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BRAK-Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischenAnwaltspostfach am 18.01.2018 in Berlin

Am 18.01.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer erneut über die weitere Vorgehensweise bis zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform diskutiert. Im Ergebnis wurde das in der Präsidentenkonferenz vom 09.01.2018 vorgeschlagene Verfahren bestätigt – auf den ersten Sondernewsletter von Januar 2018 wird verwiesen.

Der eingeschlagene Weg, das beA erst wieder online zu schalten, wenn alle relevanten Fragen zur Sicherheit des Systems zweifelsfrei geklärt sind, wurde beibehalten. Einen konkreten Termin, ab wann das System wieder zur Verfügung stehen wird, wollte die BRAK auch weiterhin nicht nennen. Ebenso wenig scheint in Berlin die Bereitschaft zu bestehen, auf die Erhebung weiterer beA-Beiträge zu verzichten.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der BRAK-Presseerklärung Nr. 2 vom 18.01.2018.

Wichtiger Hinweis zu Ihren Kanzleidaten im Anwaltsverzeichnis

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg führt nach § 31 BRAO und der Verordnung über die Rechtsanwaltsverzeichnisse und die besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (RAVPV) ein Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die dort einzutragenden Daten ergeben sich aus § 31 Abs. 3 BRAO und §§ 2, 3 RAVPV.

Mit der Einführung der RAVPV wurden die Daten, die im Anwaltsverzeichnis zu veröffentlichen sind, erweitert. So besteht neben der Angabe von Kanzlei und Zweigstelle die Möglichkeit, eine weitere Kanzlei einzutragen. Eine solche liegt insbesondere vor, wenn ein Rechtsanwalt in voneinander unabhängigen Berufsausübungsgemeinschaften oder neben einer solchen als Einzelanwalt tätig wird.

Ihre aktuell geführten Daten können Sie im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis unter www.rechtsanwaltsregister.org einsehen.

Für Ihre Datenänderungen stellen wir Ihnen ein Formular zur Verfügung (dieses finden Sie auch auf der Kammerhomepage unter http://www.rakba.de/service/formulare-zum-download/kanzlei), das Sie elektronisch am Bildschirm ausfüllen können. Wir bitten insbesondere um Mitteilung Ihres Kanzleinamens und Ihrer Internetadresse, weil diese Daten bisher von uns nicht gepflegt wurden, nach der RAVPV aber im Anwaltsverzeichnis aufzuführen sind.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.

Präsidentenkonferenz zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

In einer außerordentlichen Präsidentenkonferenz am 09.01.2018 haben die Präsidentinnen und Präsidenten der 28 Rechtsanwaltskammern und das Präsidium der Bundesrechtsanwaltskammer die kritische Lage rund um das beA diskutiert und einen Fahrplan zum weiteren Verfahren bis zur Wiederinbetriebnahme der beA-Plattform erstellt.

Um die Sicherheit des Systems vor Zurverfügungstellung für die Rechtsanwaltschaft zu testen, wird sich die BRAK nicht alleine auf einen externen Gutachter des Dienstleisters verlassen, sondern ihrerseits einen durch das BSI empfohlenen Experten beauftragen. Das Gutachten wird der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.

Ferner plant die Bundesrechtsanwaltskammer, verschiedene kritische Experten, die sich in den letzten Tagen verstärkt zu den möglichen Risiken der bestehenden Plattform und der erforderlichen Sicherheitsarchitektur geäußert haben, in den Prozess zur Klärung sicherheitsrelevanter Fragestellungen einzubinden. Dazu soll ein sog. beAthon stattfinden, beim dem auch institutionell nicht gebundene Experten den Lösungsweg des Dienstleisters zusammen mit den Gutachtern und den technischen Dienstleistern erörtern.

Bereits am 10.01.2018 sollen diejenigen Services teilweise wieder aktiviert werden, die von den gemeldeten Sicherheitsrisiken nicht betroffen sind. Dies gilt für das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAV) und den europaweiten Anwaltssuchdienst Find a Lawyer. Auch Bestellungen von beA-Karten über das Portal der Bundesnotarkammer (BNotK) sollen dann wieder möglich sein.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseerklärung der BRAK vom 09.01.2018 und dem beA-Newsletter der BRAK vom 10.01.2018.

Umfrage der Bundesrechtsanwaltskammer zur technischen Ausstattung in Anwaltskanzleien

Zur Umsetzung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten wird die Bundesrechtsanwaltskammer bis 01.01.2016 für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten. Eine weitere Online-Umfrage soll dabei helfen, zu ermitteln, wie der Arbeitsplatz eines Rechtsanwalts in seiner Kanzlei technisch ausgestattet ist. Sie wird bis 06.01.2014 verfügbar sein.

Um möglichst genaue Erkenntnisse zu gewinnen, bittet die BRAK um Ihre Mithilfe. Die Online-Umfrage ist auf ihrer Internetseite eingestellt. Der Link  dorthin lautet wie folgt: http://www.fbgen.de/UMFRAGE/start.php?u=MTExMw.

Erhebung über den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder

Bereits im Newsletter 11/2013 und im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 214 von Dezember 2013 wurde der beigefügte Fragebogen verschickt mit der Bitte, diesen bis 15.01.2014 vollständig auszufüllen und per Telefax (0951/203503) oder E-Mail (info@rakba.de) an die Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer Bamberg zurückzuleiten. Hintergrund ist der Beschluss der Mitgliederversammlung vom 19.04.2013, eine Erhebung im Kammerbezirk über den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen. Auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 212 von Juni 2013 wird nochmals verwiesen.

Das Ergebnis der Erhebung wird im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 215 von März 2014 bekannt gegeben, eine Entscheidung über die tatsächliche Einrichtung von Kinderbetreuungen könnte in der nächsten Kammerversammlung am 11.04.2014 getroffen werden.

Wiederholung der Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht am 24.01.2014 in Bamberg

Wegen der großen Nachfrage wiederholt die Rechtsanwaltskammer Bamberg am Freitag, 24.01.2014, ihr Seminar aus dem Verkehrsrecht, das am 21.01.2014 erstmals angeboten wird. Auch die Wiederholungsveranstaltung findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referenten sind erneut die Rechtsanwälte Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Dr. Franz-Thomas Roßmann aus Volkach.

Nähere Einzelheiten können Sie der beigefügten Einladung entnehmen, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.01.2014.

Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht am 21.01.2014 in Bamberg

Am Dienstag, 21.01.2014, führt die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht durch. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referenten sind die Rechtsanwälte Dr. Uwe Wirsching aus Nürnberg und Dr. Franz-Thomas Roßmann aus Volkach, die u.a. über neue Entwicklungen (Gesetzgebung, Rechtsprechung) im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht informieren werden.

Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen, die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 10.01.2014.

Erhebung über den Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder

Am 19.04.2013 hat die Mitgliederversammlung der Rechtsanwaltskammer Bamberg beschlossen, eine Erhebung im Kammerbezirk über den Bedarf an Betreuungsplätzen für die Kinder von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchzuführen. Auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 212 von Juni 2013 wird verwiesen.

Zu diesem Zwecke wird darum gebeten, den beigefügten Fragebogen vollständig auszufüllen und bis 15.01.2014 per Telefax (0951/203503) oder E-Mail (info@rakba.de) an die Geschäftsstelle zurückzuleiten. Weil in die Umfrage auch das Kanzleipersonal mit einbezogen werden soll, bittet die Kammer ausdrücklich darum, dass nicht nur jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt, sondern auch jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter einen eigenen Fragebogen ausfüllt. Dieser wird auch dem Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 214 einliegen, das im Dezember 2013 erscheinen wird.

Das Ergebnis der Erhebung wird im Mitteilungsblatt RAK-InForm Nr. 215 von März 2014 veröffentlicht, eine Entscheidung über die tatsächliche Einrichtung von Kinderbetreuungen könnte in der nächsten Kammerversammlung am 11.04.2014 getroffen werden.

 

Fortbildungsveranstaltung zum Thema „SEPA“ am 16.12.2013 in Bamberg

Wie im Newsletter 10/2013 bereits bekannt gegeben veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit der DATEV eG ein Seminar zur SEPA-Einführung am 01.02.2014. Es findet am Montag, 16.12.2013, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referent ist Rechtsanwalt Uwe Scherf aus Solingen, vormaliger Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer. Er wird nicht nur in das Thema SEPA einführen, sondern auch praktische Hinweise für den Kanzleialltag geben. Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

SEPA (Single Euro Payments Area) betrifft nicht nur Firmen, sondern auch jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt, sowohl als Kanzleiinhaber als auch als Privatperson. Weil SEPA nicht nur Chancen bietet, sondern auch Risiken für den Geschäftsverkehr von Firmen- und Privatkunden birgt, eröffnet sich auch ein neues Beratungsfeld für die Anwaltschaft.

Fortbildungsveranstaltung zum Thema „SEPA“ am 16.12.2013 in Bamberg

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg veranstaltet in Zusammenarbeit mit der DATEV eG ein Seminar zur SEPA-Einführung am 01.02.2014. Es findet am Montag, 16.12.2013, von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr, im Bistumshaus St. Otto, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg, statt. Referent ist Rechtsanwalt Uwe Scherf aus Solingen, vormaliger Geschäftsführer der Bundesrechtsanwaltskammer. Er wird nicht nur in das Thema SEPA einführen, sondern auch praktische Hinweise für den Kanzleialltag geben. Näheres können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

SEPA (Single Euro Payments Area) betrifft nicht nur Firmen, sondern auch jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt, sowohl als Kanzleiinhaber als auch als Privatperson. Weil SEPA nicht nur Chancen bietet, sondern auch Risiken für den Geschäftsverkehr von Firmen- und Privatkunden birgt, eröffnet sich auch ein neues Beratungsfeld für die Anwaltschaft.

Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Haftung und Haftungsvermeidung in interprofessionellen Berufsgesellschaften“ am 05.12.2013 in Nürnberg

Die Rechtsanwaltskammer Bamberg veranstaltet am Donnerstag, 05.12.2013, in Kooperation mit der Steuerberaterkammer Nürnberg, der Rechtsanwaltskammer Nürnberg und der Wirtschaftsprüferkammer eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Haftung und Haftungsvermeidung in interprofessionellen Berufsgesellschaften“. Anlass ist die Verabschiedung des Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB).

Das Seminar findet von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Tagungs- und Konferenzsaal der Steuerberaterkammer Nürnberg, (Eingang) Adlerstraße 23, 4. OG, 90402 Nürnberg, statt. Referent ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Jur. Norbert H. Hölscheidt, der viele Jahre lang in mittelständischen Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Rechtsanwalt gearbeitet und hierbei eine umfassende Praxiserfahrung erworben hat.

Nähere Einzelheiten der Veranstaltung und ein Anmeldeformular können Sie der anliegenden Einladung entnehmen.

Bayerischer Mediationstag am 26.11.2013 in München

Im Newsletter 09/2013 wurde bereits bekannt gegeben, dass am Dienstag, 26.11.2013, in der IHK-Akademie in München, Orleansstraße 10 – 12,  von 9.30 Uhr bis ca. 16.30 Uhr der erste Bayerische Mediationstag stattfinden wird. Darauf weisen wir nochmals hin.

Veranstalter ist das Bayerische Staatsministerium der Justiz, als Kooperationspartner sind u. a. die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, so auch die RAK Bamberg, beteiligt. Die Tagung möchte einen umfassenden Überblick über das breite Spektrum der Mediation und anderer Formen der alternativen Konfliktlösung geben. Sie richtet sich an Angehörige der rechtsberatenden Berufe, der Wirtschaft und der Justiz, an Mediatoren und Vertreter der Wissenschaft.

Nähere Einzelheiten zur Zielsetzung und zum Programmablauf können Sie dem beigefügten Flyer sowie der neu gestalteten Internetseite www.bayerischermediationstag.de entnehmen. Die Anmeldung bitten wir mit beigefügtem Anmeldeformular bis 07.11.2013 bei der Rechtsanwaltskammer München vorzunehmen.

Fortbildungsveranstaltung zum Güterichterverfahren am 07.11.2013 in Bamberg

Wegen des unerwartet großen Interesses der Kolleginnen und Kollegen werden die Rechtsanwaltskammer Bamberg und das Oberlandesgericht Bamberg ihre gemeinsame Fortbildungsveranstaltung zum Güterichterverfahren, die erstmals am 15.10.2013 stattfand, am Donnerstag, 07.11.2013, wiederholen. Es sind noch wenige Restplätze frei.

Nähere Informationen können Sie der beigefügten Einladung entnehmen.

Anwaltsvergütung wird angepasst

In seiner Sitzung vom 16.05.2013 hat der Deutsche Bundestag das von der Bundesregierung initiierte Kostenrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet. Die geplante Neuregelung sieht unter anderem eine moderate Anpassung der Rechtsanwaltsvergütung an die allgemeine Preissteigerung vor, nachdem es eine solche lineare Gebührenanpassung zuletzt im Jahre 1994 gab. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen. Er wird in seiner Sitzung am 07.06.2013 hierüber beraten. Nähere Informationen zu diesem Thema können Sie einer gemeinsamen Presseerklärung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) entnehmen.

Fortbildungsveranstaltung „Häusliche Gewalt“ am 21.06.2013 in Bamberg

Am 21.06.2013 veranstaltet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Kreisverband Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Medizinrecht, die sich mit dem Thema „Häusliche Gewalt“ befasst. Über die rechtliche Seite dieser Problematik wird Frau Rechtsanwältin Eva Hastenteufel-Knörr, Fachanwältin für Familienrecht und Ansprechpartnerin der Erzdiözese Bamberg bei Verdachtsfällen des sexuellen Missbrauchs (Missbrauchsbeauftragte), referieren. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung können Sie der Ausschreibung/Anmeldung entnehmen.