Nach Mitteilung der Bundesrechtsanwaltskammer wurden bzw. werden seit Anfang August unter anderem die folgenden Weiterentwicklungen des beA-Systems installiert:
BeA-Version 2.2 (03./04.08.2019):
- Einsatz der beA-Webanwendung in einer Terminalserverumgebung.
- Härtungsmaßnahmen hinsichtlich der Hardware Security Module und Änderungen an der Kanzleisoftware-Schnittstelle, u. a. zur verbesserten Rechteverwaltung.
- Umsetzung rechtlicher Änderungen, insbesondere zur Einrichtung von Postfächern für dienstleistende europäische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (§ 27a Abs. 1 und 2 EuRAG, §§ 1 Nr. 4, 6 Abs. 3 RAVPV).
- Fehlerbehebungen und Aktualisierungen, insbesondere zur Verbesserung der IT-Sicherheit.
BeA-Version 2.3 (24.08.2019):
- Umbenennung der Datenfelder zum Aktenzeichen im Nachrichtenfenster; statt „eigenes“ und „gerichtliches“ Aktenzeichen jetzt – entsprechend dem XJustiz-Datenformat – „Sender“ und „Empfänger“.
- Behebung von Anzeigefehlern (vermeintliches Vertauschen der Aktenzeichen).
- Entfernung der (nach § 4 Abs. 2 ERVV unzulässigen) Containersignatur (keine Signatur des Nachrichtencontainers mehr möglich).
Näheres hierzu in folgenden Dokumenten:
BeA-Version 2.4 (02.09.2019):
- Versendung des (nach § 4 Abs. 3 ERVV beizufügenden) Strukturdatensatzes entsprechend der ERVB 2019 zu § 5 ERVV (Veröffentlichung des XJustiz-Standards auf der Webseite www.xjustiz.de).