Um die Bearbeitung von Anliegen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach effizienter und schneller zu gestalten hat die Bundesrechtsanwaltskammer den beigefügten beA-Wegweiser zusammengestellt. Er dient in erster Linie dazu, anfragende Postfachinhaber an die richtige Stelle zu verweisen.
Weitere Aufsätze zum beA sind im BRAK-Magazin Heft 5/2018 wie folgt veröffentlicht:
- Dr. Tanja Nitschke – beA läuft wieder – ein Update
- Christoph Sandkühler – beA – wieder am Start! (Interview)
- Dr. Alexander Siegmund – Elektronischer Rechtsverkehr in der Praxis – Gericht helfen mit Wiedereinsetzung