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7. Hannoversche Anwaltskonferenz am 10.10.2019 in Hannover

Auch in diesem Jahr findet zur Einleitung des Soldan Moots zur anwaltlichen Praxis die traditionelle Anwaltskonferenz statt, und zwar am Donnerstag, 10.10.2019, um 14:00 Uhr in Hannover. Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem Programm.

Diejenigen Kolleginnen und Kollegen, die am Soldan Moot als Juroren und/oder Richter mitwirken bzw. die Schriftsätze bewerten möchten, wenden sich bitte per E-Mail (trierweiler@brak.de) an Rechtsanwältin Kristina Trierweiler, Geschäftsführerin der Bundesrechtsanwaltskammer.

Alles Wissenswerte zum Soldan Moot finden Sie unter http://www.soldanmoot.de/ oder https://de-de.facebook.com/SoldanMoot/.

Lothar Schmitt wird neuer Präsident des OLG Bamberg, Anton Lohneis neuer Präsident des LG Bamberg

Mit Wirkung ab 01.02.2020 wird der bisherige Generalstaatsanwalt in Nürnberg, Lothar Schmitt, neuer Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg. Der gebürtige Bamberger wird damit Nachfolger von Clemens Lückemann, der Ende Januar 2020 in den Ruhestand tritt.

Lothar Schmitt begann seine Laufbahn in der bayerischen Justiz 1987 in Aschaffenburg, wo er als Richter und Staatsanwalt tätig war. Von 1992 bis 1999 wirkte er als Richter und Staatsanwalt in Würzburg. Nach einem Intermezzo bei der Generalstaatsanwaltschaft in Bamberg kehrte er 2008 als Vizepräsident an das Landgericht Würzburg zurück. Nach weiteren zwei Jahren in Aschaffenburg wurde er 2014 zum Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg ernannt, bis er 2017 nach Nürnberg wechselte.

Schon am 07.10.2019 wird der Präsident des Landgerichts Coburg, Anton Lohneis, in sein Amt als neuer Präsident des Landgerichts Bamberg eingeführt. Gleichzeitig wird sein Vorgänger, Dr. Friedrich Krauß, in den Ruhestand verabschiedet.

Beschlüsse der 6. Satzungsversammlung vom 06.05.2019 treten am 01.01.2020 in Kraft

Mit Schreiben vom 07.08.2019 hat die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz mitgeteilt, dass gegen die Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der 6. Satzungsversammlung vom 06.05.2019 zur Änderung von BORA und FAO keine Bedenken bestehen. Sie werden deshalb in Heft 5/2019 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht und am 01.01.2020 in Kraft treten.

Die Beschlüsse finden Sie hier:

Elektronischer Rechtsverkehr in Bayern – teilnehmende Gerichte

Dem beigefügten

können Sie entnehmen, bei welchen bayerischen Gerichten der Versand elektronischer Nachrichten (ERV Sufe 2) bereits eröffnet wurde. Im Bezirk des Oberlandesgerichts bzw. der Rechtsanwaltskammer Bamberg ist dies nur bei der Zivilabteilung des Landgerichts Coburg der Fall. Die Teilnahme weiterer Gerichte ist aber nur eine Frage der Zeit, so dass um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten wird.

Keine Weitergabe von beA-Karte und PIN an Kanzleivertreter!

Im Papierzeitalter war es gebräuchlich, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die an der Unterzeichnung eines Schriftsatzes verhindert waren (z. B. wegen eines auswärtigen Termins, Urlaubs oder Krankheit), diese Aufagbe einem ihrer Kanzleikollegen überließen. Diese Handhabung ist im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs so ohne weiteres nicht mehr möglich, wie das Arbeitsgericht Lübeck (Az. 6 Ca 679/19) in einem richterlichen Hinweis vom 19.06.2019 klargestellt hat.

Im zugrundliegenden Fall wurde der Schriftsatz über das beA-Postfach des vertretenen Rechtsanwalts A mittels dessen beA-Profil – also mit dessen Karte und PIN – ohne qualifizierte elektronische Signatur von der ihn vertretenden Rechtsanwältin B übersandt, was das Gericht aus zwei Gründen für unwirksam hielt:

  • Zwischen dem Übersender (Postfachinhaber) und der als verantwortliche Person durch die einfache Signatur ausgewiesenen Vertreterin bestand keine Identität, weshalb die prozessuale Form nicht gewahrt wurde.
  • Eine Weitergabe der persönlichen beA-Karte samt PIN an eine andere Person ist unzulässig, was die Unwirksamkeit des gerichtlichen Eingangs zur Folge hat. Denn das Recht, nicht qualifiziert elektronisch signierte Dokumente über beA zu versenden, kann nicht auf Dritte übertragen werden. Zudem ist die dem Zertifikat zugehörige PIN geheim zu halten (§ 26 Abs. 1 RAVPV).

Ob sich diese Rechtsauffassung bestätigen wird, bleibt abzuwarten. Allen Kolleginnen und Kollegen kann aber nur empfohlen werden, das Verbot der Weitergabe von beA-Karte und PIN ernst zu nehmen und im Verhinderungsfalle wie folgt zu verfahren:

  • Entweder der Schriftsatz wird vom Vertreter – mit seinem Namen – einfach signiert und – mit seiner beA-Karte – aus seinem Postfach versandt.
  • Oder der Schriftsatz wird vom Vertreter qualifiziert elektronisch signiert und von ihm – mit seiner beA-Karte und PIN und mit dem entsprechenden Recht ausgestattet – aus dem Postfach des Vertretenen versandt (wie bei einem Versand durch einen Kanzleimitarbeiter mit eigener Mitarbeiterkarte).
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Installation neuer beA-Versionen

Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer wurden bzw. werden seit Anfang August unter anderem die folgenden Weiterentwicklungen des beA-Systems installiert:

BeA-Version 2.2 (03./04.08.2019):

  • Einsatz der beA-Webanwendung in einer Terminalserverumgebung.
  • Härtungsmaßnahmen hinsichtlich der Hardware Security Module und Änderungen an der Kanzleisoftware-Schnittstelle, u. a. zur verbesserten Rechteverwaltung.
  • Umsetzung rechtlicher Änderungen, insbesondere zur Einrichtung von Postfächern für dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (§ 27a Abs. 1 und 2 EuRAG, §§ 1 Nr. 4, 6 Abs. 3 RAVPV).
  • Fehlerbehebungen und Aktualisierungen, insbesondere zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

BeA-Version 2.3 (24.08.2019):

  • Umbenennung der Datenfelder zum Aktenzeichen im Nachrichtenfenster; statt „eigenes“ und „gerichtliches“ Aktenzeichen jetzt – entsprechend dem XJustiz-Datenformat – „Sender“ und „Empfänger“.
  • Behebung von Anzeigefehlern (vermeintliches Vertauschen der Aktenzeichen).
  • Entfernung der (nach § 4 Abs. 2 ERVV unzulässigen) Containersignatur (keine Signatur des Nachrichtencontainers mehr möglich).

Näheres hierzu in folgenden Dokumenten:

BeA-Version 2.4 (02.09.2019):

  • Versendung des (nach § 4 Abs. 3 ERVV beizufügenden) Strukturdatensatzes entsprechend der ERVB 2019 zu § 5 ERVV (Veröffentlichung des XJustiz-Standards auf der Webseite www.xjustiz.de).
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Neue Beiträge zum beA im BRAK-Magazin Heft 4/2019

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 4/2019 folgende Beiträge von Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke veröffentlicht, deren Lektüre empfohlen wird:

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14. Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 08.11. und 09.11.2019 in Bayreuth

Die Einladung (mit Anmeldeformular) zum 14. Deutsch-Tschechisch-Slowakischen Anwaltsforum, das am Freitag, 08.11.2019, und Samstag, 09.11.2019, in Bayreuth stattfindet, wird in Kürze per beA an alle Kammermitglieder verandt und auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/14-deutsch-tschechisch-slowakisches-anwaltsforum-am-0811-und-09112019-in-bayreuth veröffentlicht.

Bitte beachten Sie die am 25.10.2019 ablaufende Anmeldefrist.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 18.10.2019 in Bamberg

Am Freitag, 18.10.2019, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Miet- und WEG-Recht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Zwarg aus Nürnberg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 04.10.2019.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 29.10.2019 in Bamberg

Am Dienstag, 29.10.2019, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referenten sind Rechtsanwalt Dr. Uwe Wirsching, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vizepräsident I der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, und Akademischer Oberrat Dr. Martin Zwickel, Maître en droit, Leiter der Service-Einheit Lehre und Studienberatung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Sie werden sich mit den Neuerungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung sowohl im zivilrechtlichen als auch im Straf- und OWi-Bereich befassen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 11.10.2019.

Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts

Das Deutsche Anwaltsinstitut und die Rechtsanwaltskammer Bamberg unterhalten eine Kooperation, die es allen Kammermitgliedern ermöglicht, zu einem günstigeren Beitrag an DAI-Seminaren teilzunehmen. Nachstehend finden Sie die

Über weitere Seminare können Sie sich auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen/ informieren.

Europäischer Tag der Justiz am 09.10.2019 in Dresden

Am Mittwoch, 09.10.2019, findet im Oberlandesgericht Dresden der Europäische Tag der Justiz 2019 statt, zu dem alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Deutschland herzlich eingeladen sind. Veranstalter sind das Sächsische Staatsministerium der Justiz, das Bundesamt für Justiz und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Veranstaltung ist kostenfrei und als Fortbildung i. S. v. § 15 FAO geeignet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

BFB-Umfrage zu „Gründungen und Nachfolgen“

Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) im zweiten Quartal 2019 eine repräsentative Umfrage unter knapp 1.700 Freiberuflern zu „Gründungen und Nachfolgen“ durchgeführt. Zentrales Ergebnis ist, dass acht von zehn Freiberuflern, die sich selbständig gemacht haben, diesen Schritt wieder gehen würden. Die Umfrage flankiert zudem eine Sondererhebung zur Gründungsintensität. Dabei schneiden die Freien Berufe besser ab als die übrige Wirtschaft.

Nähere Informationen zu den Ergebnisses der Umfrage entnehmen Sie bitte dem

ERA-CCBE Young Lawyers Contests 2019/2020

Über den Wettbewerb der Europäischen Rechtsakademie Trier (ERA) und des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) haben wir im Newsletter von Mai 2019 berichtet. Die Bewerbungsfrist (Online-Registrierung) wurde jetzt bis 23.09.2019 verlängert.

Nähere Informationen zur Teilnahme, zum Auswahlverfahren sowie zu den Wettbewerbsregeln finden Sie auf der Website des Young Lawyers Contest.

ZAP Verlag verlost Buchpakete zum Ausbildungsstart

Zum Aus­bildungsbeginn der neuen Rechtsanwaltsfachangestellten verlost der ZAP Verlag zwei umfangrei­che Buchpakete. Diese enthalten Grundlagen­literatur, Fallak­ten und praktische Arbeitshilfen für die vielfältige und zunehmend anspruchsvollere Tätigkeit in der Kanzlei und haben einen Wert zwischen 400,00 € und 550,00 €. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Zur Urlaubszeit – wichtige Hinweise zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Bitte geben Sie Ihre beA-Karte auch während des Urlaubs nicht an andere Personen weiter, weder an Kanzlei- oder andere Arbeitskollegen noch an Ihre Mitarbeiter!

Weder die Überlassung der Karte noch die Bekanntgabe der PIN an andere Personen ist rechtlich zulässig (so § 26 Abs. 1 RAVPV). Mit Ihrer beA-Karte können nur Sie selbst wirksam Dokumente bei Gericht einreichen. Die Kollegin bzw. der Kollege, von der/dem Sie während Ihres Urlaubs vertreten werden, muss hierzu seine eigene Karte und PIN benutzen. Gleiches gilt für Kanzleimitarbeiter, die zur Versendung elektronischer Dokumente per beA eine Mitarbeiterkarte benötigen, auch wenn ihnen Rechte am Anwaltspostfach eingeräumt wurden.

Bitte stellen Sie Ihre Urlaubvertretung sicher, auch unter Berücksichtigung Ihrer passiven Nutzungspflicht!

Auch in Zeiten des elektronischen Rechtsverkehrs müssen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um eine Vertretung kümmern, wenn Sie urlaubsbedingt länger als eine Woche nicht in der Kanzlei sind (§ 53 Abs. 1 BRAO). Bitte sorgen Sie auch dafür, dass sich Ihr Vertreter ggf. um die Erfüllung Ihrer passiven Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) kümmert. Hierzu räumen Sie ihm die notwendigen Zugriffsrechte auf Ihr beA-Postfach ein und schalten dessen Sicherheitstoken (beA-Karte) frei, damit er die Nachrichten auch öffnen kann. Eine genaue Anleitung finden Sie im neuen beA-Newletter der BRAK vom 25.07.2019.

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Inbetriebnahme des Akteneinsichtsportals

Nach Mitteilung der Justiz steht das Akteneinsichtsportal unter https://www.akteneinsichtsportal.de für die Gewährung elektronischer Akteneinsicht jetzt grundsätzlich zur Verfügung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben so die Möglichkeit, Einsicht in elektronische Akten zu nehmen.

Nachdem der Antrag auf Akteneinsicht geprüft und bewilligt wurde, legt das Gericht die E-Akte unter einem bestimmten Link auf dem jeweiligen Gerichts- oder Landesserver ab und übermittelt dem Antragsteller die Zugangsdaten zum E-Akte-Portal und den Link zur E-Akte. Dies geschieht vorerst noch auf dem Papierweg, weil die Anbindung des elektronischen Akteneinsichtsportals an das beA-System erst in Planung ist. Anschließend kann sich der Antragsteller beim Akteneinsichtsportal anmelden und über den entsprechenden Link zur einzusehenden E-Akte gelangen.

Die Zugangsdaten sind 30 Tage lang gültig. Ebenso lange wird die Akte zum Abruf bereitgestellt. Nach Ablauf von 30 Tagen ist bei Bedarf die Beantragung erneuter Akteneinsicht erforderlich. Eine Aktualisierung des Akteninhalts erfolgt während des Bereitstellungszeitraums nicht.

Weitere Informationen zum Akteneinsichtsportal finden Sie unter unter www.ejustice-bw.de.

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 08.11. und 09.11.2019 in Bayreuth

Wie bereits bekannt gegeben findet am Freitag, 08.11.2019, und Samstag, 09.11.2019, das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum statt, eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie der Tschechischen und der Slowakischen Rechtsanwaltskammer. Die Organisation hat in diesem Jahr die RAK Bamberg übernommen; Austragungsort ist das Hotel Rheingold in Bayreuth.

Oberthema ist die „Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts“, die nicht nur durch neue Gesetze und Verordnungen, auch auf europäischer Ebene, sondern auch durch die fortschreitende Digitalisierung und die damit einhergehenden Veränderungen der anwaltlichen Arbeitsweise immer größeren Gefahren und Herausforderungen ausgesetzt ist. Mehrere Referenten aus Deutschland, Tschechien und der Slowakei werden sich diesem Thema widmen und in ihren Vorträgen die Situation in den einzelnen Ländern beschreiben.

Nähere Einzelheiten hierzu und zur Veranstaltung im Allgemeinen können Sie der Einladung entnehmen, die demnächst an alle Kammermitglieder verschickt wird.

4. Bayerischer Mediationstag am 16.10.2019 in München

Wie bereits angekündigt findet am Mittwoch, 16.10.2019, in der IHK-Akademie in München, Orleansstraße 10 – 12,  von 09:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr der vierte Bayerische Mediationstag statt. Veranstalter ist das Bayerische Staatsministerium der Justiz, als Kooperationspartner sind u. a. die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, so auch die RAK Bamberg, beteiligt.

Nähere Informationen, auch zum Programmablauf, entnehmen Sie bitte dem

und der Internetseite www.bayerischermediationstag.de. Ihre Anmeldungen richten Sie bitte bis 02.10.2019 an die Rechtsanwaltskammer München, per Telefax (089/532944-940) oder per E-Mail (mediationstag@rak-muenchen.de). Hierzu verwenden Sie bitte das

Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts

Das Deutsche Anwaltsinstitut und die Rechtsanwaltskammer Bamberg unterhalten eine Kooperation, die es allen Kammermitgliedern ermöglicht, zu einem günstigeren Beitrag an DAI-Seminaren teilzunehmen. Nachstehend finden Sie die

Über weitere Seminare können Sie sich auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen/ informieren.