BeA-Veranstaltung am 01.02.2018 findet statt!

Obwohl die seit 23.12.2017 abgeschaltete beA-Plattform erst in einigen Wochen wieder in Betrieb genommen wird und jedenfalls bis Anfang Februar noch nicht wieder online geschaltet ist, hat sich die Rechtsanwaltskammer Bamberg entschlossen, die für Donnerstag, 01.02.2018, ausgeschriebene Informationsveranstaltung zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach durchzuführen.

Die Kammer hält es für sinnvoll und gewinnbringend, die wichtigsten Funktionen zumindest anhand von Screenshots zu erläutern. Zudem werden die Referenten weitere Themen rund um den elektronischen Rechtsverkehr behandeln, mit denen sich jede Anwaltskanzlei beschäftigen muss. Nähere Informationen hierzu können Sie dem beigefügten Schreiben der Referenten Sabine und Werner Jungbauer vom 22.01.2018 entnehmen.

Teilnehmer des Seminars, die ihre Anmeldung dennoch stornieren wollen, wenden sich bitte unverzüglich an Frau Häder von der Geschäftsstelle (Tel.: 0951/98620-33; E-Mail: haeder@rakba.de). Eventuell kommt die Teilnahme an einer anderen beA-Veranstaltung, beispielsweise derjenigen vom 09.04.2018, in Betracht.

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BRAK-Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischenAnwaltspostfach am 18.01.2018 in Berlin

Am 18.01.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer erneut über die weitere Vorgehensweise bis zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform diskutiert. Im Ergebnis wurde das in der Präsidentenkonferenz vom 09.01.2018 vorgeschlagene Verfahren bestätigt – auf den ersten Sondernewsletter von Januar 2018 wird verwiesen.

Der eingeschlagene Weg, das beA erst wieder online zu schalten, wenn alle relevanten Fragen zur Sicherheit des Systems zweifelsfrei geklärt sind, wurde beibehalten. Einen konkreten Termin, ab wann das System wieder zur Verfügung stehen wird, wollte die BRAK auch weiterhin nicht nennen. Ebenso wenig scheint in Berlin die Bereitschaft zu bestehen, auf die Erhebung weiterer beA-Beiträge zu verzichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der BRAK-Presseerklärung Nr. 2 vom 18.01.2018.

Wichtiger Hinweis zu Ihren Kanzleidaten im Anwaltsverzeichnis

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg führt nach § 31 BRAO und der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) ein Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die dort einzutragenden Daten ergeben sich aus § 31 Abs. 3 BRAO und §§ 2, 3 RAVPV.

Mit der Einführung der RAVPV wurden die Daten, die im Anwaltsverzeichnis zu veröffentlichen sind, erweitert. So besteht neben der Angabe von Kanzlei und Zweigstelle die Möglichkeit, eine weitere Kanzlei einzutragen. Eine solche liegt insbesondere vor, wenn ein Rechtsanwalt in voneinander unabhängigen Berufsausübungsgemeinschaften oder neben einer solchen als Einzelanwalt tätig wird.

Ihre aktuell geführten Daten können Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis unter www.rechtsanwaltsregister.org einsehen.

Für Ihre Datenänderungen stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung (dieses finden Sie auch auf der Kammerhomepage unter http://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/kanzlei), das Sie elektronisch am Bildschirm ausfüllen können. Wir bitten insbesondere um Mitteilung Ihres Kanzleinamens und Ihrer Internetadresse, weil diese Daten bisher von uns nicht gepflegt wurden, nach der RAVPV aber im Anwaltsverzeichnis aufzuführen sind.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

In einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz am 09.01.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer die kritische Lage rund um das beA diskutiert und einen Fahrplan zum weiteren Verfahren bis zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform erstellt.

Um die Sicherheit des Systems vor Zurverfügungstellung für die Rechtsanwaltschaft zu testen, wird sich die BRAK nicht alleine auf einen externen Gutachter des Dienstleisters verlassen, sondern ihrerseits einen durch das BSI empfohlenen Experten beauftragen. Das Gutachten wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Ferner plant die Bundesrechtsanwaltskammer, verschiedene kritische Experten, die sich in den letzten Tagen verstärkt zu den möglichen Risiken der bestehenden Plattform und der erforderlichen Sicherheitsarchitektur geäußert haben, in den Prozess zur Klärung sicherheitsrelevanter Fragestellungen einzubinden. Dazu soll ein sog. beAthon stattfinden, beim dem auch institutionell nicht gebundene Experten den Lösungsweg des Dienstleisters zusammen mit den Gutachtern und den technischen Dienstleistern erörtern.

Bereits am 10.01.2018 sollen diejenigen Services teilweise wieder aktiviert werden, die von den gemeldeten Sicherheitsrisiken nicht betroffen sind. Dies gilt für das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) und den europaweiten Anwaltssuchdienst Find a Lawyer. Auch Bestellungen von beA-Karten über das Portal der Bundesnotarkammer (BNotK) sollen dann wieder möglich sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung der BRAK vom 09.01.2018 und dem beA-Newsletter der BRAK vom 10.01.2018.

Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer zur technischen Ausstattung in Anwaltskanzleien

Zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wird die Bundesrechtsanwaltskammer bis 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten. Eine weitere Online-Umfrage soll dabei helfen, zu ermitteln, wie der Arbeitsplatz eines Rechtsanwalts in seiner Kanzlei technisch ausgestattet ist. Sie wird bis 06.01.2014 verfügbar sein.

Um möglichst genaue Erkenntnisse zu gewinnen, bittet die BRAK um Ihre Mithilfe. Die Online-Umfrage ist auf ihrer Internetseite eingestellt. Der Link  dorthin lautet wie folgt: http://www.fbgen.de/UMFRAGE/start.php?u=MTExMw.

Erhebung über den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder

Bereits im Newsletter 11/2013 und im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 214 von Dezember 2013 wurde der beigefügte Fragebogen verschickt mit der Bitte, diesen bis 15.01.2014 vollständig auszufüllen und per Telefax (0951/203503) oder E-Mail (info@rakba.de) an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zurückzuleiten. Hintergrund ist der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.04.2013, eine Erhebung im Kammerbezirk über den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen. Auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 212 von Juni 2013 wird nochmals verwiesen.

Das Ergebnis der Erhebung wird im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 215 von März 2014 bekannt gegeben, eine Entscheidung über die tatsächliche Einrichtung von Kinderbetreuungen könnte in der nächsten Kammerversammlung am 11.04.2014 getroffen werden.

Wiederholung der Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht am 24.01.2014 in Bamberg

Wegen der großen Nachfrage wiederholt die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Freitag, 24.01.2014, ihr Seminar aus dem Verkehrsrecht, das am 21.01.2014 erstmals angeboten wird. Auch die Wiederholungsveranstaltung findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referenten sind erneut die Rechtsanwälte Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Dr. Franz-Thomas Roßmann aus Volkach.

Nähere Einzelheiten können Sie der beigefügten Einladung entnehmen, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.01.2014.

Pressemitteilungen des BayVGH

Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:

Freier Weg für Tourengänger – außer bei Pistenpräparation

Bürgermeister aus dem Landkreis München bleibt vorläufig seines Amtes enthoben

Zur Rundfunkbeitragspflicht behinderter und pflegebedürftiger Menschen

Gewalttäter mit Migrationshintergrund muss Deutschland verlassen

Rechtssicherheit – 30 Jahre nach endgültiger technischer Fertigstellung der Erschließungsanlage kein Erschließungsbeitrag mehr

Funktionsträger von „Outlaw Motorcycle Gangs“ waffenrechtlich unzuverlässig

Fortbildung „Gleichbehandlungsrecht und die UN-Behindertenrechtskonvention im Sozialrecht“ am 19.03.2014 in Berlin

Das Institut für Menschenrecht veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem DAI ein Seminar zum Thema „Gleichbehandlungsrecht und die UN-Behindertenrechtskonvention im Sozialrecht“. Es findet am 19.03.2014 von 13:00 Uhr bis 18:30 Uhr im DAI-Ausbildungscenter in Berlin statt. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, welche die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) verstärkt für ihre sozial- und arbeitsrechtlichen Mandate nutzen möchten, sind herzlich eingeladen. Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer (§ 15 FAO) erteilt. Das Programm mit weiteren Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier: https://www.anwaltsinstitut.de/seminarZeigeDetails.php?tagungsNummer=042174

Bitte beachten Sie auch die Vortragsreihe „Anwaltschaft für Menschenrechte und Vielfalt“ in Kooperation mit dem Menschenrechtsausschuss der Bundesrechtsanwaltskammer und weiteren regionalen Rechtsanwaltskammern. So findet am 29.01.2014 in Hamburg der Vortragsabend „Arbeitsrecht und Menschenrechte“ statt. Das Thema Diversity steht am 04.03.2014 in Dresden auf dem Programm, und am 31.03.2014 werden in Frankfurt am Main Menschenrechte in Strafverfahren diskutiert. Weitere Informationen zu allen Veranstaltungen finden Sie auf der Projektwebsite: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/projekt-anwaltschaft-fuer-menschenrechte-und-vielfalt/veranstaltungen.html

 

 

Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht am 21.01.2014 in Bamberg

Am Dienstag, 21.01.2014, führt die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht durch. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referenten sind die Rechtsanwälte Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Dr. Franz-Thomas Roßmann aus Volkach, die u.a. über neue Entwicklungen (Gesetzgebung, Rechtsprechung) im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht informieren werden.

Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.01.2014.

Erhebung über den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder

Am 19.04.2013 hat die Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg beschlossen, eine Erhebung im Kammerbezirk über den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen. Auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 212 von Juni 2013 wird verwiesen.

Zu diesem Zwecke wird darum gebeten, den beigefügten Fragebogen vollständig auszufüllen und bis 15.01.2014 per Telefax (0951/203503) oder E-Mail (info@rakba.de) an die Geschäftsstelle zurückzuleiten. Weil in die Umfrage auch das Kanzleipersonal mit einbezogen werden soll, bittet die Kammer ausdrücklich darum, dass nicht nur jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, sondern auch jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen eigenen Fragebogen ausfüllt. Dieser wird auch dem Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 214 einliegen, das im Dezember 2013 erscheinen wird.

Das Ergebnis der Erhebung wird im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 215 von März 2014 veröffentlicht, eine Entscheidung über die tatsächliche Einrichtung von Kinderbetreuungen könnte in der nächsten Kammerversammlung am 11.04.2014 getroffen werden.

 

The World Justice Project – Rule of Law Index

Das World Justice Project bittet für die Erstellung des nächsten Rule of Law Indexes um Mithilfe, um Rechtsanwälte zu finden, die an dem Fragebogen teilnehmen, welcher Bestandteil für die Auswertung zum Rule of Law Index sein wird. Hierzu gibt es zunächst die Möglichkeit, sich unter http://www.surveygizmo.com/s3/1393003/WJP-QRQ-2013-Data-Collection zu registrieren, um im Anschluss eine formale Einladung zur Teilnahme an der Umfrage zu erhalten. Gesucht werden Rechtsanwälte, die im Zivil- und Handelsrecht, im Verfassungsrecht, im Bürgerlichen Recht, im Strafrecht, im Arbeitsrecht oder im Öffentlichen Gesundheitswesen tätig sind.

Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht am 17./18.01. und 24.01.2014 in Bamberg

Am 17./18.01. und 24.01.2014 findet das alljährliche Blockseminar zur Einführung in das türkische Recht am Lehrstuhl für Turkologie der Otto-Friedrich-Universität Bamberg statt. Es wird von Rechtsanwalt Prof. Dr.  Christian Rumpf (familienrechtlicher Teil: Rechtsanwalt Hanswerner Odendahl) geleitet.

Nähere Angaben finden Sie unter http://www.uni-bamberg.de/turkologie/forschung/honorarprofessur-fuer-tuerkisches-recht/blockseminar-einfuehrung-in-das-tuerkische-recht/.

Fortbildungsveranstaltung zum Thema „SEPA“ am 16.12.2013 in Bamberg

Wie im Newsletter 10/2013 bereits bekannt gegeben veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit der DATEV eG ein Seminar zur SEPA-Einführung am 01.02.2014. Es findet am Montag, 16.12.2013, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referent ist Rechtsanwalt Uwe Scherf aus Solingen, vormaliger Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer. Er wird nicht nur in das Thema SEPA einführen, sondern auch praktische Hinweise für den Kanzleialltag geben. Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

SEPA (Single Euro Payments Area) betrifft nicht nur Firmen, sondern auch jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt, sowohl als Kanzleiinhaber als auch als Privatperson. Weil SEPA nicht nur Chancen bietet, sondern auch Risiken für den Geschäftsverkehr von Firmen- und Privatkunden birgt, eröffnet sich auch ein neues Beratungsfeld für die Anwaltschaft.

Klausurenersteller für die Zweite Juristische Staatsprüfung gesucht

In der Zweiten Juristischen Staatsprüfung werden nach der Juristischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) auch Anwaltsklausuren geschrieben. Zur Erstellung von Anwaltsklausuren ist vor allem die Anwaltschaft selbst berufen. Das Landesjustizprüfungsamt ist deshalb stets auf der Suche nach geeigneten Kolleginnen und Kollegen, die an der Erstellung von Anwaltsklausuren mitwirken wollen.

Bei Annahme einer Klausur wird vom Landesjustizprüfungsamt eine Vergütung in Höhe von 568,05 € gewährt (gemäß Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 25.03.2008, Az. 2103-PA-7911/07, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 29.04.2010, JMBl. S. 38). Darüber hinaus leisten die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern einen Zuschuss, der bei der Rechtsanwaltskammer Bamberg 1.000,00 € beträgt, sodass ein Klausurenersteller bei Annahme seiner Examensklausur eine Vergütung von insgesamt 1.568,05 € erhält.

Interessenten wenden sich bitte an Herrn Gunnar Groh vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, Justizpalast am Karlsplatz, Prielmayerstraße 7, 80335 München, Tel. 089/5597-2220, E-Mail: gunnar.groh@stmj.bayern.de, oder an Herrn Geschäftsführer Rainer Riegler, Rechtsanwaltskammer Bamberg, Friedrichstraße 7, 96047 Bamberg, Tel. 0951/98620-0, E-Mail: info@rakba.de. Die bayerischen Rechtsanwaltskammern freuen sich auf intensive Mitwirkung aus dem Kollegen- und Mitgliederkreis.