Zur Erinnerung: Neues Datenschutzrecht gilt seit 25.05.2018

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass seit 25.05.2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) vom 27.04.2016 anzuwenden ist. Gleichzeitig traten (zum allergrößten Teil) das nationale Datenschutz-Anpassungs-und Umsetzungsgesetz vom 30.06.2017, das in Art. 1 das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) enthält, sowie das neue Bayerische Datenschutzgesetz (BayDSG) vom 15.05.2018 in Kraft.

Weil sich die neuen Vorschriften erheblich auch auf die Tätigkeit von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten auswirken und sämtliche Anforderungen seit 25.05.2018 zwingend eingehalten werden müssen (Übergangsfristen sind nicht vorgesehen!), sollten sich alle Kolleginnen und Kollegen, soweit noch nicht geschehen, intensiv damit befassen. Einen Überblick bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg auf ihrer Internetseite unter http://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/datenschutz. Darüber hinaus haben zahlreiche Organisationen Hinweis- und Merkblätter veröffentlicht, unter anderem die Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz. Dort finden Sie beispielsweise eine Checkliste für Rechtsanwälte nebst Erläuterungen sowie FAQs zur DS-GVO und zum neuen BDSG.