Inbetriebnahme des Akteneinsichtsportals

Nach Mitteilung der Justiz steht das Akteneinsichtsportal unter https://www.akteneinsichtsportal.de für die Gewährung elektronischer Akteneinsicht jetzt grundsätzlich zur Verfügung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben so die Möglichkeit, Einsicht in elektronische Akten zu nehmen.

Nachdem der Antrag auf Akteneinsicht geprüft und bewilligt wurde, legt das Gericht die E-Akte unter einem bestimmten Link auf dem jeweiligen Gerichts- oder Landesserver ab und übermittelt dem Antragsteller die Zugangsdaten zum E-Akte-Portal und den Link zur E-Akte. Dies geschieht vorerst noch auf dem Papierweg, weil die Anbindung des elektronischen Akteneinsichtsportals an das beA-System erst in Planung ist. Anschließend kann sich der Antragsteller beim Akteneinsichtsportal anmelden und über den entsprechenden Link zur einzusehenden E-Akte gelangen.

Die Zugangsdaten sind 30 Tage lang gültig. Ebenso lange wird die Akte zum Abruf bereitgestellt. Nach Ablauf von 30 Tagen ist bei Bedarf die Beantragung erneuter Akteneinsicht erforderlich. Eine Aktualisierung des Akteninhalts erfolgt während des Bereitstellungszeitraums nicht.

Weitere Informationen zum Akteneinsichtsportal finden Sie unter unter www.ejustice-bw.de.