Wichtige Hinweise zur Bekanntgabe der Ergebnisse der Rechtsanwaltsfachangestelltenprüfung

Die neue ReNoPat-AusbV hat einige Änderungen hinsichtlich der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse zur Folge.

Anders als nach altem Recht werden die Punkte und Noten der schriftlichen Prüfung nicht mehr in der Einladung zur mündlichen Prüfung enthalten sein. Denn zu diesem Zeitpunkt ist die Korrektur der schriftlichen Arbeiten noch nicht abgeschlossen. Vielmehr teilen die Prüfungskommissionen erst am Ende der mündlichen Prüfung sowohl die schriftlichen als auch die mündlichen Einzelergebnisse mit. Eine Aussage über das Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung ist damit jedoch nicht verbunden!

Es werden auch keine Prüfungsbescheinigungen mehr ausgehändigt, weil das Gesamtergebnis der Prüfung erst noch vom Prüfungsausschuss festgestellt werden muss. Dies geschieht in einer gesonderten Notenkonferenz, die erst nach der mündlichen Ergänzungsprüfung Ende Juli stattfinden wird. Die Prüfungsbescheinigungen werden anschließend per Post an jeden Prüfungsteilnehmer versandt. Mit deren Eingang endet das Ausbildungsverhältnis im Sinne von § 21 BBiG bzw.§ 26 Abs. 5 S. 3 PO – also nicht schon am Tag der mündlichen Prüfung!

Eine abweichende Handhabung erfolgt nur bei Ergänzungsprüflingen. Diese erhalten die Prüfungsbescheinigung weiterhin am Ende der mündlichen Prüfung, verbunden mit dem Antrag auf Teilnahme an der Ergänzungsprüfung (einschließlich der Wahl des Prüfungsfachs).