Anpassung der Handlungshinweise zur Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Der Ausschuss Steuerrecht der Bundesrechtsanwaltskammer hat seine DAC-6 Handlungshinweise aktualisiert. Die neue Fassung von August 2020 steht nachfolgend zum Download bereit.

Eine Anpassung der im Juli veröffentlichten Handlungshinweise war notwendig, weil die ursprünglich erwartete Fristverlängerung, ab wann Meldungen erfolgen müssen, in Deutschland nicht umgesetzt wurde. Weitere Aktualisierungen wird der Ausschuss gegebenenfalls entsprechend der künftigen Entwicklung vornehmen.