Fortbildungsnachweise für Fachanwälte 2018

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass jeder Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, gemäß § 15 FAO jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen muss. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf 15 Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die ihre Fortbildungsnachweise für das Kalenderjahr 2018 noch nicht vorgelegt haben, werden gebeten, diese bis 31.12.2018 vollständig an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu übermitteln (gerne auch per beA). Bitte beachten Sie hierbei, dass eingereichte Unterlagen nur noch in elektronischer Form archiviert und Originale vernichtet werden.