Nach § 7 Abs. 3 der Prüfungsordnung (PO) für die Durchführung der Fortbildungsprüfung gemäß der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt“ vom 23.08.2001 (BGBl I, 2250) gibt die Rechtsanwaltskammer Bamberg die Prüfungstermine 2022 wie folgt bekannt:
Termine der schriftlichen Prüfung (§ 14 Abs. 2 S. 1 PO):
Dienstag, 08.03.2022 (1. Prüfungstag)
Mittwoch, 09.03.2022 (2. Prüfungstag)
Donnerstag, 10.03.2022 (3. Prüfungstag)
Bei der schriftlichen Prüfung gilt der Rechtsstand zum 31.12.2021.
Termine der mündlichen Ergänzungsprüfung (§ 14 Abs. 2 S. 2 PO):
Dienstag, 10.05.2022
Mittwoch, 11.05.2022
Donnerstag, 12.05.2022
Termine der mündlichen Prüfung (§ 14 Abs. 3 PO):
Dienstag, 17.05.2022
Mittwoch, 18.05.2022
Donnerstag, 19.05.2022
Freitag, 20.05.2022
Anmeldeschluss ist Dienstag, 30.11.2021 (Ausschlussfrist). Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Das Anmeldeformular finden Sie hier.
Die Zwischenprüfung 2022 für Auszubildende zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellten findet am Donnerstag, 13.01.2022, um 08:00 Uhr in der jeweiligen Berufsschule statt. Ihr haben sich alle im zweiten Lehrjahr befindlichen Auszubildenden zu unterziehen.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich nach § 7 PO i.V.m. § 6 Abs. 3 ReNoPatAusbV auf die Prüfungsbereiche Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung. Die Prüfungsdauer beträgt jeweils 60 Minuten.
Die Prüfungsgebühr von 40,00 € ist spätestens bis zum Tag der Prüfung auf das Konto der Rechtsanwaltskammer Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, einzuzahlen. Dabei sind der Verwendungszweck „Zwischenprüfung 2022“ und der Name des Prüflings anzugeben.
Die schriftliche Prüfung 2022/I findet wie folgt statt:
in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse am Dienstag, 18.01.2022, ab 08:00 Uhr
im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich am Donnerstag, 20.01.2022, ab 08:00 Uhr
Die Prüfungsorte werden noch gesondert bekannt gegeben. Je nach Anzahl und Herkunft der Teilnehmer ist eine zentrale Prüfung denkbar, beispielsweise in Bamberg oder Würzburg.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702007000037097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung 2022/I“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 12.02.2022, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg, Dr.-von-Schmitt-Straße 12, die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 25.02.2022, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, statt.
Am Samstag, 16.10.2021, findet von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Bamberger BROSE ARENA die 20. Ausbildungsmesse:BA statt; wie schon im letzten Jahr unter besonderen Bedingungen angesichts der Corona-Pandemie. Dort wird auch die Rechtsanwaltskammer Bamberg, unterstützt vom Bamberger Anwaltsverein und vom RENO Franken e.V., mit einem Messestand vertreten sein und den Ausbildungsberuf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten sowie die Fortbildungsmöglichkeit zum/zur Geprüften Rechtsfachwirt/in präsentieren.
Wegen der Corona-Pandemie konnte auch die ordentliche Mitgliederversammlung 2021 der Rechtsanwaltskammer Bamberg nicht in Präsenzform stattfinden; vielmehr wurde erneut eine schriftliche Abstimmung durchgeführt. Dabei wurden von der Kammerversammlung folgende Beschlüsse gefasst:
Der Haushaltsplan 2021 wurde beschlossen.
Dem Kammervorstand wurde Entlastung erteilt.
Die beA-Umlage für das Kalenderjahr 2022 wurde auf 70,00 € festgesetzt.
Die Verwaltungsgebührenordnung der RAK Bamberg wurde geändert.
Die Entschädigungsordnung der RAK Bamberg wurde neu gefasst.
Die geänderten Ordnungen werden im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von September 2021 veröffentlicht und mit Veröffentlichung (Verwaltungsgebührenordnung) bzw. am 01.01.2022 (Entschädigungsordnung) in Kraft treten. Zu diesen Zeitpunkten stehen sie auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zum Download bereit. Um Beachtung wird gebeten.
Der Bayerische Ministerrat hat am 27.07.2021 beschlossen, die Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (13. BayIfSMV) bis 25.08.2021 zu verlängern. Sie wäre am 28.07.2021 ausgelaufen. Gleichzeitig wurden einige Änderungen vorgenommen, die beispielsweise den Schul- und Hochschulbetrieb, den Betrieb reiner Schankwirtschaften, die FFP2-Maskenpflicht sowie den Besuch in Alten- und Pflegeheimen betreffen.
Die Verordnung steht nachfolgend zum Download bereit.
Das Oberlandesgericht Bamberg und die Julius-Maximilians-Universität Würzburg haben das
Projekt „Mensch und Justiz im digitalen Zeitalter“ ins Leben gerufen. Ziel ist es, die Digitalisierung in der Rechtspflege voranzutreiben, wozu auch die Durchführung von Gerichtsverhandlungen als Videokonferenzen gehört.
Nachdem Erhebungen zur Attraktivität von Videoverhandlungen bereits justizintern stattgefunden haben, soll nunmehr eine Befragung der Anwaltschaft erfolgen. Hierzu haben das OLG und die Rechtsanwaltskammer Bamberg einen Fragebogen entwickelt, zu dem Sie über folgenden Link gelangen: https://evasys.zv.uni-wuerzburg.de/evasys_09/online.php?p=olgbaanwalt.
Alle Kolleginnen und Kollegen werden gebeten, sich an der Befragung zu beteiligen, insbesondere um sicherzustellen, dass im Rahmen der Digitalisierung auch die Belange und Interessen der Anwaltschaft und ihrer Mandantinnen und Mandanten hinreichend berücksichtigt werden. Selbstverständlich erfolgt die Befragung vollständig anonym und ohne Weiterleitung personenbezogener Daten. Sie ist bis 08.08.2021 zugänglich.
Das Deutsche Anwaltsinstitut bietet Kanzleimitarbeitern (aber nicht nur diesen) die Möglichkeit, sich kompakt und praxisnah über das besondere elektronische Anwaltspostfach zu informieren. Hierzu wurde die Liverstream-Veranstaltungsreihe „beA Quick Wins – Anwendercoaching (nicht nur) für Kanzleimitarbeiter“ in das Seminarprogramm aufgenommen. Sie beginnt im Oktober 2021 und ist bis Januar 2022 geplant.
Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Bamberg können aufgrund der bestehenden Kooperation mit dem DAI zu einem ermäßigten Kostenbeitrag von 95,00 € (statt 105,00 €) teilnehmen.
Wegen der anhaltenden Corona-Pandemie konnte die ordentliche Kammerversammlung der RAK Bamberg auch in diesem Jahr nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden. Der Kammervorstand hatte deshalb beschlossen (wie schon 2020), die notwendigen Beschlüsse im schriftlichen Verfahren gemäß § 2 Abs. 3 COV19FKG einzuholen.
Die Abstimmungsfrist endete am 15.06.2021. Die Ergebnisse sind im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von Juni 2021 (Nr. 244/2021) veröffentlicht, das am 23.06.2021 per beA an alle Kammermitglieder verschickt wurde (diejenigen Mitglieder, die nicht über ein beA verfügen, haben es per Post erhalten). Den entsprechenden Auszug aus dem Mitteilungsblatt finden Sie nachstehend.
Am 09.12.2021 bieten die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Deutsche Anwaltsinstitut im Rahmen der bestehenden Kooperation als Hybridveranstaltung ein Seminar zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach mit dem Titel “beA: So geht´s – Alles, was Sie über Ihr Postfach wissen müssen!” an. Es findet von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Heusenstamm (bei Frankfurt a. M.) sowie als Live-Übertragung per DAI eLearning Center statt.
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.
Gemäß § 2 Abs. 3 der Prüfungsordnung zur Durchführung von Abschluss- und Zwischenprüfungen für die Rechtsanwaltsfachangestellten vom 02.09.2020 hat die Rechtsanwaltskammer Bamberg einen Aufgabenausschuss errichtet, der auf Grundlage der ReNoPatAusbV die Prüfungsaufgaben erstellt und/oder auswählt und die schriftlichen Prüfungsaufgaben bewertet. Seine aktuelle Zusammensetzung entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
Weil einige Ausschussmitglieder ihren „Rückzug“ angekündigt haben, werden neue Kandidatinnen und Kandidaten gesucht, die sich im Bereich der Ausbildung engagieren. Dies gilt insbesondere für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Arbeitgebervertreter), aber auch für die Gruppe der Arbeitnehmervertreter, also Rechtsanwaltsfachangestellte und Geprüfte Rechtsfachwirte*innen.
Die Kammer bittet alle Interessenten, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, vorzugsweise per E-Mail unter ausbildung@rakba.de. Eine kurze Beschreibung von Person, beruflicher Tätigkeit und ggf. vorhandener Erfahrungen im Ausbildungs- und Prüfungsbereich wären wünschenswert. Eine Berufung kann in jeder Sitzung des Kammervorstands erfolgen. Sie ist zunächst auf die Dauer von fünf Jahren beschränkt (§ 3 Abs. 3 PO).
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Geschäftsführer Rainer Riegler gerne zur Verfügung.
Wie mehrfach angekündigt wird die Kammerversammlung auch in diesem Jahr im schriftlichen Verfahren gemäß § 2 Abs. 3 COV19FKG über die vorliegenden insgesamt fünf Anträge beschließen. Am 20.05.2021 wurden die Abstimmungsunterlagen per beA an alle Kammermitgileder versandt, die über ein Postfach verfügen – die sonstigen Mitglieder haben sie per Post erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Stimmabgabe bis Dienstag, 15.06.2021, 12:00 (mittags), erfolgen muss und leiten Sie ihren Stimmzettel spätestens bis dorthin an die Kammergeschäftsstelle zurück. Dies kann nur in Papierform mit Ihrer Original-Unterschrift oder über das besondere elektronische Anwaltspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur geschehen.
Die Formerfordernisse wurden im Anschreiben an alle Kammermitglieder vom 20.05.2021 detailliert erläutert. Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, welche die Formvorschriften versehentlich nicht beachtet haben, werden gebeten, ihre Abstimmungsunterlagen erneut (formwirksam) an die Kammergeschäftsstelle zu übermitteln.
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat die neue Mitgliederstatistik zum 01.01.2021 veröffentlicht. Nähere Informationen und die Zahlen im Einzelnen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.
Im Newsletter sowie im Mitteilungsblatt von März 2021 wurde darauf hingewiesen, dass die für 30.04.2021 als Präsenzveranstaltung terminierte Kammerversammlung aus Pandemiegründen abgesagt wurde und die Beschlüsse der Kammerversammlung gemäß § 2 Abs. 3 des COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG) im schriftlichen Vefahren eingeholt werden. Hieran wird nochmals erinnert.
Die Abstimmungsunterlagen werden etwa Mitte Mai 2021 über das besondere elektronische Anwaltspostfach an alle Kammermitglieder verschickt, die über ein beA verfügen – Rechtsanwaltsgesellschaften erhalten diese auf dem Postweg. Die Frist zur Stimmabgabe endet am Dienstag, 15.06.2021, 12:00 Uhr (mittags). Spätestens bis dorthin müssen die abgegebenen Stimmen in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer in Bamberg, Friedrichstraße 7, eingegangen sein. Die Abstimmungsergebnisse bzw. gefassten Beschlüsse werden im Mitteilungsblatt „RAK – InFORM“ von Juni 2021 veröffentlicht werden.
Prüfungen sind nach § 17 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (aktuell in der bis 09.05.2021 gültigen Fassung vom 27.04.2021) bei Einhaltung bestimmter Vorgaben weiterhin zulässig. Diese werden im Rahmen der Abschlussprüfung 2021/II selbstverständlich beachtet.
1. Ein Prüfling darf nur dann an der Abschlussprüfung teilnehmen, wenn er am jeweiligen Prüfungstag über ein schriftliches oder elektronisches negatives Ergebnis eines PCR- oder POC-Antigentests verfügt und dieses auf Anforderung vorweisen kann; ein Selbsttest in der Berufsschule vor Prüfungsbeginn ist nicht möglich. Die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf höchstens 48 Stunden vor dem Beginn der jeweiligen Prüfung vorgenommen worden sein.
2. Sowohl während der schriftlichen als auch während der mündlichen und der mündlichen Ergänzungsprüfung ist zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt, sollte die Prüfung dort stattfinden, im gesamten Schulgebäude einschließlich aller Vorbereitungs- und Prüfungsräume und ist mittlerweile (jedenfalls für schulische Abschlussprüfungen) in § 18 Abs. 2 S. 1 der 12. BayIfSMV vorgeschrieben.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg wird ihr Postfach im Bamberger Justizpalast am Wilhelmsplatz zum 01.05.2021 aufgeben. Papierdokumente können daher in Zukunft nur noch per Post oder per Boten an die Kammergeschäftsstelle übermittelt oder in den Hausbriefkasten Friedrichstraße 7 eingeworfen werden. Alle Kolleginnen und Kollegen, insbesondere die ortsansässigen, werden um Beachtung und Verständnis gebeten.
Hintergrund dieser Maßnahme ist in erster Linie die Erkenntnis, dass der Umfang der Papierpost rückläufig ist und viele Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mittlerweile den elektronischen Weg, beispielsweise über das beA, aber auch per E-Mail, bevorzugen. Darüber hinaus ist der Zugang zum Gerichtsgebäude in Zeiten der Corona-Pandemie umständlich, weshalb über Facheinlage nur noch wenig Korrespondenz geführt wird.
Nach dem Inkrafttreten des Berufsausbildungsmodernisierungsgesetzes (BBiMoG) am 01.01.2020 waren diverse Änderungen des Berufsausbildungsvertrages erforderlich. Diese wurden jetzt umgesetzt; auch das dazugehörige Merkblatt und die Verschwiegenheitserklärung sind angepasst. Die neuen Formulare stehen nachfolgend zum Download bereit.
Im Anschluss an seine Sitzung vom 13.03.2021 hat der Kammervorstand entschieden, die für 30.04.2021 terminierte Kammerversammlung abzusagen. Denn nach derzeitiger Prognose wird die Corona-Pandemie eine Präsenzveranstaltung in dieser Größenordnung auch Ende April nicht oder nur unter erheblichen Einschränkungen, insbesondere hinsichtlich der Teilnehmerzahl, zulassen.
Die Beschlussfassungen erfolgen demnach, wie schon im Jahre 2020, gemäß § 2 Abs. 3 des COVID-19-Gesetzes zur Funktionsfähigkeit der Kammern (COV19FKG) im schriftlichen Vefahren. Nähere Informationen hierzu und alles Wissenswerte zur Kammerversammlung finden Sie im Mitteilungsblatt „RAK-InFORM“ von März 2021, das in Kürze per beA an alle Kammermitglieder verschickt wird.
Nach § 51 Abs. 8 GwG stellen die Aufsichtsbehörden den Verpflichteten regelmäßig aktualisierte Auslegungs- und Anwendungshinweise für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten und der internen Sicherungsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung zur Verfügung.
Die aktualiserte Fassung (5. Auflage) wurde am 15.02.2021 vom Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer beschlossen und am 18.03.2021 vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg genehmigt. Sie steht nachfolgend zum Download bereit.
Die schriftliche Prüfung 2021/II findet in den Berufsschulen in Aschaffenburg, Bamberg, Bayreuth, Schweinfurt und Würzburg wie folgt statt:
Am Dienstag, 18.05.2021, ab 08:00 Uhr, in den Fächern Wirtschafts- und Sozialkunde, Vergütung und Kosten sowie Geschäfts- und Leistungsprozesse
Am Donnerstag, 20.05.2021, ab 08:00 Uhr, im Fach Rechtsanwendung im Rechtsanwaltsbereich
Anmeldungen haben in der Zeit vom 01.02.2021 bis 26.03.2021 bei der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, unter Verwendung des einschlägigen Anmeldeformulars (herunterzuladen unter htps://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/rechtsanwaltsfachangestellte) zu erfolgen.
Die Prüfungsgebühr in Höhe von 80,00 € ist vom Ausbilder gleichzeitig mit der Anmeldung auf das Konto der RAK Bamberg bei der HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28, BIC/SWIFT-ID: HYVEDEMM411, unter Angabe des Verwendungszwecks „Abschlussprüfung“ und des Namens des Prüflings zu überweisen. Die Gebühr für die Wiederholungsprüfung beträgt 40,00 €. Die Teilnahme an der Prüfung ist von der rechtzeitigen Zahlung der Prüfungsgebühr abhängig.
Die mündliche Prüfung findet am Samstag, 10.07.2021, in der Klara-Oppenheimer-Schule in Würzburg und am Samstag, 17.07.2021, in der Staatlichen Berufsschule III in Bamberg statt; die mündliche Ergänzungsprüfung am Freitag, 30.07.2021, in der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg.
Der Schatzmeister der Rechtsanwaltskammer Bamberg erinnert alle Kammermitglieder daran, dass der jährliche Kammerbeitrag und die beA-Umlage für 2021 bereits am 01.01.2021 zur Zahlung fällig waren.
Die Bankverbindung der RAK Bamberg lautet wie folgt: HypoVereinsbank Bamberg, IBAN: DE56 7702 0070 0003 7097 28. Bitte geben Sie als Verwendungszweck Ihre Mitgliedsnummer (falls bekannt) oder Ihren Namen an.
Bitte beachten Sie, dass eine gesonderte schriftliche Mitteilung mittels Postversandes nicht erfolgen wird, nachdem ein solches Vorgehen in den vergangenen Jahren für einige Verwirrung gesorgt hat und die Kosten in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Auch die Versendung einer Zahlungserinnerung mittels beA findet aus technischen Gründen nicht statt.
Ebenso verschickt die Kammer keine Beitragsbescheide. Denn Rechtsgrundlagen zur Erhebung des Kammerbeitrags und der beA-Umlage sind die Beitragsordnung und die Umlageordnung zur Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs. Beide Ordnungen finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/.
Die beA-Umlage 2021 beträgt aufgrund der im November 2020 durchgeführten schriftlichen Abstimmung der Kammermitglieder 50,00 €.
Der Kammerbeitrag für ihre individuelle Mitgliedschaft ergibt sich aus den Bestimmungen der Beitragsordnung. Gerne können Sie sich bei Fragen zur konkreten Höhe an die zuständige Mitarbeiterin der Kammergeschäftsstelle, Frau Rauser (Telefon: 0951/98620-44), wenden. Gleiches gilt für den Fall Ihrer Nachfrage, ob Sie bereits ein Lastschriftmandat erteilt haben.
Die Rechtsanwaltskammer Bamberg veröffentlicht schon seit Beginn der Corona-Krise im März 2020 auf ihrer Internetseite https://www.rakba.de regelmäßig und stets aktuell die wichtigsten Informationen zum Pandemiegeschehen und dessen Auswirkungen auf Anwaltskanzleien. Über nachfolgende Links gelangen Sie unmittelbar zu Ihrer Berufsgruppe:
Im Newsletter von Dezember 2019 wurde bereits auf das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 hingewiesen. Gleichzeitig wurden alle Kolleginnen und Kollegen, die an der Übernahme von Pflichtverteidigungen interessiert sind, gebeten, die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zu benachrichtigen.
Seit 10.12.2020 erfolgt nunmehr eine entsprechende Meldung an die Bundesrechtsanwaltskammer, welche die Suchfunktion nach Pflichtverteidigern am 13.01.2021 im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) freigeschalten hat. Damit können jetzt auch die Justiz und das rechtsuchenden Publikum über die Anzeige im BRAV nach Pflichtverteidigern suchen.
Weitere Interessenbekundungen nimmt die Kammergeschäftsstelle gerne entgegen.
Am 04.01.2021 hat eine neue Mitarbeiterin ihre Tätigkeit in der Kammergeschäftsstelle aufgenommen. Lisa Nikol trat die Nachfolge von Tobias Kirchner an, der Ende November 2020 ausgeschieden war.
Das Institut für Freie Berufe (IFB) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat seinen Ergebnisbericht zur STAR-Befragung 2020 (Zahlen für das Jahr 2018) vorgelegt. Er befasst sich wie üblich mit der beruflichen und wirtschaftlichen Lage und der Entwicklung der Anwaltschaft. Einzelheiten für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Bamberg entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.