Elektronischer Rechtsverkehr der hessischen Justiz über beA

Das Hessische Ministerium der Justiz hat mit Schreiben vom 13.09.2018 darauf hingewiesen, dass Gerichtskostenrechnungen (Vorschussrechnungen) mit dem Start des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs unmitelbar per beA an die Bevollmächtigten der Kostenschuldner – und nicht mehr an diese – versandt werden. Alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Prozesse in Hessen führen, werden um Beachtung gebeten.

Zudem verschicken hessische Sozialgerichte und das Hessische Landessozialgericht Schriftsätze an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausschließlich über das beA. Auf die Presseinformation des Hessischen Landessozialgerichts vom 22.10.2018 wird Bezug genommen.

Bei dieser Gelegenheit wird nochmals an die seit 03.09.2018 bestehende passive Nutzungspflicht erinnert. Alle Kolleginnen und Kollegen, welche die Erstregistrierung ihres beA-Postfachs noch nicht vorgenommen haben, sollten dies unverzüglich erledigen. Andernfalls drohen Haftungsrisiken, weil beispielsweise die Zustellung einer Klage mangels Einzahlung von Gerichtskosten unterbleibt.