veröffentlicht, die auch für die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten gelten. Sie sind auch auf der Internetseite des BIBB unter https://www.bibb.de/de/11703.php zu finden.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat unter dem Motto „VIER SIND DIE ZUKUNFT“ vom 28.06. bis 01.07.2021 eine Themenwoche zur Einführung der modernisierten Standardberufsbildpositionen durchgeführt. Sie beschreiben neue, berufsübergreifend geltende Ausbildungsinhalte zu den vier Bereichen „Organisation des Ausbildungsbetriebs, Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht“, „Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“, „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ sowie „Digitalisierte Arbeitswelt“. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des BIBB unter https://www.bibb.de/de/134898.php und https://www.bibb.de/de/134916.php sowie in folgenden Dokumenten:
Die vier Standardberufsbildpositionen gelten verbindlich für alle modernisierten oder neu entwickelten anerkannten Ausbildungsberufe, die ab dem 01.08.2021 in Kraft treten. Für alle bestehenden Ausbildungsberufe, so auch für denjenigen der/des Rechtsanwaltsfachangestellten, haben sie Empfehlungscharakter. Insofern empfiehlt der Hauptausschuss des BIBB ausbildenden Betrieben und beruflichen Schulen, die Standardberufsbildpositionen integrativ im Zusammenhang mit berufsspezifischen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten während der gesamten Ausbildung zu vermitteln – auch wenn sie nicht in allen Ausbildungsordnungen enthalten sind.
Im Newsletter von März 2021 wurde auf das gesonderte Zeugnisformular für die praktische Ausbildung der Rechtsreferendare bei Rechtsanwälten hingewiesen, das für die Zeit der Corona-Pandemie geschaffen wurde.
Angesichts des Endes des Lockdowns und der niedrigen Inzidenzwerte hat die Justiz nunmehr entschieden, beginnend mit der Strafrechtsstation des Einstellungstermins Frühjahr 2021, also ab September 2021, wieder auf die üblichen Zeugnisse (mit Angabe der nach der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung zu erbringenden Stationsleistungen) umzustellen.
Dies gilt ab 01.10.2021 bereits für die Rechtsanwaltspflichtstation des Einstellungstermins Herbst 2020, die von der inhaltlichen Rücksetzung der Zeugnisse auf Normalzustand ebenfalls betroffen ist. Alle Kolleginnen und Kollegen, die als Ausbildungsanwälte tätig sind, werden um Beachtung gebeten. Die Zeugnisformulare erhalten Sie von den jeweils zuständigen Landgerichten.
Es wird daran erinnert, dass der RENO Franken e.V. am 21.07. und 25.09.2021 Fortbildungsveranstaltungen mit den Themen „Zwangsvollstreckung aktuell“ (online) und „Buchhaltung in der Anwaltskanzlei“ (in der Geschäftsstelle der RAK Bamberg) anbietet. Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den Ausschreibungen, die nachfolgend zum Download bereitstehen.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten vom 02.09.2020 hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg einen Aufgabenausschuss errichtet, der auf Grundlage der ReNoPatAusbV die Prüfungsaufgaben erstellt und/oder auswählt und die schriftlichen Prüfungsaufgaben bewertet. Seine aktuelle Zusammensetzung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
Weil einige Ausschussmitglieder ihren „Rückzug“ angekündigt haben, werden neue Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, die sich im Bereich der Ausbildung engagieren. Dies gilt insbesondere für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Arbeitgebervertreter), aber auch für die Gruppe der Arbeitnehmervertreter, also Rechtsanwaltsfachangestellte und Geprüfte Rechtsfachwirte*innen.
Die Kammer bittet alle Interessenten, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, vorzugsweise per E-Mail unter ausbildung@rakba.de. Eine kurze Beschreibung von Person, beruflicher Tätigkeit und ggf. vorhandener Erfahrungen im Ausbildungs- und Prüfungsbereich wären wünschenswert. Eine Berufung kann in jeder Sitzung des Kammervorstands erfolgen. Sie ist zunächst auf die Dauer von fünf Jahren beschränkt (§ 3 Abs. 3 PO).
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Geschäftsführer Rainer Riegler gerne zur Verfügung.
Eine aktuelle Podcast-Folge der Bundesrechtsanwaltskammer befasst sich mit dem Berufsbild der/des Rechtsanwaltsfachangestellten (ReFa), den „guten Seelen“ einer jeden Anwaltskanzlei oder auch als „Head of everything“ bzw. „Masters of the Universe“ bezeichnet.
Der Beruf der ReFa ist oft zu Unrecht mit verstaubten Klischees verbunden. Rechtsanwaltsfachangestellte haben keineswegs die Hauptaufgabe, an der Schreibmaschine zu sitzen und zu tippen oder Kaffee zu kochen. Wie vielseitig der Beruf tatsächlich ist, wie selbstständig und eigenverantwortlich man arbeitet, welche spannenden Probleme täglich zu lösen sind, wie die Ausbildung abläuft und welche Karrierechancen sich bieten, berichten
Vanessa Schenk, Auszubildende kurz vor der Abschlussprüfung,
OStR Dr. Michael Niederalt, Berufsschullehrer aus Aschaffenburg, und
Sabine Vetter, Geprüfte Rechtsfachwirtin aus Würzburg, die gerade ihre Masterarbeit absolviert hat.
veröffentlicht, der die Lage auf dem Ausbildungsmarkt für das Ausbildungsjahr 2020 abbildet.
Im Vergleich zum Vorjahr wurden 57.553 Ausbildungsverträge weniger abgeschlossen; insgesamt begannen 467.485 Personen mit ihrer Ausbildung. Rückgänge gab es auch bei den Freien Berufen: Sie verzeichneten bei den neu abgeschlossenen Ausbildungsverträgen ein Minus von 8,4 %, die sich in Summe auf 43.139 belaufen. Damit liegt der Anteil der Freien Berufe an den Neuverträgen bei 9,2 %.
Ergänzt wird der Berufsbildungsbericht durch den Datenreport zum Berufsbildungsbericht, der vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) jährlich herausgegeben wird – abrufbar unter https://www.bibb.de/datenreport/de/datenreport_2021.php. Er bietet zahlreiche zusätzlichen Informationen und Analysen rund um die Entwicklung der beruflichen Bildung. Daraus geht unter anderem hervor, dass die Freien Berufe die meisten Auszubildenden mit ausländischen Wurzeln beschäftigen. Ihr Anteil ist weiter gestiegen – von 14,5 % auf 15,7 %.
Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat seine Statistik über die zwischen 01.10.2020 und 31.03.2021 in den Freien Berufen abgeschlossenen Ausbildungsverträge vorgelegt. Diese steht nachfolgend zum Download bereit.
Im Erhebungszeitraum gab es 11.147 neue Ausbildungsverträge, ein Zuwachs von 524 bzw. 4,9 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Betrachtet man die regionale Verteilung, so ist in den alten Bundesländern ein Wachstum – plus 5,9 % bzw. 550 Verträge mehr – zu verzeichnen, während es in den neuen Bundesländern einen Rückgang von 26 Verträgen bzw. 2 % gegeben hat.
Im Ausbildungsberuf ReFa/ReNo wurden zwischen 01.10.2020 und 31.03.2021 insgesamt 1.215 neue Ausbildungsverträge abgeschlossen, ein Rückgang um 0,8 % (31.03.2020: 1.225). Entgegen der Entwicklung in den anderen Freien Berufen ist in den alten Bundesländern die Anzahl der Ausbildungsverträge um 3,2 % (31.03.2021: 1.115; 31.03.2020: 1.152) gesunken, während sie in den neuen Bundesländern um 37 % (31.03.2021: 100; 31.03.2020: 73) gestiegen ist.
Weiteres entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des BFB. Zudem wird auf die Kampagne des BFB zu Ausbildungsbereitschaft und -angeboten der Freien Berufe hingewiesen. Sie verfolgt das Ziel, das Interesse für eine Ausbildung bei den Freien Berufen zu wecken und deren Wert herauszustellen. Den Auftakt macht ein gut einminütiger Film, der unter der Schlagzeile „Wir bilden die Zukunft aus!“ über die Leistungen der Freien Berufe informiert.
Prüfungen sind nach § 17 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (aktuell in der bis 09.05.2021 gültigen Fassung vom 27.04.2021) bei Einhaltung bestimmter Vorgaben weiterhin zulässig. Diese werden im Rahmen der Abschlussprüfung 2021/II selbstverständlich beachtet.
1. Ein Prüfling darf nur dann an der Abschlussprüfung teilnehmen, wenn er am jeweiligen Prüfungstag über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests verfügt und dieses auf Anforderung vorweisen kann; ein Selbsttest in der Berufsschule vor Prüfungsbeginn ist nicht möglich. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf höchstens 48 Stunden vor dem Beginn der jeweiligen Prüfung vorgenommen worden sein.
2. Sowohl während der schriftlichen als auch während der mündlichen und der mündlichen Ergänzungsprüfung ist zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt, sollte die Prüfung dort stattfinden, im gesamten Schulgebäude einschließlich aller Vorbereitungs- und Prüfungsräume und ist mittlerweile (jedenfalls für schulische Abschlussprüfungen) in § 18 Abs. 2 S. 1 der 12. BayIfSMV vorgeschrieben.
Nach dem Inkrafttreten des Berufsausbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) am 01.01.2020 waren diverse Änderungen des Berufsausbildungsvertrages erforderlich. Diese wurden jetzt umgesetzt; auch das dazugehörige Merkblatt und die Verschwiegenheitserklärung sind angepasst. Die neuen Formulare stehen nachfolgend zum Download bereit.
Das Zeugnis für die Rechtsanwaltspflichtstation und das Merkblatt für die praktische Ausbildung der Rechtsreferendare bei Rechtsanwälten wurden überarbeitet. Die neuen Versionen finden Sie nachstehend (bitte beachten Sie, dass für die Zeit der Corona-Pandemie ein eigenständiger Zeugnisvordruck geschaffen wurde):
Alle Ausbildungsanwälte werden gebeten, ab dem Einstellungsjahrgang 2020/F (Stationsbeginn ab 01.04.2021) nur noch diese Fassungen zu verwenden.
Das OLG Bamberg weist im Übrigen darauf hin, dass es aufgrund der aktuellen Corona-Lage auch in dieser Station nicht möglich sein wird, in der praktischen Ausbildung alle in der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vorgesehenen Ausbildungsleistungen vollständig zu erbringen. Hieraus sollen den Rechtsreferendaren aber keine Nachteile entstehen.
Um nicht in jedem Einzelfall dem Ausbilder abzuverlangen, im Zeugnis näher darzustellen, dass die Pandemie eine Erbringung von mehr Leistungen verhindert hat, wurde entschieden, dass vorübergehend eine abgewandelte Fassung verwendet werden soll, in der die Angaben zur Zahl der nach der Rechtsreferendarsausbildungsbekanntmachung vorgesehenen Ausbildungsleistungen nicht enthalten sind. Alle Ausbildungsanwälte werden gebeten, dementsprechend zu verfahren.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 (GVBl. S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18.12.2020 (GVBl. 2021, S. 4), wurde durch
erneut geändert. Im Hinblick auf die fortbestehenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Studienbetrieb wurde geregelt, dass auch das Wintersemester 2020/2021 nicht auf die für den Freiversuch maßgebliche Fachsemesterzahl angerechnet wird.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat eine neue Abfrage bei den Regionalkammern nach den empfohlenen Ausbildungsvergütungen durchgeführt. Das Ergebnis können Sie der
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg spricht seit Einführung der Mindestausbildungsvergütung zum 01.01.2020 keine Empfehlungen mehr aus. Seit 01.01.2021 gilt eine gesetzliche Untergrenze von 550,00 € im ersten, 649,00 € im zweiten und 743,00 € im dritten Ausbildungsjahr (§ 17 Abs. 2 BBiG). Ausbildungsverträge, die geringere Vergütungen vorsehen, werden nicht in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.
Selbstverständlich steht es den Vertragsparteien frei, eine höhere Ausbildungsvergütung zu vereinbaren, sollten sie diese als angemessen i. S. v. § 17 Abs. 1 BBiG betrachten. Auch in diesem Falle muss die Vergütung im zweiten und dritten Lehrjahr in angemessenem Umfang ansteigen, wobei einer Erhöhung von jeweils 10 % die Angemessenheit wohl nicht abgesprochen werden kann.
Bitte beachten Sie: Der Mindestlohn ist eine Untergrenze, keine Obergrenze!
Das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte veranstaltet vom 06.05. bis 08.05.2021 in Göttingen seine 22. Jahrestagung. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der
Die schriftliche Prüfung 2021/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:
Am Dienstag, 18.05.2021, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
Am Donnerstag, 20.05.2021, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.02.2021 bis 26.03.2021 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 10.07.2021, in der Klara-Oppenheimer-Schule in Würzburg und am Samstag, 17.07.2021, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 30.07.2021, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Die Zeitschrift „RENOpraxis“ wird herausgegeben von der RENO-Vereinigung und ist für Mitglieder eines RENO-Vereins kostenlos.
Die beiden RENO Ortsvereine Würzburg und Umgebung sowie Franken mit Sitz in Bamberg verschicken jeweils an die ersten fünf Interessenten, die sich melden, ein Probeexemplar, in dem Fachwissen sowie Unterstützung für Azubis angeboten werden. Die Daten werden ausschließlich für den Versand benötigt und nach diesem sofort gelöscht. Interessenten werden gebeten, sich unmittelbar an die beiden Vereine zu wenden.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 (GVBl. S. 758), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30.10.2020 (GVBl. S. 611), wurde durch
erneut geändert. Die Änderung ist am 16.01.2021 in Kraft getreten.
Mit der Änderung wurde das Ende der Meldefrist für die Erste Juristische Staatsprüfung von den Vorlesungszeiten entkoppelt und einheitlich auf zehn Wochen vor Beginn der schriftlichen Prüfung festgelegt. Die Änderung war notwendig geworden, weil sich im Zuge der Corona-Krise gezeigt hat, dass mitunter zeitliche Verschiebungen der Vorlesungszeiten erforderlich sind, die dazu führen können, dass der zwischen dem Ende der Meldefrist und dem Beginn der Prüfung liegende Zeitraum nicht ausreichend ist, um die Prüfung ordnungsgemäß vorzubereiten.
Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2021 wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung (§ 14 Abs. 2 S. 1 PO):
Dienstag, 09.03.2021 (1. Prüfungstag)
Mittwoch, 10.03.2021 (2. Prüfungstag)
Donnerstag, 11.03.2021 (3. Prüfungstag)
Es gilt der Rechtsstand zum 31.12.2020.
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 S. 2 PO):
Zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in jedem Jahr Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten an, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine im Jahr 2021 entnehmen Sie bitte der nachstehenden Ausschreibung (mit Anmeldeformular).
Bitte beachten Sie, dass alle Kurse wegen der Corona-Pandemie ausschließlich online über die Plattform „BlueJeans“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.
Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat die Statistik über die neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Zeit vom 01.10.2019 bis 30.09.2020 veröffentlicht. Diese steht nachfolgend zum Download bereit, ebenso eine Übersicht der Entwicklung seit 1998.
Die Anzahl der Ausbildungsverträge ist mit 3.690 im Vergleich zum Vorjahr (4.174) erneut gesunken; der Rückgang fällt mit -11,6 % deutlich höher aus als in den Vorjahren.
Im Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte/r wurden 2.697 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr 3.074), im Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r 993 (Vorjahr: 1.100). 22 Rechtsanwaltskammern verzeichneten zum Teil deutliche Rückgänge, darunter auch die RAK Bamberg.
Die Statistik für alle Freien Berufe können Sie hier herunterladen:
Im Ergebnis sind zwischen 01.10.2019 und dem 30.09.2020 von den Kammern der Freien Berufe insgesamt 43.240 (Vorjahr: 46.326) neue Ausbildungsverträge registriert worden. Dies bedeutet einen Rückgang um 6,7 % gegenüber dem Vorjahreswert. Betrachtet man die regionale Verteilung, sind Rückgänge sowohl in den alten Bundesländern (-6,7 % bzw. 2.785 Verträge weniger als im Vorjahr) als auch in den neuen Bundesländern (-6 % bzw. 301 Verträge weniger) zu verzeichnen.
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.10.2003 wurde durch Verordnung vom 30.10.2020 geändert. Die Änderung ist am 01.12.2020 in Kraft getreten. Den Verordnungstext finden Sie nachstehend, ebenso ein Scheiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Landesjustizprüfungsamt) mit weiteren Erläuterungen.
Trotz der Unwägbarkeiten der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schulschließungen werden die Zwischenprüfung am Donnerstag, 14.01.2021, und die schriftiche Abschlussprüfung am Dienstag, 19.01.2021, und Donnerstag, 21.01.2021, jedenfalls derzeit nicht verschoben. Alle Berufsschulen im Kammerbezirk haben erklärt, ihre Räumlichkeiten wie geplant zur Verfügung stellen zu können.
Zum 01.12.2020 ist die bisherige Ausschussvorsitzende, Geprüfte Rechtsfachwirtin Maria Karehnke (Bamberg), aus dem Berufsbildungsausschuss der RAK Bamberg ausgeschieden. Den Vorsitz wird bis zur Wahl eines/r neuen Vorsitzenden der amtierende Stellvertreter, Rechtsanwalt Dr. Matthias Peetz (Bamberg), kommissarisch führen.
Ein neues Ausschussmitglied wird erst mit Beginn der nächsten Wahlperiode am 01.01.2024 berufen werden. Mit Genehmigung des Oberlandesgerichts Bamberg wird bis dorthin ein stellvertretendes Mitglied aus der Gruppe der Arbeitnehmervertreter die Aufgaben übernehmen.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat beschlossen, die beiden Schlichtungsausschüsse, die gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildern und Auszubildenden eingerichtet sind, mit Wirkung ab 01.01.2021 wie folgt zu besetzen:
Schlichtungsausschuss Bamberg (zuständig für die Landgerichtsbezirke Bamberg, Bayreuth, Coburg und Hof):
Rechtsanwalt Markus Baumann, Bamberg (Arbeitgebervertreter)
Die Bundesregierung hat das am 24.06.2020 beschlossene Programm „Ausbildungsplätze sichern“, das bis Ende 2020 befristet war, verlängert und ausgeweitet. Ausbildungsbetriebe – auch Rechtsanwaltskanzleien – können daher bis Juni 2021 Prämien bzw. Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung erhalten, wenn sie durch Kurzarbeit oder einen Umsatzeinbruch von der Corona-Pandemie betroffen sind, ihre Lehrstellenzahl aber dennoch halten oder sogar erhöhen, oder wenn sie Auszubildende, die ihre Ausbildungsstelle wegen einer pandemiebedingten Insolvenz verloren haben, übernehmen.
Die Verlängerung des Programms sollte auch für Anwaltskanzleien ein Anreiz sein, weiterhin oder sogar in verstärktem Maße Rechtsanwaltsfachangestellte auszubilden. Die Rechtsanwaltskammer Bamberg appeliert erneut an alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, dem Nachwuchs eine Chance zu geben und die Qualität nichtanwaltlicher Mitarbeiter/innen in den Kanzleien auch in den nächsten Jahren zu sichern.