Ausbildungsstatistik des BFB

Corona – wichtige Hinweise zur Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2021/II

Neuer Berufsausbildungsvertrag für Rechtsanwaltsfachangestellte

Rechtsreferendare – überarbeitetes Zeugnisformular und Merkblatt für die Rechtsanwaltspflichtstation

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern

22. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte vom 06.05. bis 08.05.2021 in Göttingen

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2021/II

RENOpraxis für Kanzleimitarbeiter/innen

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2021

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2021

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Keine Verlegung der Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten im Januar 2021

Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Neubesetzung der Schlichtungsausschüsse der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Corona – Erweiterung und Verlängerung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Fachinfo-Broschüre RVG-Tabelle 2021 für ReNos und ReFas

Studienmesse Bamberg 2021 abgesagt

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2021

Neue Prüfungsordnung der Rechtsanwaltsfachangestellten

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2021/I

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2021

Jahreshauptversammlung des RENO Franken e.V. am 02.10.2020 in Bamberg

Ausbildungsstatistik des BFB

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat seine Statistik über die zwischen 01.10.2020 und 31.03.2021 in den Freien Berufen abgeschlossenen Ausbildungsverträge vorgelegt. Diese steht nachfolgend zum Download bereit.

Im Erhebungszeitraum gab es 11.147 neue Ausbildungsverträge, ein Zuwachs von 524 bzw. 4,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Betrachtet man die regionale Verteilung, so ist in den alten Bundesländern ein Wachstum – plus 5,9 % bzw. 550 Verträge mehr – zu verzeichnen, während es in den neuen Bundesländern einen Rückgang von 26 Verträgen bzw. 2 % gegeben hat.

Im Ausbildungsberuf ReFa/ReNo wurden zwischen 01.10.2020 und 31.03.2021 insgesamt 1.215 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, ein Rückgang um 0,8 % (31.03.2020: 1.225). Entgegen der Entwicklung in den anderen Freien Berufen ist in den alten Bundesländern die Anzahl der Ausbildungsverträge um 3,2 % (31.03.2021: 1.115; 31.03.2020: 1.152) gesunken, während sie in den neuen Bundesländern um 37 % (31.03.2021: 100; 31.03.2020: 73) gestiegen ist.

Weiteres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BFB. Zudem wird auf die Kampagne des BFB zu Ausbildungsbereitschaft und -angeboten der Freien Berufe hingewiesen. Sie verfolgt das Ziel, das Interesse für eine Ausbildung bei den Freien Berufen zu wecken und deren Wert herauszustellen. Den Auftakt macht ein gut einminütiger Film, der unter der Schlagzeile „Wir bilden die Zukunft aus!“ über die Leistungen der Freien Berufe informiert.

Corona – wichtige Hinweise zur Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2021/II

Prüfungen sind nach § 17 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (aktuell in der bis 09.05.2021 gültigen Fassung vom 27.04.2021) bei Einhaltung bestimmter Vorgaben weiterhin zulässig. Diese werden im Rahmen der Abschlussprüfung 2021/II selbstverständlich beachtet.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg hat auf ihrer Internetseite unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/corona-krise/?&rex_version=1 Hinweise zur Teilnahme an der Prüfung veröffentlicht. Diese stehen auch nachfolgend zum Download bereit.

Bitte beachten Sie insbesondere Folgendes:

1. Ein Prüfling darf nur dann an der Abschlussprüfung teilnehmen, wenn er am jeweiligen Prüfungstag über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests verfügt und dieses auf Anforderung vorweisen kann; ein Selbsttest in der Berufsschule vor Prüfungsbeginn ist nicht möglich. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf höchstens 48 Stunden vor dem Beginn der jeweiligen Prüfung vorgenommen worden sein.

2. Sowohl während der schriftlichen als auch während der mündlichen und der mündlichen Ergänzungsprüfung ist zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt, sollte die Prüfung dort stattfinden, im gesamten Schulgebäude einschließlich aller Vorbereitungs- und Prüfungsräume und ist mittlerweile (jedenfalls für schulische Abschlussprüfungen) in § 18 Abs. 2 S. 1 der 12. BayIfSMV vorgeschrieben.

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Neuer Berufsausbildungsvertrag für Rechtsanwaltsfachangestellte

Nach dem Inkrafttreten des Berufsausbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) am 01.01.2020 waren diverse Änderungen des Berufsausbildungsvertrages erforderlich. Diese wurden jetzt umgesetzt; auch das dazugehörige Merkblatt und die Verschwiegenheitserklärung sind angepasst. Die neuen Formulare stehen nachfolgend zum Download bereit.

Sie sind auch auf folgenden Internetseiten zu finden:

Bitte verwenden Sie zukünftig nur noch die neuen Versionen. Den Ausbildungsvertrag können Sie weiterhin am PC ausfüllen.

In Papierform können Sie die Ausbildungsformulare bei der Soldan-GmbH wie folgt bestellen:

  • BRAK Berufsausbildungsvertrag, SAP-Nr. 33241-00
  • BRAK Merkblatt zur Berufsausbildung, SAP-Nr. 33242-00
  • BRAK Verschwiegenheitsverpflichtung, SAP-Nr. 33244-00
  • BRAK Verordnung über die Berufsausbildung ReNoPatAusbV, SAP-Nr. 33247-00
  • BRAK Ausbildungsrahmenplan ReNoPatAusbV, SAP-Nr. 33248-00

Rechtsreferendare – überarbeitetes Zeugnisformular und Merkblatt für die Rechtsanwaltspflichtstation

Das Zeugnis für die Rechtsanwaltspflichtstation und das Merkblatt für die praktische Ausbildung der Rechtsreferendare bei Rechtsanwälten wurden überarbeitet. Die neuen Versionen finden Sie nachstehend (bitte beachten Sie, dass für die Zeit der Corona-Pandemie ein eigenständiger Zeugnisvordruck geschaffen wurde):

Alle Ausbildungsanwälte werden gebeten, ab dem Einstellungsjahrgang 2020/F (Stationsbeginn ab 01.04.2021) nur noch diese Fassungen zu verwenden.

Das OLG Bamberg weist im Übrigen darauf hin, dass es aufgrund der aktuellen Corona-Lage auch in dieser Station nicht möglich sein wird, in der praktischen Ausbildung alle in der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vorgesehenen Ausbildungsleistungen vollständig zu erbringen. Hieraus sollen den Rechtsreferendaren aber keine Nachteile entstehen.

Um nicht in jedem Einzelfall dem Ausbilder abzuverlangen, im Zeugnis näher darzustellen, dass die Pandemie eine Erbringung von mehr Leistungen verhindert hat, wurde entschieden, dass vorübergehend eine abgewandelte Fassung verwendet werden soll, in der die Angaben zur Zahl der nach der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vorgesehenen Ausbildungsleistungen nicht enthalten sind. Alle Ausbildungsanwälte werden gebeten, dementsprechend zu verfahren.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 (GVBl. S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.12.2020 (GVBl. 2021, S. 4), wurde durch

erneut geändert. Im Hinblick auf die fortbestehenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Studienbetrieb wurde geregelt, dass auch das Wintersemester 2020/2021 nicht auf die für den Freiversuch maßgebliche Fachsemesterzahl angerechnet wird.

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Ausbildungsvergütung für Rechtsanwaltsfachangestellte – neue Empfehlungen der Rechtsanwaltskammern

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine neue Abfrage bei den Regionalkammern nach den empfohlenen Ausbildungsvergütungen durchgeführt. Das Ergebnis können Sie der

entnehmen.

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg spricht seit Einführung der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2020 keine Empfehlungen mehr aus. Seit 01.01.2021 gilt eine gesetzliche Untergrenze von 550,00 € im ersten, 649,00 € im zweiten und 743,00 € im dritten Ausbildungsjahr (§ 17 Abs. 2 BBiG). Ausbildungsverträge, die geringere Vergütungen vorsehen, werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Selbstverständlich steht es den Vertragsparteien frei, eine höhere Ausbildungsvergütung zu vereinbaren, sollten sie diese als angemessen i. S. v. § 17 Abs. 1 BBiG betrachten. Auch in diesem Falle muss die Vergütung im zweiten und dritten Lehrjahr in angemessenem Umfang ansteigen, wobei einer Erhöhung von jeweils 10 % die Angemessenheit wohl nicht abgesprochen werden kann.

Bitte beachten Sie: Der Mindestlohn ist eine Untergrenze, keine Obergrenze!

22. Jahrestagung des Forums Deutscher Rechts- und Notarfachwirte vom 06.05. bis 08.05.2021 in Göttingen

Das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte veranstaltet vom 06.05. bis 08.05.2021 in Göttingen seine 22. Jahrestagung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 15.04.2021.

Abschlussprüfung für Rechtsanwaltsfachangestellte 2021/II

Die schriftliche Prüfung 2021/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:

  • Am Dienstag, 18.05.2021, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
  • Am Donnerstag, 20.05.2021, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich

Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.02.2021 bis 26.03.2021 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 10.07.2021, in der Klara-Oppenheimer-Schule in Würzburg und am Samstag, 17.07.2021, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 30.07.2021, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg.

Weitere Informationen können Sie dem Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Dezember 2020 und der Homepage der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/ entnehmen.

RENOpraxis für Kanzleimitarbeiter/innen

Die Zeitschrift „RENOpraxis“ wird herausgegeben von der RENO-Vereinigung und ist für Mitglieder eines RENO-Vereins kostenlos.

Die beiden RENO Ortsvereine Würzburg und Umgebung sowie Franken mit Sitz in Bamberg  verschicken jeweils an die ersten fünf Interessenten, die sich melden, ein Probeexemplar, in dem Fachwissen sowie Unterstützung für Azubis angeboten werden. Die Daten werden ausschließlich für den Versand benötigt und nach diesem sofort gelöscht. Interessenten werden gebeten, sich unmittelbar an die beiden Vereine zu wenden.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 (GVBl. S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.10.2020 (GVBl. S. 611), wurde durch

erneut geändert. Die Änderung ist am 16.01.2021 in Kraft getreten.

Mit der Änderung wurde das Ende der Meldefrist für die Erste Juristische Staatsprüfung von den Vorlesungszeiten entkoppelt und einheitlich auf zehn Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung festgelegt. Die Änderung war notwendig geworden, weil sich im Zuge der Corona-Krise gezeigt hat, dass mitunter zeitliche Verschiebungen der Vorlesungszeiten erforderlich sind, die dazu führen können, dass der zwischen dem Ende der Meldefrist und dem Beginn der Prüfung liegende Zeitraum nicht ausreichend ist, um die Prüfung ordnungsgemäß vorzubereiten.

Termine für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in 2021

Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2021 wie folgt bekannt:

Termine der schriftlichen Prüfung (§ 14 Abs. 2 S. 1 PO):

  • Dienstag, 09.03.2021 (1. Prüfungstag)
  • Mittwoch, 10.03.2021 (2. Prüfungstag)
  • Donnerstag, 11.03.2021 (3. Prüfungstag)

Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2020.

Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 S. 2 PO):

  • Dienstag, 11.05.2021
  • Mittwoch, 12.05.2021

Termine der mündlichen Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):

  • Dienstag, 18.05.2021
  • Mittwoch, 19.05.2021
  • Donnerstag, 20.05.2021

Anmeldeschluss ist Donnerstag, 31.12.2020 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/gepruefte-rechtsfachwirte/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung/?&rex_version=1.

Bitte richten Sie Ihre Anmeldung an die Rechtsanwaltskammer Nürnberg. Auf deren Homepage unter http://www.rak-nbg.de/rechtsfachwirt/pruefung erhalten Sie weitere Informationen.

Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2021

Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2021 entnehmen Sie bitte der nachstehenden Ausschreibung (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Neu abgeschlossene Ausbildungsverträge in den Ausbildungsberufen Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r

Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 veröffentlicht. Diese steht nachfolgend zum Download bereit, ebenso eine Übersicht der Entwicklung seit 1998.

Die Anzahl der Ausbildungsverträge ist mit 3.690 im Vergleich zum Vorjahr (4.174) erneut gesunken; der Rückgang fällt mit -11,6 % deutlich höher aus als in den Vorjahren.

Im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2.697 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr 3.074), im Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 993 (Vorjahr: 1.100). 22 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Teil deutliche Rückgänge, darunter auch die RAK Bamberg.

Die Statistik für alle Freien Berufe können Sie hier herunterladen:

Im Ergebnis sind zwischen 01.10.2019 und dem 30.09.2020 von den Kammern der Freien Berufe insgesamt 43.240 (Vorjahr: 46.326) neue Ausbildungsverträge registriert worden. Dies bedeutet einen Rückgang um 6,7 % gegenüber dem Vorjahreswert. Betrachtet man die regionale Verteilung, sind Rückgänge sowohl in den alten Bundesländern (-6,7 % bzw. 2.785 Verträge weniger als im Vorjahr) als auch in den neuen Bundesländern (-6 % bzw. 301 Verträge weniger) zu verzeichnen.

Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO)

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 wurde durch Verordnung vom 30.10.2020 geändert. Die Änderung ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Den Verordnungstext finden Sie nachstehend, ebenso ein Scheiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Landesjustizprüfungsamt) mit weiteren Erläuterungen.

Keine Verlegung der Zwischen- und Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten im Januar 2021

Trotz der Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schulschließungen werden die Zwischenprüfung am Donnerstag, 14.01.2021, und die schriftiche Abschlussprüfung am Dienstag, 19.01.2021, und Donnerstag, 21.01.2021, jedenfalls derzeit nicht verschoben. Alle Berufsschulen im Kammerbezirk haben erklärt, ihre Räumlichkeiten wie geplant zur Verfügung stellen zu können.

Eine – auch kurzfristige – Verlegung insbesondere der Zwischenprüfung muss aber vorbehalten bleiben. Bitte verfolgen Sie hierzu die Informationen auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/corona-krise/ und https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine/.

Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Zum 01.12.2020 ist die bisherige Ausschussvorsitzende, Geprüfte Rechtsfachwirtin Maria Karehnke (Bamberg), aus dem Berufsbildungsausschuss der RAK Bamberg ausgeschieden. Den Vorsitz wird bis zur Wahl eines/r neuen Vorsitzenden der amtierende Stellvertreter, Rechtsanwalt Dr. Matthias Peetz (Bamberg), kommissarisch führen.

Ein neues Ausschussmitglied wird erst mit Beginn der nächsten Wahlperiode am 01.01.2024 berufen werden. Mit Genehmigung des Oberlandesgerichts Bamberg wird bis dorthin ein stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Arbeitnehmervertreter die Aufgaben übernehmen.

Einzelheiten zum Berufsbildungsausschuss finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/berufsbildungsausschuss/.

Neubesetzung der Schlichtungsausschüsse der Rechtsanwaltskammer Bamberg

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat beschlossen, die beiden Schlichtungsausschüsse, die gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden eingerichtet sind, mit Wirkung ab 01.01.2021 wie folgt zu besetzen:

Schlichtungsausschuss Bamberg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof):

  • Rechtsanwalt Markus Baumann, Bamberg (Arbeitgebervertreter)
  • Rechtsanwaltsfachangestellte Roswitha Derfuß, Bamberg (Arbeitnehmervertreterin)
  • Studiendirektorin i.R. Monika Ochs, Bamberg (Berufsschullehrerin)

Schlichtungsausschuss Würzburg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Aschaffenburg, Schweinfurt und Würzburg):

  • Rechtsanwalt Marc Doßler, Würzburg (Arbeitgebervertreter)
  • Rechtsanwaltsfachangestellte Sabine Rothemel, Würzburg (Arbeitnehmervertreterin)
  • Oberstudienrätin Anja Hügelschäfer, Würzburg (Berufsschullehrerin)

Näheres zum Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Internetseite der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/ausbildung/probleme-in-der-ausbildung/.

Corona – Erweiterung und Verlängerung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“

Die Bundesregierung hat das am 24.06.2020 beschlossene Programm „Ausbildungsplätze sichern“, das bis Ende 2020 befristet war, verlängert und ausgeweitet. Ausbildungsbetriebe – auch Rechtsanwaltskanzleien – können daher bis Juni 2021 Prämien bzw. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie durch Kurzarbeit oder einen Umsatzeinbruch von der Corona-Pandemie betroffen sind, ihre Lehrstellenzahl aber dennoch halten oder sogar erhöhen, oder wenn sie Auszubildende, die ihre Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren haben, übernehmen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

und der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Die Verlängerung des Programms sollte auch für Anwaltskanzleien ein Anreiz sein, weiterhin oder sogar in verstärktem Maße Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg appeliert erneut an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, dem Nachwuchs eine Chance zu geben und die Qualität nichtanwaltlicher Mitarbeiter/innen in den Kanzleien auch in den nächsten Jahren zu sichern.

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Fachinfo-Broschüre RVG-Tabelle 2021 für ReNos und ReFas

Am 10.12.2020 ist die neue Fachinfo-Broschüre „RVG-Tabelle 2021 für ReNos und ReFas – Richtig abrechnen mit den neuen Gebührentabellen und wertvollen Praxishinweisen zur Berechnung des neuen Prozesskostenrisikos“ von Rechtsfachwirtin Sabine Jungbauer erschienen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Die RVG-Tabelle steht hier zum Download bereit:

Studienmesse Bamberg 2021 abgesagt

Aufgrund der hohen Infektionszahlen haben sich die Organisatoren der Studienmesse:BA entschieden, die für 27.02.2021 geplante Veranstaltung abzusagen. Denn die Inzidenzwerte befinden sich nach wie vor auf einem hohen Niveau und es lässt sich nicht abschätzen, wie sich die Infektionen über die Wintermonate entwickeln werden. Trotz eines ausführlichen Infektionsschutzkonzeptes und der Aussicht auf einen Impfstoff gegen das Coronavirus sind die Voraussetzungen zur Durchführung einer Messe, die die Gesundheit und Sicherheit aller Teilnehmer gewährleistet, im Frühjahr nicht gegeben.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.studienmesse-bamberg.de/. Die nächste Studienmesse:BA findet, soweit Corona dies zulässt, am Samstag, 26.02.2022, statt.

Anstieg der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2021

Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.

Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1b) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 begonnen wird, 550,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 649,00 € bzw. 743,00 € an (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BBiG). Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten (Ausbildungsverhältnisse, die schon vor dem 01.01.2021 bestanden, sind davon nicht betroffen!).

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.

Neue Prüfungsordnung der Rechtsanwaltsfachangestellten

Schon zum 01.01.2020 sind auf Grundlage des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) vom 12.12.2019 zahlreiche Änderungen des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in Kraft getreten, das am 04.05.2020 neu bekannt gemacht wurde. Dadurch war auch eine Überarbeitung der Prüfungsordnung der Rechtsanwaltsfachangestellten erforderlich, welche die Rechtsanwaltskammer Bamberg zuletzt am 14.09.2016 erlassen hatte. Die geänderte Prüfungsordnung wurde am 03.07.2020 vom Berufsbildungsausschuss der Kammer beschlossen; am 10.07.2020 folgte der Erlass durch den Kammervorstand, am 24.08.2020 die Genehmigung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.

Die Prüfungsordnung wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg von September 2020 veröffentlicht und ist am 29.09.2020 in Kraft getreten. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.

Sie gilt für alle Ausbildungsverhältnisse, für welche das Berufsbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung vom 12.12.2019 gilt. Für alle übrigen Ausbildungsverhältnisse findet die Prüfungsordnung vom 14.09.2016 weiterhin Anwendung.

Abschlussprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2021/I

Die schriftliche Prüfung 2021/I findet wie folgt statt:

  • in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 19.01.2021, ab 08:00 Uhr
  • im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 21.01.2021, ab 08:00 Uhr

Die Prüfungsorte werden noch gesondert bekannt gegeben. Je nach Anzahl und Herkunft der Teilnehmer ist eine zentrale Prüfung denkbar, beispielsweise in Bamberg oder Würzburg.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 16.11.2020, bis Freitag, 11.12.2020, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2021/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.

Weitere Informationen zu den beizufügenden Unterlagen und den Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, die unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungsordnung zum Download zur Verfügung steht.

Die Liste der zugelassenen Hilfsmittel ist unter http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/zugelassene-hilfsmittel abrufbar.

Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 06.02.2021, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 26.02.2021, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.

Zwischenprüfung der Rechtsanwaltsfachangestellten 2021

Die Zwischenprüfung 2021 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 14.01.2021, um 08:00 Uhr, in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.

Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.

Anmeldungen haben in der Zeit von Montag, 23.11.2020, bis Freitag, 11.12.2020, bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars, herunterzuladen unter  http://www.rakba.de/service/berufsausbildung/rechtsanwaltsfachangestellte/pruefung/pruefungstermine-und-anmeldung-zur-pruefung, zu erfolgen.

Die Prüfungsgebühr von 40,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2021“ und der Name des Prüflings anzugeben.