Informationsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. zum beA am 05.11.2018 in Würzburg

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 09.11. und 10.11.2018 in Görlitz

Fortbildungsveranstaltung zum neuen Bauvertragsrecht am 15.11.2018 in Bamberg

13. Würzburger Forum Arbeitsrecht am 20.11.2018 in Würzburg

Erweiterung der Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2018 für den Bezirk der RAK Bamberg

Informationskampagne „Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz“

Informationsveranstaltung zur neuen ReNoPatAusbV am 22.11.2018 in Würzburg

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2019

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2019/I

Seminar des IFB zur Existenzgründung am 08.10.2018 in Coburg

Fachtagung „Gewalt gegen Kinder“ am 19.10. und 20.10.2018 in Erfurt

Pressemitteilungen der Soldan GmbH, der Soldan Stiftung und des Soldan Instituts

BeA-System am 03.09.2018 erfolgreich gestartet

Auch RAK Bamberg über beA zu erreichen

Zur Erinnerung: Umfrage des IFB zur „Struktur der sozialen Sicherung von Rechtsanwälten in Deutschland“

Secunet bestätigt die Behebung von beA-Schwachstellen – und macht damit den Weg frei für die Wiederinbetriebnahme des beA-Systems

Weitere Informationsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

BGH weist Antrag auf Unterlassung der beA-Einführung zurück

BGH: BeA-Beitrag und beA-Umlage rechtmäßig

Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zum 15.09.2018

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum 2018 in Görlitz (Sachsen)

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg zum neuen Bauvertragsrecht – Save the date!

1. Münchner Fachtagung zum Sicherheitsrecht am 21.09.2018 in München

Konferenz zur Begleitung der digitalen Transformation im Kanzleialltag am 26.10.2018 in München

Informationsveranstaltung des RENO Würzburg e.V. zum beA am 05.11.2018 in Würzburg

Der RENO Würzburg e.V. bietet am Montag, 05.11.2018, eine Informationsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im NOVUM Businesscenter in Würzburg, Schweinfurter Straße 11, statt. Referenten sind Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer und Dipl.-Ing. Univ. Werner Jungbauer aus München.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung.

 

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 09.11. und 10.11.2018 in Görlitz

Am Freitag, 09.11.2018, und Samstag, 10.11.2018, wird in der historischen Stadt Görlitz (Sachsen) das 13. Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum stattfinden. Ausrichter sind auch in diesem Jahr die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen, die heuer federführend die Organisation übernommen hat. sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer,

Oberthema ist „Der Anwalt als Wirtschaftsunternehmen“, zu dem Referenten aller beteiligter Kammern interessante Vorträge halten werden. Insbesondere wird der Präsident der RAK Bamberg, Rechtsanwalt Dr. Lothar Schwarz (Schweinfurt) zum „Zeitmanagement der Rechtsanwälte“ referieren. Darüber hinaus ist wie immer ein umfangreiches Rahmenprogramm geplant.

Nähere Informationen zur Veranstaltung können Sie der Einladung (mit Anmeldeformular) entnehmen, die auch auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/eigene-veranstaltungen heruntergeladen werden kann. Anmeldeschluss ist Freitag, 26.10.2018. Ihre Anmeldungen richten Sie bitte unmittelbar an die RAK Sachsen.

Fortbildungsveranstaltung zum neuen Bauvertragsrecht am 15.11.2018 in Bamberg

Am Donnerstag, 15.11.2018, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum neuen Bauvertragsrecht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr im großen Saal des Bistumshauses St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Fachanwältin für Verwaltungsrecht aus Regensburg. Sie wird sich im Rahmen eines Updates mit ausgewählten Problemen des neuen Bauvertragsrechts befassen, das zum 01.01.2018 in Kraft getreten ist. Wesentliche Themen des Seminars sind das Verhältnis der VOB/B zum neuen BGB-Bauvertragsrecht, das Anordnungsrecht des Bestellers und die Vergütungsanpassung, die bauvertragliche Abnahme, der Verbraucherbauvertrag, Architekten- und Ingenieurverträge sowie die einstweilige Verfügung bei Bauverträgen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 31.10.2018.

13. Würzburger Forum Arbeitsrecht am 20.11.2018 in Würzburg

Am Dienstag, 20.11.2018, findet in der Neubaukirche der Alten Universität das 13. Würzburger Forum Arbeitsrecht statt, das von der Juristischen Fakultät gemeinsam mit der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft (vbw) veranstaltet wird. Das Forum beschäftigt sich in diesem Jahr mit dem Thema „Brennpunkte der Rechtsprechung zum kollektiven Arbeitsrecht“.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der beigefügten Ankündigung. Die Kontaktdaten für die Anmeldung lauten wie folgt: Telefax: 0931/31824-45; E-Mail: l-br.ar.zpr@jura.uni-wuerzburg.de.

 

 

Erweiterung der Kooperation zwischen der RAK Bamberg und dem Deutschen Anwaltsinstitut (DAI)

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut, die gemeinsame Fortbildungseinrichtung von Bundesrechtsanwaltskammer, Bundesnotarkammer, Rechtsanwaltskammern und Notakammern, haben ihre bestehende Kooperation erweitert. Nach der Zusammenarbeit auf dem Online-Sektor, namentlich bei Online-Kursen für das Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle (§ 15 Abs. 4 FAO), Online-Vorträgen mit der Möglichkeit der Interaktion und Sicherstellung der durchgängigen Teilnahme (§ 15 Abs. 2 FAO) sowie Online-Vorträgen für das Selbststudium (§ 15 Abs. 4 FAO), bezieht sich diese jetzt auch auf Seminarveranstaltungen im DAI-Ausbildungscenter Rhein/Main in Heusenstamm (bei Frankfurt/Main).

Um insbesondere den Kolleginnen und Kollegen aus dem westlichen Kammerbezirk (Raum Aschaffenburg) die Möglichkeit kurzer Wege zu bieten, wurde – derzeit für über 40 Veranstaltungen in den Monaten Oktober und November 2018 – die Vereinbarung getroffen, dass alle Kammermitglieder zu einem um 100,00 € im Vergleich zum regulären Kostenbeitrag ermäßigten Preis teilnehmen können. Die Seminare im Einzelnen finden Sie in beigefügter Übersicht, die am Ende auch ein Anmeldeformular enthält. Sie stehen zudem auf der Kammer-Homepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen zum Download bereit.

Ergebnisse der Untersuchung STAR 2018 für den Bezirk der RAK Bamberg

Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat seinen Ergebnisbericht der Untersuchung STAR 2018 für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg veröffentlicht. Er befasst sich mit der beruflichen und wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der Anwaltschaft im hiesigen Kammergebiet.

Es hat sich gezeigt, dass die befragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bei den zentralen wirtschaftlichen Faktoren Umsatz und Gewinn im Durchschnitt zum Teil erheblich geringere Werte angaben als die Mitglieder anderer „West-Kammern“. Demgegenüber liegen sowohl die Personal- als auch die Sach- und Betriebskosten im Bezirk der RAK Bamberg deutlich höher als in der Vergleichsgruppe.

Weitere interessante Informationen und Zahlen können Sie dem Bericht entnehmen.

Informationskampagne „Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz“

Das Bayerische Staatsministerium des Inneren und für Integration hat die Informationskampagne „Schritt für Schritt zum neuen Datenschutz“ gestartet, mit dem Vereine, kleine Unternehmen und Selbständige bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung unterstützt werden sollen. Auf der Internetseite https://www.dsgvo-verstehen-bayern.de finden Sie praxisnahe Erläuterungen, Beispiele, Checklisten und Musterformulare zum Umgang mit den Anforderungen des neuen Datenschutzrechts.

Fragen und Antworten stehen zudem auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht unter https://www.lda.bayern.de zur Verfügung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Flyern für Vereine, kleine Unternehmen und Selbständige.

 

Informationsveranstaltung zur neuen ReNoPatAusbV am 22.11.2018 in Würzburg

Die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung vom 29.08.2014 ist seit 01.08.2015, somit seit mehr als drei Jahren, in Kraft. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die neuen – prüfungsrelevanten – Schwerpunkte der Ausbildung wie Mandantenbetreuung, Kanzleiorganisation, elektronischer Rechtsverkehr, EU-Recht und die englische Sprache in der täglichen Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte eine große Herausforderung darstellen.

Zur Unterstützung der Ausbildungskanzleien bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg deshalb am Donnerstag, 22.11.2018, eine Informationsveranstaltung an. Sie findet von 13:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Tagungszentrum Festung Marienberg (Raum Rotenhan) in Würzburg statt. Referentin ist Rechts- und Notarfachwirtin Ronja Tietje aus Achim, Vorsitzende des Berufsbildungs- und des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Bremen sowie Fachbuchautorin. Das Seminar richtet sich sowohl an Ausbildungsanwälte als auch an sonstige Kanzleimitarbeiter(innen), die mit der Ausbildung betraut sind.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 09.11.2018.

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2019

Die Zwischenprüfung 2019 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 17.01.2019, um 08:00 Uhr, in den jeweiligen Berufsschulen statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 03.12.2018, bis Freitag, 14.12.2018, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 40,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung“ und der Name des Prüflings anzugeben.

 

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2019/I

Die schriftliche Prüfung 2019/I findet in den jeweiligen Berufsschulen wie folgt statt:

  • in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 29.01.2019, ab 08:00 Uhr
  • im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 31.01.2019, ab 08:00 Uhr

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 12.11.2018, bis Freitag, 07.12.2018, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.

Die mündliche Prüfung findet am Mittwoch, 06.02.2019, die mündliche Ergänzungsprüfung am Dienstag, 26.02.2019, statt.

Seminar des IFB zur Existenzgründung am 08.10.2018 in Coburg

Das Institut für Freie Berufe (IFB) veranstaltet in Kooperation mit der Wirtschaftsförderung der
Stadt Coburg mbH, der Wirtschaftsförderung des Landkreises Coburg und der VR Bank Coburg eG am Montag, 08.10.2018, ein Seminar, in dem Existenzgründer in freien Berufen praxisnahe
Informationen erhalten. Die Veranstaltung richtet sich an alle, die mit dem Gedanken spielen, selbstständig tätig zu werden. Thematisiert werden insbesondere die rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekte einer Existenzgründung sowie Finanzierungsquellen und öffentliche Fördermittel.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung sowie dem Programmablauf.

Fachtagung „Gewalt gegen Kinder“ am 19.10. und 20.10.2018 in Erfurt

Am 19.10. und 20.10.2018 findet im Saal des Amtsgerichts Erfurt (Rudolfstraße 46, 99092 Erfurt) die Fachtagung „Gewalt gegen Kinder – Trauma, Bindung, Umgang“ statt. Veranstalter ist der Fachverband Anwalt des Kindes e.V. aus Leipzig.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung. Die Anmeldung erfolgt über info@fv-adk.de mit Angabe von Name, Adresse und E-Mail-Adresse.

BeA-System am 03.09.2018 erfolgreich gestartet

Entsprechend dem Fahrplan der Bundesrechtsanwaltskammer, beschlossen in der Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018, wurde das besondere elektronische Anwaltspostfach am 03.09.2018 wieder in Betrieb genommen. Seither hat jeder Postfachinhaber die Möglichkeit, Nachrichten über sein beA zu versenden und zu empfangen sowie alle Maßnahmen durchzuführen, die zu einer beA-gerechten Organisation der Kanzlei notwendig bzw. sinnvoll sind (z.B. Anlegen und Registrieren von Mitarbeitern und Vergabe von Rechten). Die beA-Webanwendung finden Sie unverändert unter https://www.bea-brak.de.

Bitte beachten Sie nochmals die – eigentlich schon seit 01.01.2018 – bestehende sog. passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO. Danach ist jeder Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen. Sollten Sie Ihre beA-Karte (Basis oder Signatur), die Sie zur Erstregistrierung und Anmeldung am beA-System benötigen, noch nicht erworben haben, wird deshalb dringend empfohlen, diese unverzüglich bei der Bundesnotarkammer unter https://bea.bnotk.de zu bestellen. Die hierzu erforderliche SAFE-ID finden Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis unter https://www.bea-brak.de/bravsearch/search.brak.

Die passive Nutzungspflicht gilt auch für Syndikusrechtsanwälte, für welche die Postfächer am 27.11.2017 eingerichtet wurden. Folgende Hinweise sollen an dieser Stelle wiederholt werden:

  • Ein (niedergelassener) Rechtsanwalt, der sich zusätzlich als Syndikusrechtsanwalt zulässt, erhält eine zusätzliche SAFE-ID und damit auch ein weiteres beA. Wer für mehrere Arbeitgeber als Syndikusrechtsanwalt zugelassen ist, bekommt für jede Zulassung ein gesondertes beA.
  • Wer sich als Syndikusrechtsanwalt zulässt und dafür auf seine bisherige Zulassung als Rechtsanwalt verzichtet, verliert aus demselben Grunde eines seiner Postfächer. Endet die Zulassung als Rechtsanwalt, hebt die BRAK die Zugangsberechtigung zu dem auf Basis dieser Zulassung eingerichteten beA auf.
  • Für jedes beA gibt es ein eigenes Sicherungsmittel. Wer über mehrere Zulassungen verfügt – als Rechtsanwalt und Syndikusrechtsanwalt, benötigt deshalb für jedes Postfach eine gesonderte beA-Karte.

Weitere Informationen zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform finden Sie im Sondernewsletter der BRAK vom 03.09.2018.

 

Auch RAK Bamberg über beA zu erreichen

Nach § 31a Abs. 5 BRAO kann die Bundesrechtsanwaltskammer auch für sich und die regionalen Rechtsanwaltskammern besondere elektronische Anwaltspostfächer einrichten. Dies ist zwischenzeitlich geschehen, weshalb auch die RAK Bamberg über beA zu erreichen ist. Beim Erstellen einer Nachricht kann sie, wie jeder andere Empfänger, aus dem Gesamtverzeichnis der Empfänger ausgewählt werden.

Alle Mitglieder können sich daher auch per beA an ihre Kammer wenden. Mit der Versendung von Nachrichten an ihre Mitglieder wird die RAK Bamberg allerdings noch zurückhaltend sein. Freilich ist in besonderen Fällen auch damit zu rechnen, weshalb an alle Kolleginnen und Kollegen appelliert wird, ihre passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO ernst zu nehmen und ihr Postfach regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen.

Zur Erinnerung: Umfrage des IFB zur „Struktur der sozialen Sicherung von Rechtsanwälten in Deutschland“

Im Newsletter von Juli 2018 wurde bereits auf die Online-Befragung des Instituts für Freie Berufe Nürnberg (IFB) zur „Struktur der sozialen Sicherung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland“ hingewiesen. Daran soll nochmals erinnert werden.

Die Studie erfolgt im Auftrag der Selbsthilfe der Rechtsanwälte e.V. Sie wurde bereits im Jahre 2008 durchgeführt und soll nun, 10 Jahre später, vergleichend analysiert werden.

Das Thema ist gerade für Freiberufler, die sämtliche Aspekte der Vorsorge eigenverantwortlich klären müssen, enorm wichtig. Die Studie soll deshalb systematische Versorgungslücken aufdecken und somit die politische Arbeit der Kammern und Verbände unterstützen. Dies kommt letztlich auch den einzelnen Berufsträgern zu Gute.

Die Befragung findet digital über folgenden Link statt: www.t1p.de/sicherung2018. Sie ist bis Ende September erreichbar. Alle Kolleginnen und Kollegen werden zur Teilnehme ermuntert.

Secunet bestätigt die Behebung von beA-Schwachstellen – und macht damit den Weg frei für die Wiederinbetriebnahme des beA-Systems

Jetzt ist es amtlich: Das beA-System wird am 03.09.2018 wieder freigeschaltet. Die Sicherheitsgutachterin der Bundesrechtsanwaltskammer, die Fa. secunet Security Networks AG, hat die Beseitigung der in ihrem Gutachten beschriebenen – betriebsverhindernden – Schwachstellen entsprechend der Beschlüsse der außerordentlichen Präsidentenkonferenz der BRAK vom 27.06.2018 bestätigt. Damit steht einer Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform nichts mehr im Wege. Die noch vorhandenen – betriebsbehindernden – Schwachstellen werden im laufenden Betrieb beseitigt, ebenso die Schwachstelle 4.5.3 gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 08.08.2018.

Allerdings wird nach Mitteilung der BRAK während des Hochfahrens des Gesamtsystems aus technischen Gründen am 01.09. und 02.09.2018 vorübergehend kein Download der Client Security und keine Erstregistrierung möglich sein. Auch das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) ist an beiden Tagen zeitweilig nicht erreichbar.

Bitte beachten Sie: Mit der Freischaltung des beA-Systems am 03.09.2018 beginnt für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sofort die sog. passive Nutzungspflicht gemäß § 31a Abs. 6 BRAO. Jeder Inhaber eines beA-Postfachs ist also verpflichtet, die für dessen Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen vorzuhalten sowie Zustellungen und den Zugang von Mitteilungen über das besondere elektronische Anwaltspostfach zur Kenntnis zu nehmen. Eine Testphase oder Karenzzeit wird es nicht geben!

Weitere Informationen hat die Bundesrechtsanwaltskammer wie immer in ihrem beA-Newsletter veröffentlicht.

Weitere Informationsveranstaltungen zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Wie im Newsletter von Juli 2018 bereits mitgeteilt bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg drei weitere Informationsveranstaltungen zur Wiederinbetriebnahme des beA-Systems an. Sie finden am 24.09., 10.10. und 21.11.2018 im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referenten sind Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer und Dipl. Ing. Univ. Werner Jungbauer aus München.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die auch ein Anmeldeformular enthält. Bitte beachten Sie, dass auch eine Anmeldung vor Anmeldeschluss keine Garantie für eine Teilnahme bietet. Denn erfahrungsgemäß sind beA-Veranstaltungen schon innerhalb weniger Tage vollständig ausgebucht. Eine unverzügliche Anmeldung ist daher ratsam.

BGH weist Antrag auf Unterlassung der beA-Einführung zurück

Mit Beschluss vom 28.06.2018 (AnwZ (Brfg) 5/18) hat der Bundesgerichtshof den gegen die BRAK gerichteten Antrag eines Rechtsanwalts, die Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) zu unterlassen, zurückgewiesen. Der Kläger hatte geltend gemacht, die Einführung des beA verletze ihn u.a. in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit und in seinem Grundrecht der Gewährleistung der Integrität und Vertraulichkeit informationstechnischer Systeme. In einem jüngst veröffentlichten Beschluss entschied der BGH, die Berufung nicht zuzulassen.

Der BGH stellte klar, dass die gesetzliche Aufgabe der BRAK aus § 31a Abs. 3 BRAO, sicherzustellen, dass der Zugang zum beA nur durch ein sicheres Verfahren mit zwei voneinander unabhängigen Sicherungsmitteln möglich ist, auf der Annahme des Gesetzgebers beruhe, dass eine sichere Übermittlung der Daten möglich sei. Es sei nicht Aufgabe des AGH und auch nicht des BGH, diese gesetzgeberische Einschätzung durch eine eigene Bewertung der heute möglichen und zu erwartenden Datensicherheit zu ersetzen. Die von der BRAK in Aussicht genommene konkrete technische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des § 31a BRAO war nicht Gegenstand des Rechtsstreits; der Kläger habe sich auch nicht gegen eine konkrete technische Lösung, sondern gegen die Einführung des beA insgesamt gewandt.

Die vom Kläger geltend gemachten Grundrechtsverletzungen sowie Verfahrensverstöße im erstinstanzlichen Verfahren vor dem AGH sah der BGH als nicht gegeben an.

BGH: BeA-Beitrag und beA-Umlage rechtmäßig

Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25.06.2018 (AnwZ (Brfg) 23/18) darf die Bundesrechtsanwaltskammer die Kosten für die Errichtung und den Betrieb des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) von den Regionalkammern erheben, welche die Kosten wiederum auf ihre Mitglieder umlegen können.

Dies setze nicht voraus, dass das beA empfangsbereit sei, so der BGH. Denn die Kosten fielen bereits während der Entwicklung des Postfachs und nicht erst mit dessen abgeschlossener Einrichtung an; daher entstehe der durch Beiträge der Kammern zu deckende Bedarf der BRAK ebenfalls bereits vorher.

Zudem betonte der BGH, dass die Zulässigkeit der Umlage nicht davon abhänge, ob der Inhaber das Postfach nutze. Denn die Kosten entstünden der BRAK aufgrund der Einrichtung des beA als ihrer gemäß § 31a Abs. 1 S. 1 BRAO übertragenen Aufgabe, und nicht aufgrund der Nutzung durch einzelne Rechtsanwälte.

Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts zum 15.09.2018

Zum 15.09.2018 wird das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG), das zum 01.07.2006 aus Kostengründen aufgelöst worden war, wieder errichtet. Dies hatte der Bayerische Landtag am 11.07.2018 beschlossen. Der Sitz des Gerichts wird in München sein, jeweils zwei Strafsenate werden in Bamberg und Nürnberg bestehen.

Bereits am 24.07.2018 wurde der Präsident des Landgerichts München I, Dr. Hans-Joachim Heßler, zum Präsidenten des Bayerischen Obersten ernannt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz vom 28.08.2018.

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum 2018 in Görlitz (Sachsen)

Am 09.11. und 10.11.2018 wird in Görlitz (Sachsen) das 13. Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum stattfinden. Ausrichter sind auch in diesem Jahr die Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie die Tschechische und die Slowakische Rechtsanwaltskammer.

Oberthema ist „Der Rechtsanwalt als Wirtschaftsunternehmen“, zu dem Referenten aller beteiligter Kammern interessante Vorträge halten werden. Darüber hinaus ist wie immer ein umfangreiches Rahmenprogramm geplant.

Nähere Informationen zur Veranstaltung können Sie der Einladung (mit Anmeldeformular) entnehmen, die demnächst an alle Kammermitglieder verschickt wird und auch auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/eigene-veranstaltungen heruntergeladen werden kann. Dort finden Sie zudem das detaillierte Tagungsprogramm.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg zum neuen Bauvertragsrecht – Save the date!

Am Donnerstag, 15.11.2018, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum neuen Bauvertragsrecht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr im großen Saal des Bistumshauses St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Margarete Spiecker, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht und Fachanwältin für Verwaltungsrecht aus Regensburg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Einladung, die demnächst verschickt werden wird. Bitte halten Sie sich den Termin frei.

1. Münchner Fachtagung zum Sicherheitsrecht am 21.09.2018 in München

Am Freitag, 21.09.2018, findet von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Bayerischen Landtag die 1. Münchner Fachtagung zum Sicherheitsrecht statt. Sie richtet sich auch an alle interressierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im gesamten Bundesgebiet. Anlass ist unter anderem die Novellierung des bayerischen Polizeirechts in den Jahren 2017 und 2018.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte der Einladung. Anmeldeschluss ist Freitag, 07.09.2018.

Konferenz zur Begleitung der digitalen Transformation im Kanzleialltag am 26.10.2018 in München

Am 26.10.2018 veranstaltet der Bayerische Anwaltverband die jährliche Konferenz „Anwalt 2018“ zur Begleitung der digitalen Transformation im Kanzleialltag. Sie findet von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr im hbw ConferenceCenter, Haus der Bayerischen Wirtschaft, Max-Joseph-Straße 5, 80333 München, statt (nur wenige Gehminuten von Karlsplatz (Stachus), Hauptbahnhof und Marienplatz entfernt) und richtet sich an alle interessierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfolgreicher, moderner Kanzleien.

Bereits am Vorabend lädt der BAV alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einem Come Together ins Park Café, Sophienstrasse 7, 80333 München, ein.

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung finden Sie auf der Internetseite https://anwalt2018.de.