Am Freitag, 02.10.2020, findet die Mitgliederversammlung 2020 des RENO Franken e.V. statt. Beginn im Hotel Kaiserdom in Bamberg-Gaustadt ist um 18:00 Uhr. Näheres kann dem
entnommen werden. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Am Freitag, 02.10.2020, findet die Mitgliederversammlung 2020 des RENO Franken e.V. statt. Beginn im Hotel Kaiserdom in Bamberg-Gaustadt ist um 18:00 Uhr. Näheres kann dem
entnommen werden. Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen.
Die turnusgemäß vom Institut für Freie Berufe (IFB) in Nürnberg durchgeführte Erhebung zu Geschäftslage und erwarteter Entwicklung bei den Freien Berufen für den Winter 2020 hat begonnen – mit einem Sonderteil zu den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen.
Damit die Ergebnisse möglichst repräsentativ sind und sich hilfreiche Argumente für die politische Arbeit des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) gewinnen lassen, wird um rege Teilnahme gebeten. Das Ausfüllen des Fragebogens dauert nur zehn bis zwölf Minuten. Unter dem Link www.t1p.de/fb-winter gelangen Sie zur Konjunkturumfrage, die bis 01.11.2020 laufen wird.
Selbstverständlich erfolgt die Datenerhebung anonym, E-Mail- und IP-Adresse werden nicht protokolliert. Alle erfragten Daten werden streng vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und entsprechend den Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland vor dem Zugriff Unbefugter gesichert. Die Befragungsergebnisse werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke verwendet und beziehen sich nicht auf einzelne Personen oder einzelne Berufe, sondern auf die Freien Berufe als Sektor sowie auf die vier Gruppen der Freien Berufe – also den heilberuflichen, den rechts-, wirtschafts- und steuerberatenden, den technisch-naturwissenschaftlichen und den kulturellen Bereich.
Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich bitte an Frau Nicole Genitheim vom IFB, die telefonisch (0911/2356524) oder per E-Mail (nicole.genitheim@ifb.uni-erlangen.de) erreichbar ist.
Auf Bitten des Leibniz-Instituts für Präventionsforschung und Epidemiologie wird nochmals an die Umfrage zur Bedeutung von neurowissenschaftlichen Forschungsergebnissen im Suchtbereich im Arbeitsalltag sowie zu deren ethischen und rechtlichen Implikationen erinnert.
Zur Onlinebefragung, die ca. 15 Minuten dauert, gelangen Sie über folgenden Link: https://www.bips-institut.de/umfrage-tool/index.php/136527?lang=de. Sofern Sie nicht teilnehmen möchten, weil das Thema Sucht/Abhängigkeitserkrankungen in Ihrem beruflichen Alltag keine Rolle spielt, können Sie dies über den Link https://www.bips-institut.de/umfrage-tool/index.php/511659?lang=de anzeigen.
Am 10.11. und 11.11.2020 jeweils von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr findet die MkG-Expo statt, eine Online-Messe für junge Juristinnen und Juristen. Mit Online-Vorträgen, Produkt-Pitches, einer virtuellen Ausstellung und einem Besucher-Wettbewerb gibt sie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nützliche Tipps und Infos für die Kanzleiarbeit mit auf den Weg.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte der
Eine Anmeldung ist unter https://mkg-expo.de/#10 möglich.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgenden Themen:
Seit 01.12.2019 bietet der Caritas Nürnberg e.V. für Männer und deren Kinder, die von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffen sind, die Schutzwohnung „Riposo“ in Nürnberg an. Sie gehört zum Drei-Stufen-Plan des bayerischen Ministeriums und soll den Aufbau bayernweiter Strukturen zur Gewaltprävention vorantreiben. Zu den Hilfsangeboten gehören neben der Schutz-und Wohnmöglichkeit sozialpädagogische Begleitung und Beratung, um die Männer adäquat zu unterstützen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Bereits mit Verordnung vom 01.09.2020 wurde die Gültigkeitsdauer der 6. BayIfSMV vom 19.06.2020, die bis 02.09.2020 befristet war, erneut verlängert. Sie tritt nunmehr mit Ablauf des 18.09.2020 außer Kraft. Am 08.09.2020 wurde eine weitere Änderungsverordnung erlassen. Die aktuelle Version der 6. BayIfSMV steht nachfolgend zum Download bereit.
Neue Regelungen finden sich vor allem bei der Zulässigkeit von Versammlungen i. S. d. Bayerischen Versammlungsgesetzes (§ 7 der 6. BayIfSMV), bei der Zulässigkeit von Messen und Ausstellungen (§ 14a der 6. BayIfSMV) und im Bereich der Schulen (z. B. Maskenpflicht auf dem Schulgelände, § 16 Abs. 2 der 6. BayIfSMV).
Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung. Die 2. Phase umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge können voraussichtlich ab Oktober 2020 gestellt werden. Derzeit wird die genaue Ausgestaltung des Programms auf Bundesebene erarbeitet.
Anträge der 1. Phase (Fördermonate Juni bis August 2020) müssen bis spätestens 30.09.2020 eingereicht werden. Eine rückwirkende Antragstellung nach diesem Zeitpunkt ist nicht möglich.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe finden Sie auf den Internetseiten der Rechtsanwaltskammer Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/corona-krise/corona-hilfen-durch-finanzielle-unterstuetzung/?&rex_version=1.
Im 15. Corona-Sondernewsletter wurde bereits auf die Umfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ hingewiesen. Daran soll auf Bitten der Bundesrechtsanwaltskammer nochmals erinnert werden. Den
können Sie gerne ausfüllen und an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zurückleiten.
Die bislang vorliegenden Rückmeldungen aus anderen Kammerbezirken und weitere Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ entnehmen Sie bitte dem
Lesen Sie bitte die folgenden Gerichtsentscheidungen zur Corona-Pandemie:
Die Bundesrechtsanwaltskammer hat auf E-Mails hingewiesen, die dazu auffordern, ein neues beA-Installationsprogramm herunterzuladen, weil am Samstag, 29.08.2020, eine neue Version des beA installiert werde. Sie warnt dringend davor, dem dortigen Link zu folgen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter der BRAK 3/2020 vom 28.08.2020.

Die Bundesrechtsanwaltskammer wird ab 03.09.2020 eine neue Version der beA Client-Security bereitstellen, die auch eine neue Version des Installations- und Aktualisierungsprogramms enthält. Neben technischen Verbesserungen wurden Änderungen der Dialoge für den Ablauf der Installation der Client-Security vorgenommen. Zudem sind die Installation und Deinstallation der Client-Security auf Mac- und Linux-Systemen jetzt deutlich komfortabler.
Die Umstellung erfordert die Deinstallation des bisherigen Installationsprogramms und die Installation der neuen Version, die auf der beA-Startseite bereitgestellt wird. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung am beA ab 15.10.2020 nur noch mittels der neuen Version möglich sein wird.
Detaillierte Hinweise zur Deinstallation der alten und Installation der neuen Version auf Windows-, Mac- und Linux-Systemen finden Sie in der beA-Online-Hilfe. Dort werden ab 03.09.2020 die aktualisierten Beschreibungen bereitstehen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Sondernewsletter der BRAK 2/2020 vom 27.08.2020.

Die Anzahl der Gerichte in Bayern, die seit Februar 2019 sukzessive die Stufe 2 des elektronischen Rechtsverkehrs eröffnet haben, nimmt weiter zu. Auch im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg haben viele Gerichte damit begonnen, elektronische Dokumente nicht nur entgegenzunehmen (Stufe 1), sondern auch aktiv an die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu versenden. Eine aktuelle Übersicht über die betroffenen bayerischen Gerichte finden Sie im
Im hiesigen Bezirk handelt es sich um das
Bitte beachten Sie, dass die Gerichte die Kommunikation mit der Anwaltschaft ohne weitere Nachfrage elektronisch führen und auch Zustellungen über das beA – bei Anforderung eines elektronischen Empfangsbekenntnisses (eEB) – vornehmen. Schon aus diesem Grunde sollten alle Kolleginnen und Kollegen ihre passive Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) Ernst nehmen.

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 4/2020 folgende Beiträge veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine DAC-6 Handlungshinweise aktualisiert. Die neue Fassung von August 2020 steht nachfolgend zum Download bereit.
Eine Anpassung der im Juli veröffentlichten Handlungshinweise war notwendig, weil die ursprünglich erwartete Fristverlängerung, ab wann Meldungen erfolgen müssen, in Deutschland nicht umgesetzt wurde. Weitere Aktualisierungen wird der Ausschuss gegebenenfalls entsprechend der künftigen Entwicklung vornehmen.
Am 31.07.2020 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) vorgelegt. Vorgesehen sind
Die Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung umfasst im Wesentlichen folgende Elemente:
Darüber hinaus gibt es weitere strukturelle Änderungen, die Sie im Einzelnen dem Entwurf entnehmen können. Dieser steht nachfolgend zum Download bereit.
Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein haben bereits eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier herunterladen können:
Am Freitag, 09.10.2020, bietet der RENO Würzburg e.V. eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „RVG Spezial 2020“ an. Sie findet als Präsenzveranstaltung von 09:30 Uhr bis 16:00 Uhr im Burkardushaus Tagungszentrum am Dom in Würzburg, Am Bruderhof 1, statt. Referentin ist Sabine Jungbauer, Geprüfte Rechtsfachwirtin aus München.
Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem
Am 10.09.2020 findet der „4. Campus Arbeitsrecht“ als Live-Stream statt. Im Fokus der Veranstaltung steht das Thema Mitbestimmung und Tarifbindung. Die Online-Teilnahme ist für alle offen und kostenfrei.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Dokumenten.
Zugang zur Live-Übertragung erhalten Sie via Internet (www.campusarbeitsrecht.de) und Facebook (https://www.facebook.com/events/1119681661737064/).
Am 18.09.2020 veranstaltet der Deutsche Juristentag e.V. das digitale Forum „Pandemie und Recht“. Angeboten werden u.a. zwei Podien zu den Themen „Grundrechte in Zeiten der Pandemie“ und „Verteilung der Lasten der Pandemie“.
Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte den nachstehenden Dokumenten.
Am 08.10. und 09.10.2020 veranstaltet die Kripo Akademie gGmbH, eine Tochtergesellschaft des Bundes Deutscher Kriminalbeamter e.V., in Bergisch Gladbach ein Symposium zum Thema „Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der Europäischen Union“. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem
Die Anmeldemöglichkeit finden Sie hier.
Das Amtsgericht Bamberg hat seine Hinweise zum Verfahren in Kindschaftssachen überarbeitet. Die aktualisierte Fassung steht nachfolgend zum Download bereit.
Sie finden sie auch auf der Internetseite des Gerichts unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/bamberg/index.php.
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu folgendem Thema:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung der Steuerberaterkammer Nürnberg zu folgendem Thema:
Lesen Sie bitte die Pressemitteilung der Soldan GmbH zu folgendem Thema:
Wegen der anhaltend hohen Anzahl von Neuinfektionen in den letzten Wochen hat der Freistaat Bayern die zur Eindämmung der Corona-Pandemie geltenden Beschränkungen wieder verschärft. Näheres entnehmen Sie bitte der aktuellen Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die zuletzt am 14.08.2020 geändert wurde. Sie ist derzeit bis 02.09.2020 gültig.
Darüber hinaus gelten seit 25.08.2020 neue Bußgeldkataloge, die höhere Bußgelder insbesondere bei Verstößen gegen die Maskenpflicht (Regelsatz 250,00 €) und die Verpflichtung zur häuslichen Quarantäne (Regelsatz 2.000,00 €) vorsehen. Diese stehen nachfolgend zum Download bereit.