Nochmals zum beA-Fahrplan

Im Newsletter von Juni 2018 und im Sonder-NL von Juli 2018 wurde der Fahrplan zur Wiederinbetriebnahme des beA-Systems, den die Präsidentenkonferenz am 27.06.2018 beschlossen hat, bereits vorgestellt. Hieran darf nochmals erinnert werden.

Schon seit 04.07.2018 besteht in einer ersten Stufe die Möglichkeit, die neue Client Security auf den Kanzleirechnern zu installieren und die Erstregistrierung am beA-System vorzunehmen. Ab 03.09.2018 wird das beA dann in einer zweiten Stufe auch nutzbar sein, so dass Nachrichten empfangen und versandt werden können (sollte die Firma secunet Security Networks AG zuvor die Beseitigung diverser Schwachstellen bestätigt haben).

Ob am 03.09.2018 auch die sog. passive Nutzungspflicht nach § 31a Abs. 6 BRAO wieder beginnen wird, ist noch offen. Die Bundesrechtsanwaltskammer bemüht sich derzeit darum, beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Aufschub von mindestens vier Wochen zu erreichen, um allen Postfachinhabern eine Testphase zu ermöglichen. Wir werden hierzu weiter berichten.

Auf ihrer Internetseite https://www.brak.de hat die BRAK weitere Informationen bereit gestellt. Insbesondere finden Sie dort Anleitungen zur Deinstallation der alten Client Security sowie zum Download der neuen Client Security und zur Erstregistrierung.