtssystem des Common Law hautnah mitzuerleben und über den (juristischen) Tellerrand zu schauen.
Die erfolgreichen BewerberInnen (max. 12 insgesamt und in der Regel eine Kandidatin pro Land) erhalten individuelle Betreuung von je einer/m Queen’s Council, Junior Council sowie einer/m Richter/in. Den traditionellen Begrifflichkeiten der Ausbildung an der Faculty of Advocates folgend werden die Kandidatinnen „Euro Devils“ und die Ausbilder „Devil Masters“ genannt. Durch die intensive Zusammenarbeit mit ihren Devil Masters erhalten Euro Devils nicht nur die einmalige Möglichkeit, ihr juristisches Können in einem fremden Rechtssystem zu testen, sie vertiefen auch ihre Advocacy Skills und perfektionieren ihr Legal English.
Der nächste Durchgang beginnt am 15.04.2019 und endet am 28.06.2019. Bewerbungsschluss ist der Donnerstag, 15.11.2018.
Im November 2018 werden mehrere Tausend Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vom Soldan Institut eine Einladung zur Beteiligung an der Befragung zum Vergütungsbarometer 2018 erhalten. Hierdurch soll die Vergütungspraxis der deutschen Anwaltschaft, insbesondere die Gepflogenheiten beim Abschluss von Vergütungsvereinbarungen mit Mandanten, ermittelt werden. Die letzte Erhebung fand vor fast zehn Jahren statt.
Alle angeschriebenen Kolleginnen und Kollegen werden ermuntert, an der Befragung teilzunehmen. Eine rege Beteiligung ist besonders wichtig, weil auf Wunsch der Rechtsanwaltskammern und/oder der Landesverbände des DAV in 13 von 16 Bundesländern bzw. 20 von 27 Rechtsanwaltskammerbezirken regionale Vergütungsbarometer erstellt werden sollen, welche die Gegebenheiten in Fragen der anwaltlichen Vergütung im Kammerbezirk bzw. Bundesland abbilden.
Die gewonnenen Erkenntnisse wird das Soldan Institut der Anwaltschaft wie üblich durch Publikationen umfassend zugänglich machen. Für das Jahr 2019 sind bereits verschiedene Veröffentlichungen geplant.
Auf der Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer am 14.09.2018 in Bremen hat Rechtsanwalt Dr. Ulrich Wessels (Münster), bislang 2. Vizepräsident und gleichzeitig Präsident der Rechtsanwaltskammer Hamm, das Amt des BRAK-Präsidenten übernommen. Er trat damit die Nachfolge von Rechtsanwalt Ekkehart Schäfer (Ravensburg) an, der die Dachorganisation der deutschen Anwaltschaft seit 2015 geleitet hatte. Die Wahl von Dr. Wessels fand bereits auf einer Präsidentenkonferenz am 28.05.2018 statt.
Näheres zur Person des neuen BRAK-Präsidenten finden Sie hier. Ein erstes Interview mit dem Rechtsmagazin LTO können Sie hier nachlesen. Zudem wird auf die Presseerklärung der BRAK vom 14.09.2018 verwiesen.
Auf die seit 03.09.2018 geltende passive Nutzungspflicht eines jeden beA-Inhabers wurde bereits desöfteren hingewiesen. Allerdings gibt es in der Zivilprozessordnung schon jetzt einen Bereich, der auch zur aktiven Nutzung des beA verpflichtet.
Nach § 174 Abs. 3 ZPO (ggfs. in Verbindung mit dem Verweis in andere Prozessordnungen) kann an einen Rechtsanwalt elektronisch gegen Empfangsbekenntnis zugestellt werden. Dieses ist vom Rechtsanwalt ebenfalls elektronisch abzugeben und in strukturierter maschienenlesbarer Form zu übermitteln. Gelangt also ein zuzustellendes Schriftstück in das beA, ist das Empfangsbekenntnis – am besten unmittelbar aus dem Postfach – elektronisch zurückzuschicken.
Dies gilt auch bei einer Zustellung von Anwalt zu Anwalt (vgl. § 195 Abs. 1 S. 5 ZPO). Denn das Empfangsbekenntnis ist bei ordnungsgemäßgen Zustellungen auch gegenüber Rechtsanwälten verpflichtend abzugeben (vgl. § 14 S. 1 BORA).
Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer wird die von der Justiz zum Versand und Empfang von Nachrichten im elektronischen Rechtsverkehr herausgegebene kostenlose EGVP-Software, auch bekannt als EGVP-Bürger-Client, zum 04.10.2018 abgekündigt. Stattdessen soll es eine Nachfolge-Software geben, mit der bereits vorhandene Nachrichten verwaltet werden können.
Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die noch ein EGVP-Postfach nutzen, sollten dieses löschen und künftig nur noch mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen.
Um nach dem 04.10.2018 weiterhin im EGVP Nachrichten senden und empfangen zu können, kann auf die Software anderer Anbieter zurückgegriffen werden. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite egvp.de.