Forschungsprojekt „Verständigung in Strafverfahren“

Das Institut für Kriminologie der Universität Tübingen wurde zusammen mit den Universitäten Düsseldorf und Frankfurt/Main vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz damit beauftragt, die Verständigungspraxis der Gerichte in Strafverfahren zu evaluieren. Hierzu wird eine bundesweite Online-Befragung durchgeführt, zu der Sie über folgenden Link gelangen: https://kriminologie-umfrage.uni-tuebingen.de/limesurvey/index.php/715685.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben der Universität Tübingen vom 24.10.2018. Insbesondere Fachanwältinnen und Fachanwälte für Strafrecht werden ermuntert, an der Erhebung teilzunehmen, um repräsentative Erkenntnisse zu gewinnen.