Das Oberlandesgericht Bamberg hat auf Vorschlag des Kammervorstands jeweils mit Wirkung zum 15.02.2022 Frau Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Zellingen/Würzburg) zum Mitglied und Frau Rechtsanwaltsfachangestellte Marinell Ferrer (Würzburg) zum stellvertretenden Mitglied des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg berufen. Ihre Amtszeit endet am 31.12.2023.
Gleichzeitig wurde Frau Vetter von den Mitgliedern des Ausschusses einstimmig zur neuen Vorsitzenden gewählt. Sie folgt auf Geprüfte Rechtsfachwirtin Maria Karehnke (Bamberg), die vor einiger Zeit in den Kammerbezirk Nürnberg gewechselt und damit aus dem Berufsbildungsausschuss ausgeschieden ist. Zwischenzeitlich hatte ihr Stellvertreter, Herr Rechtsanwalt Dr. Matthias Peetz (Bamberg), den Vorsitz kommissarisch geführt.
Nähere Informationen zum Berufsbildungsausschuss entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage. Nachstehend finden Sie die
Am Samstag, 07.05.2022, veranstaltet der Arbeitskreis SchuleWirtschaft Bamberg nach einjähriger pandemiebedingter Unterbrechung wieder die Studienmesse:BA. Sie findet von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Bamberger Brose Arena statt. Nähere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Veranstalters unter http://www.studienmesse-bamberg.de/.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird wie immer mit einem Messestand vertreten sein und den Anwaltsberuf sowie den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten präsentieren. Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.
Am Donnerstag, 28.04.2022, findet der nächste „Boys’Day“ statt, zu dem die Bundesministerien für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie für Bildung und Forschung gemeinsam mit dem BFB und anderen Wirtschaftsorganisationen wie BDA und ZDH aufrufen. Für Unternehmen, Schulen sowie Schüler und deren Eltern werden vielfältige Möglichkeiten geboten, sich beruflich jenseits eingefahrener Vorstellungen zu orientieren. Das diesjährige Motto des Aktionstages lautet „Es zählt, was Du willst!“.
Die Teilnahme ist eine gute Maßnahme zur Fachkräftegewinnung, weil frühzeitig das Interesse junger Menschen für den Beruf geweckt wird, So können zum Beispiel auch Jungen davon überzeugt werden, dass der Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten nicht nur für Mädchen geeignet ist. Zudem besteht die Möglichkeit, Werbung für diese anspruchsvolle Ausbildung zu machen, die oft unter Jungen nicht sehr nachgefragt ist.
Sofern Sie sich am „Boys’Day“ beteiligen wollen, tragen Sie Ihre digitalen Angebote unter https://www.boys-day.de/ ein. Dort finden Sie auch weitere Informationen. Der Bundesverband der Freien Berufe wird den „Boys‘ Day“ auf dem BFB-Twitter-Account bewerben. Darüber hinaus werden Logos, Plakatmotive 2022 sowie Social Media-Kacheln zur Verfügung gestellt.
Die schriftliche Prüfung 2022/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:
Am Dienstag, 17.05.2022, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
Am Donnerstag, 19.05.2022, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.03.2022 bis 31.03.2022 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Montag, 04.07.2022, im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, und am Samstag, 09.07.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 29.07.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7.
Im Anschluss an seine Sitzung vom 28.01.2022 hat der Vorstand der RAK Bamberg die bisherigen Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Prüfungsausschusses der Rechtsanwaltsfachangestellten für die Dauer von zwei Jahren wieder bestellt. Ihre Amtszeit begann am 01.02.2022 und wird am 31.01.2024 zu Ende gehen.
Die genaue Zusammensetzung des Prüfungsausschusses entnehmen Sie bitte der Kammerhomepage.
Am Mittwoch, 09.03.2022, veranstaltet die RA-MICRO Software AG eine Fishbowl-Diskussion zum Thema „Fachkräftemangel – Employer Branding“. Sie findet von 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr online über die Plattform „zoom“ statt.
Experten und Arbeitgeber befassen sich mit der Frage, wie eine Anwaltskanzlei die besten Fachkräfte gewinnen und gute Mitarbeiter:innen langfristig an sich binden kann. Zu den Diskussionsteilnehmern gehören unter anderem die Rechtsanwälte Chan-jo Jun und Bernd Spengler aus Würzburg sowie Rainer Riegler aus Bamberg, als Geschäftsführer der RAK Bamberg für den Bereich der Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten und der Fortbildung von Rechtsfachwirten zuständig; darüber hinaus Geprüfte Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg), Vorsitzende des Berufsbildungsausschusses der RAK Bamberg.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung finden Sie auf der Internetseite von RA-MICRO; einen Beitrag zum Employer Branding auf der Homepage von MKG.
hingewiesen. Sie wurde am 23.02.2022 im BayMBl. Nr. 133 veröffentlicht und beinhaltet Anpassungen bei den zu erbringenden Ausbildungsleistungen gemäß Ziffer 1.7.1. Alle in der Referendarausbildung tätigen Rechtsanwältinnen uns Rechtsanwälte werden um Beachtung gebeten.
Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2022 entnehmen Sie bitte der
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Die Prüfungsordnung der RAK Bamberg für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnungüber die Prüfung zum anerkannten AbschlussGeprüfter Rechtsfachwirt / Geprüfte Rechtsfachwirtin wurde geändert. Die neue Fassung finden Sie auf der Kammerhomepage. Sie steht auch nachfolgend zum Download bereit.
Die geänderte Prüfungsordnung wurde am 20.12.2021 im MItteilungsblatt „RAK-InFORM“ veröffentlicht; damit ist sie am 21.12.2021 in Kraft getreten. Sie gilt erstmals für die Abschlussprüfung 2022.
Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) am 01.01.2020 wurde die Mindestausbildungsvergütung auch für die Kalenderjahre 2021 bis 2023 festgelegt.
Nach § 17 Abs. 2 Nr. 1b) des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beträgt sie im ersten Jahr einer Berufsausbildung, die im Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2021 begonnen wird, 550,00 €. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr steigt sie auf 649,00 € bzw. 743,00 € an (§ 17 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BBiG). Die Sätze für Ausbildungsverhältnisse mit Beginn zwischen 01.01. und 31.12.2022 sehen wie folgt aus:
im 1. Ausbildungsjahr 585,00 €
im 2. Ausbildungsjahr 690,00 €
im 3. Ausbildungsjahr 790,00 €
Alle Ausbildungskanzleien und -anwälte werden um entsprechende Beachtung gebeten.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Mindestsätze nur die Untergrenze der angemessenen Ausbildungsvergütung bilden. Die Vereinbarung höherer Vergütungen ist selbstverständlich möglich und angesichts der anspruchsvollen Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten auch wünschenswert.
Auch der allgemeine Mindestlohn wird zum 01.01.2022 angepasst. Er beläuft sich dann auf 9,82 € pro Stunde, bei einer 40-Stunden-Woche also auf monatlich 1.702,00 € brutto (derzeit 9,60 € pro Stunde und 1.664,00 € pro Monat).
Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, die geltenden Mindestlohnbeträge bei Ausgestaltung der Arbeitsverträge mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beachten und bestehende Verträge erforderlichenfalls anzupassen.
Um speziell in Zeiten der Corona-Pandemie dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken wurde das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ ins Leben gerufen. Dennoch ist die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge auch 2020 deutlich zurückgegeganen. Die Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit haben deshalb mit einem
Auch beim Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten gehen die Zahlen seit Jahren zurück, nicht nur bundesweit, sondern auch im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2022 wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung (§ 14 Abs. 2 S. 1 PO):
Dienstag, 08.03.2022 (1. Prüfungstag)
Mittwoch, 09.03.2022 (2. Prüfungstag)
Donnerstag, 10.03.2022 (3. Prüfungstag)
Bei der schriftlichen Prüfung gilt der Rechtsstand zum 31.12.2021.
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 S. 2 PO):
Dienstag, 10.05.2022
Mittwoch, 11.05.2022
Donnerstag, 12.05.2022
Termine der mündlichen Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Dienstag, 17.05.2022
Mittwoch, 18.05.2022
Donnerstag, 19.05.2022
Freitag, 20.05.2022
Anmeldeschluss ist Dienstag, 30.11.2021 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Die Zwischenprüfung 2022 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 13.01.2022, um 08:00 Uhr in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.
Die Prüfungsgebühr von 40,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2022“ und der Name des Prüflings anzugeben.
Die schriftliche Prüfung 2022/I findet wie folgt statt:
in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 18.01.2022, ab 08:00 Uhr
im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 20.01.2022, ab 08:00 Uhr
Die Prüfungsorte werden noch gesondert bekannt gegeben. Je nach Anzahl und Herkunft der Teilnehmer ist eine zentrale Prüfung denkbar, beispielsweise in Bamberg oder Würzburg.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2022/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 12.02.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 25.02.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.
Am Samstag, 16.10.2021, findet von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 20. Ausbildungsmesse:BA statt; wie schon im letzten Jahr unter besonderen Bedingungen angesichts der Corona-Pandemie. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein und vom RENO Franken e.V., mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.
Nach der aktuellen Statistik des Bundesverbandes der Freien Berufe e.V. (BFB) wurden in den Freien Berufen zwischen 01.10.2020 und 30.06.2021 23.850 neue Ausbildungsverträge registriert. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem Vorjahresstichtag um 1.511 Verträge bzw. 6,8 %. Zuwächse sind sowohl in den alten Bundesländern (6,9 % bzw. 1.375 Verträge) als auch in den neuen Bundesländern (5,9 % bzw. 136 Verträge) zu verzeichnen.
Bezogen auf die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellte/r und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r wurden in obigem Zeitraum insgesamt 2.493 Ausbildungsverträge neu abgeschlossen. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung um 5,4 % bzw. 128 Verträge (alte Bundesländer 5,2 %; neue Bundesländern 8,0 %).
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine weitere Podcast-Folge zum Thema Rechtsanwaltsfachangestellte/r mit dem Titel „ReFa? Männersache!“ veröffentlicht.
Noch immer sind Männer in diesem Ausbildungsberuf dramatisch in der Unterzahl. Warum ist das so? Ist ReFa nichts für „echte Kerle“? Oder ist der Ausbildungsberuf einfach mit dem Vorurteil behaftet, dass ReFa nur sein kann, wer dem vermeintlich zarten Geschlecht angehört? Glaubt man immer noch, dass ReFas den ganzen Tag in Bleistiftrock und Pumps herumstöckeln? Ist es Zeit für ein Umdenken?
Warum ReFa auch ein Ausbildungsberuf für Männer ist und welche spannenden Aufgaben täglich zu bewältigen sind, erklären
Christoph Rademacher aus der Kanzlei Bird & Bird in Düsseldorf, Rechtsanwaltsfachangestellter und angehender Rechtsfachwirt, sowie
Dieter Schüll aus der Kanzlei Kreutzer & Kreuzau, ebenfalls Düsseldorf, auf Zwangsvollstreckung spezialisierter Bürovorsteher und Dozent.
veröffentlicht, die auch für die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten gelten. Sie sind auch auf der Internetseite des BIBB unter https://www.bibb.de/de/11703.php zu finden.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat unter dem Motto „VIER SIND DIE ZUKUNFT“ vom 28.06. bis 01.07.2021 eine Themenwoche zur Einführung der modernisierten Standardberufsbildpositionen durchgeführt. Sie beschreiben neue, berufsübergreifend geltende Ausbildungsinhalte zu den vier Bereichen „Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht“, „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“, „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des BIBB unter https://www.bibb.de/de/134898.php und https://www.bibb.de/de/134916.php sowie in folgenden Dokumenten:
Die vier Standardberufsbildpositionen gelten verbindlich für alle modernisierten oder neu entwickelten anerkannten Ausbildungsberufe, die ab dem 01.08.2021 in Kraft treten. Für alle bestehenden Ausbildungsberufe, so auch für denjenigen der/des Rechtsanwaltsfachangestellten, haben sie Empfehlungscharakter. Insofern empfiehlt der Hauptausschuss des BIBB ausbildenden Betrieben und beruflichen Schulen, die Standardberufsbildpositionen integrativ im Zusammenhang mit berufsspezifischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten während der gesamten Ausbildung zu vermitteln – auch wenn sie nicht in allen Ausbildungsordnungen enthalten sind.
Im Newsletter von März 2021 wurde auf das gesonderte Zeugnisformular für die praktische Ausbildung der Rechtsreferendare bei Rechtsanwälten hingewiesen, das für die Zeit der Corona-Pandemie geschaffen wurde.
Angesichts des Endes des Lockdowns und der niedrigen Inzidenzwerte hat die Justiz nunmehr entschieden, beginnend mit der Strafrechtsstation des Einstellungstermins Frühjahr 2021, also ab September 2021, wieder auf die üblichen Zeugnisse (mit Angabe der nach der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung zu erbringenden Stationsleistungen) umzustellen.
Dies gilt ab 01.10.2021 bereits für die Rechtsanwaltspflichtstation des Einstellungstermins Herbst 2020, die von der inhaltlichen Rücksetzung der Zeugnisse auf Normalzustand ebenfalls betroffen ist. Alle Kolleginnen und Kollegen, die als Ausbildungsanwälte tätig sind, werden um Beachtung gebeten. Die Zeugnisformulare erhalten Sie von den jeweils zuständigen Landgerichten.
Es wird daran erinnert, dass der RENO Franken e.V. am 21.07. und 25.09.2021 Fortbildungsveranstaltungen mit den Themen „Zwangsvollstreckung aktuell“ (online) und „Buchhaltung in der Anwaltskanzlei“ (in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg) anbietet. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen, die nachfolgend zum Download bereitstehen.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten vom 02.09.2020 hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg einen Aufgabenausschuss errichtet, der auf Grundlage der ReNoPatAusbV die Prüfungsaufgaben erstellt und/oder auswählt und die schriftlichen Prüfungsaufgaben bewertet. Seine aktuelle Zusammensetzung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
Weil einige Ausschussmitglieder ihren „Rückzug“ angekündigt haben, werden neue Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, die sich im Bereich der Ausbildung engagieren. Dies gilt insbesondere für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Arbeitgebervertreter), aber auch für die Gruppe der Arbeitnehmervertreter, also Rechtsanwaltsfachangestellte und Geprüfte Rechtsfachwirte*innen.
Die Kammer bittet alle Interessenten, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, vorzugsweise per E-Mail unter ausbildung@rakba.de. Eine kurze Beschreibung von Person, beruflicher Tätigkeit und ggf. vorhandener Erfahrungen im Ausbildungs- und Prüfungsbereich wären wünschenswert. Eine Berufung kann in jeder Sitzung des Kammervorstands erfolgen. Sie ist zunächst auf die Dauer von fünf Jahren beschränkt (§ 3 Abs. 3 PO).
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Geschäftsführer Rainer Riegler gerne zur Verfügung.
Eine aktuelle Podcast-Folge der Bundesrechtsanwaltskammer befasst sich mit dem Berufsbild der/des Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa), den „guten Seelen“ einer jeden Anwaltskanzlei oder auch als „Head of everything“ bzw. „Masters of the Universe“ bezeichnet.
Der Beruf der ReFa ist oft zu Unrecht mit verstaubten Klischees verbunden. Rechtsanwaltsfachangestellte haben keineswegs die Hauptaufgabe, an der Schreibmaschine zu sitzen und zu tippen oder Kaffee zu kochen. Wie vielseitig der Beruf tatsächlich ist, wie selbstständig und eigenverantwortlich man arbeitet, welche spannenden Probleme täglich zu lösen sind, wie die Ausbildung abläuft und welche Karrierechancen sich bieten, berichten
Vanessa Schenk, Auszubildende kurz vor der Abschlussprüfung,
OStR Dr. Michael Niederalt, Berufsschullehrer aus Aschaffenburg, und
Sabine Vetter, Geprüfte Rechtsfachwirtin aus Würzburg, die gerade ihre Masterarbeit absolviert hat.
veröffentlicht, der die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2020 abbildet.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden 57.553 Ausbildungsverträge weniger abgeschlossen; insgesamt begannen 467.485 Personen mit ihrer Ausbildung. Rückgänge gab es auch bei den Freien Berufen: Sie verzeichneten bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen ein Minus von 8,4 %, die sich in Summe auf 43.139 belaufen. Damit liegt der Anteil der Freien Berufe an den Neuverträgen bei 9,2 %.
Ergänzt wird der Berufsbildungsbericht durch den Datenreport zum Berufsbildungsbericht, der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) jährlich herausgegeben wird – abrufbar unter https://www.bibb.de/datenreport/de/datenreport_2021.php. Er bietet zahlreiche zusätzlichen Informationen und Analysen rund um die Entwicklung der beruflichen Bildung. Daraus geht unter anderem hervor, dass die Freien Berufe die meisten Auszubildenden mit ausländischen Wurzeln beschäftigen. Ihr Anteil ist weiter gestiegen – von 14,5 % auf 15,7 %.
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat seine Statistik über die zwischen 01.10.2020 und 31.03.2021 in den Freien Berufen abgeschlossenen Ausbildungsverträge vorgelegt. Diese steht nachfolgend zum Download bereit.
Im Erhebungszeitraum gab es 11.147 neue Ausbildungsverträge, ein Zuwachs von 524 bzw. 4,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Betrachtet man die regionale Verteilung, so ist in den alten Bundesländern ein Wachstum – plus 5,9 % bzw. 550 Verträge mehr – zu verzeichnen, während es in den neuen Bundesländern einen Rückgang von 26 Verträgen bzw. 2 % gegeben hat.
Im Ausbildungsberuf ReFa/ReNo wurden zwischen 01.10.2020 und 31.03.2021 insgesamt 1.215 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, ein Rückgang um 0,8 % (31.03.2020: 1.225). Entgegen der Entwicklung in den anderen Freien Berufen ist in den alten Bundesländern die Anzahl der Ausbildungsverträge um 3,2 % (31.03.2021: 1.115; 31.03.2020: 1.152) gesunken, während sie in den neuen Bundesländern um 37 % (31.03.2021: 100; 31.03.2020: 73) gestiegen ist.
Weiteres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BFB. Zudem wird auf die Kampagne des BFB zu Ausbildungsbereitschaft und -angeboten der Freien Berufe hingewiesen. Sie verfolgt das Ziel, das Interesse für eine Ausbildung bei den Freien Berufen zu wecken und deren Wert herauszustellen. Den Auftakt macht ein gut einminütiger Film, der unter der Schlagzeile „Wir bilden die Zukunft aus!“ über die Leistungen der Freien Berufe informiert.