Archiv für den Autor: rakba-rr

Vorstandswahl 2024 – Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlbekanntmachung mit Wahlauschreibung für die Wahl zum Kammervorstand 2024 wurde im Mitteilungsblatt der Rechtsanwaltskammer Bamberg „RAK-InFORM“ von Dezember 2023 veröffentlicht und am 08.01.2024 per beA, hilfsweise per Post, an alle Kammermitglieder versandt. Bitte beachten Sie, dass nach Ziffer 2. des Terminplans Wahlvorschläge noch bis Freitag, 09.02.2024, 10:00 Uhr, bei der Geschäftsstelle der RAK Bamberg eingereicht werden können.

Nähere Informationen hierzu sowie zur Wahl im Allgemeinen und die einschlägigen Formulare – auch zur Einreichung von Wahlvorschlägen – finden Sie auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/.

Neuberufung des Berufsbildungsausschusses der Rechtsanwaltskammer Bamberg zum 01.01.2024

Der Berufsbildungsausschuss der Rechtsanwaltskammer Bamberg wurde turnusgemäß zum 01.01.2024 neu berufen. Die aktuelle Zusammensetzung und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/berufsausbildung/berufsbildungsausschuss/.

Die Neuwahl der/des neuen Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden wird in der konstituierenden Ausschusssitzung am 02.02.2024 erfolgen. Derzeit wird der Ausschuss von Geprüfter Rechtsfachwirtin Sabine Vetter (Würzburg) und Rechtsanwalt Dr. Matthias Peetz (Bamberg) geführt,

Studienmesse Bamberg am 24.02.2024

Am Samstag, 24.02.2024, findet in der Konzert- und Kogresshalle von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr die Studienmesse Bamberg 2024 statt. Auch in diesem jahr wird die Rechtsanwaltskammer Bamberg mit einem Messestand vertreten sein und sowohl den Anwaltsberuf als auch den Beruf der/des Rechtsanwaltsfachangestellten vorstellen.

Eventuelle Stellenangebote (auch für Auszubildende und Praktikumsplätze) richten Sie bitte an die Geschäftsstelle; wir werden sie auf der Messe gerne an Interessenten weitergeben.

Nähere Informationen zur Messe finden Sie unter https://www.studienmesse-bamberg.de/.

Fortbildungsveranstaltung zu Thema „Internationale Ehesachen“ am 14.03.2024 in Bamberg

Am Donnerstag, 14.03.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg in Zusammenarbeit mit dem Oberlandesgericht Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Internationale Ehesachen“ an. Sie findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt.

Referent ist Prof. Dr. jur. Wolfgang Hau, Inhaber des Lehrstuhls für bürgerliches Recht und deutsches, internationales und vergleichendes Zivilverfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und von 2016 bis Ende 2023 Richter am Oberlandesgericht München (25. Zivilsenat).

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben

Online-Seminar des RENO Franken e.V. am 09.04.2024

Der RENO Franken e.V. bietet am Dienstag, 09.04.2024, von 09:30 Uhr bis 13:30 Uhr, eine Online-Fortbildung mit dem Thema „Das Telefon – die Visitenkarte der Kanzlei“ an. Referentin ist Geprüfte Rechtsfachwirtin Ronja Tietje aus Bremen, selbstständige Dozentin im Bereich Kanzleimanagement.

Nähere Informationen und die Möglichkeit der Anmeldung entnehmen Sie bitte der nachstehenden Ausschreibung. Anmeldeschluss ist Donnerstag, 28.03.2024.

Seminarausschreibung Telefonseminar 09.04.2024

 

Sicherer Übermittlungsweg bei schriftformersetzender elektronischer Kommunikation mit Verwaltungsbehörden

Mit Wirkung zum 01.01.2024 ist im Zuge des fünften Gesetzes zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (5. VwVfÄndG) vom 04.12.2023 die Neufassung des § 3a VwVfG in Kraft getreten. Damit wurde der sichere Übermittlungsweg der Justiz in weiten Teilen auch für die schriftformersetzende elektronische Kommunikation mit den Verwaltungsbehörden zugelassen.

Die Änderung bedeutet, dass Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte über ihr beA, Bürger und Organisationen über ihr eBO und andere Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts über ihr beBPo formwirksam elektronisch mit der Verwaltung kommunizieren können. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ist es jetzt möglich, die Schriftform nicht nur durch die qualifizierte elektronische Signatur zu ersetzen, sondern auch durch die Übermittlung einer von dem Erklärenden (einfach) elektronisch signierten Erklärung an die Behörde aus einem besonderen elektronischen Anwaltspostfach nach den §§ 31a und 31b BRAO.

Weitere Informationen finden Sie in den Nachrichten aus Berlin der Bundesrechtsanwaltskammer (Ausgabe 2/2024 vom 24.01.2024).

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg

 

 

 

 

1. Speyerer Forum zum Öffentlichen Wirtschafts- und Verbraucherschutzrecht am 14.03. und 15.03.2024

Am 14.03. und 15.03.2024 findet in hybrider Form (online und in Präsenz) das 1. Speyerer Forum zum Öffentlichen Wirtschafts- und Verbraucherschutzrecht statt. Gegenstand der Veranstaltung unter dem Motto „Gewerbe- und Lauterkeitsrecht in der Kontroverse“ sind in erster Linie die Gewerbeordnung (GewO) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die zu den ältesten Wirtschaftsgesetzen unserer Zeit zählen.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Flyer

und der Internetseite https://weiterbildung.uni-speyer.de/, auf der auch die Anmeldung erfolgt.

Erlanger Cyber Crime Tag am 21.03.2024

Der Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Internationales Strafrecht und Völkerrecht mit ICLU an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Prof. Dr. Christoph Safferling, LL.M.) veranstaltet am 21.03.2024 den Erlanger Cyber Crime Tag. Er findet (inkl. Stehempfang) von 09:30 Uhr bis 19:00 Uhr im Wassersaal der Orangerie in Erlangen statt. Thema ist „Hate Speech im Netz und die strafrechtliche Verfolgung“,

Nähere Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem

Flyer.

Bitte beachten Sie den am 15.03.2024 ablaufenden Anmeldezeitraum.

Ergebnisse der BFB-Konjunkturumfrage Herbst/Winter 2023

Die Ergebnisse der Konjunkturumfrage des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB) Herbst/Winter 2023 liegen vor. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem

Schreiben der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.01.2024 (BRAK-Nr. 22/2024).

Eine Pressemitteilung sowie die verwendeten Grafiken finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverbandes der Freien Berufe unter Schmidt: „Fachkräftelücke von rund 263.000 offenen Stellen“ – BFB (freie-berufe.de) und Fakten – BFB (freie-berufe.de).

Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024

Die Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 vom 22.12.2023 sieht seit 01.01.2024 folgende Beträge vor, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO sowie S. 5 vom Einkommen der Partei abzusetzen sind:

  • für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen: 282,00 €
  • für Parteien und ihren Ehegatten oder ihren Lebenspartner: 619,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Erwachsene: 496,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Jugendliche vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: 518,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres: 429,00 €
  • für unterhaltsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres: 393,00 €

Höhere Freibeträge wurden für die Stadt und den Landkreis München sowie für die Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg festgelegt.

Anwaltliche Vertretung für Abschiebungsgefangene in der Einrichtung für Abschiebungshaft Hof

Zur Erinnerung:

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die ihre Beratungs- und Vertretungstätigkeit Gefangenen in der Einrichtung für Abschiebungshaft Hof (134 Haftplätze für Männer und 16 Haftplätze für Frauen) anbieten möchten, können ihre Kanzlei- und Kontaktdaten mit Tätigkeitsschwerpunkten an folgende Adresse übermitteln: Einrichtung für Abschiebungshaft Hof – Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Hof, Frankenbergweg 9, 95032 Hof. Hierauf wurde im Newsletter von Dezember 2021 bereits hingewiesen, ebenso auf folgende weitere Daten: Tel.: 09281/7544-500; Fax: 09281/7544-505; E-Mail: poststelle@jva-ho.bayern.de; web: https://www.justiz.bayern.de/justizvollzug/anstalten/ahe-hof/.

Den Gefangenen wird eine Gesamtübersicht zur Verfügung gestellt. Etwaige Aktualisierungen teilt jede Kanzlei in eigener Zuständigkeit der Einrichtung für Abschieungshaft Hof mit.

Anhebung der Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr ab 01.04.2022

Mit Wirkung ab 01.04.2022 werden die Mengenbeschränkungen im elektronischen Rechtsverkehr angehoben. Künftig ist es zulässig, in einer beA-Nachricht elektronische Dokumente mit bis zu 200 Dateien und 100 MB zu versenden. Diese Begrenzung gilt bis 31.12.2022. Ab 01.01.2023 bis mindestens 31.12.2023 werden die Anzahl und das Volumen auf höchstens 1.000 Dateien und 200 MB pro Nachricht begrenzt.

Die neuen Begrenzungen wurden in der 2. Bekanntmachung zu § 5 der Elektronischer-RechtsverkehrVerordnung (2. ERVB 2022) am 18.02.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Bekanntmachung finden Sie nachstehend.

2. Elektronischer-Rechtsverkehr-Bekanntmachung 2022

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg

Vorstandsabteilungen der RAK Bamberg ab 01.01.2024

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Bamberg hat in seiner Sitzung im Dezember 2023 die Errichtung, Besetzung und Zuständigkeit seiner Abteilungen für das Kalenderjahr 2024 beschlossen. Die bisherigen Abteilungen I bis VII wurden erneut errichtet, wobei die bisherige Gebührenabteilung III zukünftig auch für Abwicklungsangelegenheiten zuständig ist. Nähere Informationen hierzu und die Besetzung der einzelnen Abteilungen finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandsabteilungen.

Wegen des vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds ist der Kammervorstand weiterhin nur mit 18 Personen besetzt. Die volle Anzahl von 19 Mitgliedern wird nach der Neuwahl im Frühjahr 2024 wieder erreicht werden. Alles Wissenswerte zur Vorstandswahl kann unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ abgerufen werden.

Wahl zum Kammervorstand 2024

Dem Mitteilungsblatt von Dezember 2023 konnten Sie bereits entnehmen, dass im Jahr 2024 turnusgemäß die Neuwahl von zehn Mitgliedern des Vorstands der Rechtsanwaltskammer Bamberg stattfinden wird. Die dort veröffentlichte Wahlbekanntmachung (mit Wahlausschreibung) wird am 08.01.2024 auch per beA verschickt werden (bzw. per Post an alle Kammermitglieder, die nicht über ein beA verfügen). Sie ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/die-kammer/vorstandswahl/ zu finden. Dort können sich alle Kolleginnen und Kollegen über nähere Einzelheiten zum Ablauf der Wahl informieren.

Zur Erinnerung: Neue Beitragsordnung der RAK Bamberg ab 01.01.2024

An die neue Beitragsordnung der RAK Bamberg, die in der Kammerversammlung am 21.04.2023 beschlossen wurde, wird nochmals erinnert. Sie sieht u. a. die Erhöhung des Kammerbeitrags zum 01.01.2024 auf 400,00 € vor. Sie steht nachfolgend zum Download bereit und ist auch auf der Kammerhomepage unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/ordnungen-der-rak-bamberg/ zu finden (neben der noch bis 31.12.2023 gültigen aktuellen Beitragsordnung).

Beitragsordnung ab 01.01.2024

Bitte beachten Sie, dass sowohl der Kammerbeitrag als auch die beA-Umlage von 74,00 € im Jahr 2024 am 01. Januar fällig sind. Sofern der Rechtsanwaltskammer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, erfolgt die Abbuchung der beA-Umlage am 15.01.2024; der Einzug des Kammerbeitrages wird zum 05.02.2024 ausgeführt.

Möchten Sie noch ein Lastschriftmandat erteilen, können Sie dies gerne tun. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Kammerhomepage.

Eine gesonderte Rechnungstellung oder Zahlungsbestätigung erfolgt nicht. Grundlage für die Pflicht zur Zahlung des Kammerbeitrages und der beA-Umlage sind die Beitragsordnung und die Umlageordnung, die auch gegenüber dem Finanzamt als Nachweis ausreichen.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Seniorenrecht am 19.01.2024

Am Freitag, 19.01.2024, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung zum Thema „Seniorenrecht – Altersfragen auf der Schnittstelle von Betreuung-, Sozial-, Familien-, Erb- und allgemeinem Zivilrecht“ an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto (großer Saal) in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referentin ist Rechtsanwältin Dr. Gudrun Doering-Striening aus Essen, Fachanwältin für Familienrecht und für Sozialrecht.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Einladungsschreiben,

das auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 05.01.2024. Es sind noch wenige Restplätze frei.

Bitte beachten Sie Folgendes: Die geplanten Themen des Seminars eignen sich dem Grunde nach für die Anerkennung als Fachanwaltsfortbildung nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften für Familienrecht, Erbrecht und Sozialrecht. Eine abschließende Entscheidung, insbesondere über die Anzahl der Fortbildungsstunden, kann aber erst nach Durchführung der Veranstaltung getroffen werden.

 

Neuer Beitrag zum beA im BRAK-Magazin Heft 06/2023

Im Rahmen ihrer Mitgliederkommunikation zum beA hat die Bundesrechtsanwaltskammer im BRAK-Magazin Heft 06/2023 nachfolgenden Beitrag veröffentlicht, dessen Lektüre empfohlen wird.

Rechtsanwältin Dr. Tanja Nitschke, BRAK, Berlin: Bequem, aber … Warum Sie Ihre beA-Karte und PIN nicht Ihrer ReFa geben dürfen

Aktuelle Informationen zum beA finden Sie regelmäßig im beA-Newsletter der BRAK unter https://brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/bea-newsletter/.

Dieses Bild hat ein leeres Alt-Attribut. Der Dateiname ist bea-logo.jpg

Veranstaltung des Centrums für Europarecht an der Universität Passau am 26.01.2024

Das Centrum für Europarecht an der Universität Passau (CEP) veranstaltet einen eintägigen Intensivkurs zum Thema „EU-Nachhaltigkeitsrecht: EU Green Deal, Lieferkettenrecht, Grüne Finanzen“. Er findet am Freitag, 26.01.2024, von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr an der Universität Passau statt und richtet sich auch an Rechtsanwälte.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem

Flyer

sowie der Internetseite https://www.cep.uni-passau.de/veranstaltungen-praxis/aktuelle-kurse/nachhaltigkeitsrecht-26-01-2024.

Zur Erinnerung: Prüfungsvorbereitungskurse für auszubildende Rechtsanwaltsfachangestellte 2024

Es wird daran erinnert, dass die Rechtsanwaltskammer Bamberg zur Vertiefung insbesondere des praxisrelevanten Prüfungswissens auch 2024 wieder Prüfungsvorbereitungskurse für alle auszubildenden Rechtsanwaltsfachangestellten anbietet, die im Sommer an der Abschlussprüfung teilnehmen werden. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der

Ausschreibung 2024 (mit Anmeldeformular).

Bitte beachten Sie, dass alle Kurse ausschließlich online über die Plattform „Microsoft Teams“ stattfinden werden. Die Zugangsdaten für die jeweilige Veranstaltung erhalten Sie nach Anmeldung gesondert per E-Mail. Beginn ist jeweils um 09:00 Uhr, das jeweilige Ende ist für 15:00 Uhr geplant.

Die Teilnehmerzahl ist pro Kurstag auf 30 begrenzt. Die Berücksichtigung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen bei der Kammergeschäftsstelle.

Angabe des amtlichen Gemeindeschlüssels, des Wirtschaftszweiges und der Betriebsnummer bei Abschluss neuer Ausbildungsverträge

Das Bayerische Landesamt für Statistik benötigt zur ordnungsgemäßen Erstellung der Berufsbildungsstatistik belastbare Basiszahlen, Alle Ausbildenden werden deshalb gebeten, nicht nur auf Seite 1 des Ausbildungsvertrags die Betriebsnummer der Kanzlei einzutragen, sondern auch den amtlichen Gemeindeschlüssel des Ortes der Ausbildungsstätte und den Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes mitzuteilen.

Im Übrigen werden alle Ausbildungskanzleien darum gebeten, auf die Korrektheit der Betriebsnummer zu achten, weil die Rechtsanwaltskammer eine Überprüfung nicht vornehmen kann. Zur Klarstellung wird darauf hngeweisen, dass eine Betriebsnummer allen Betrieben mit sozialversicherungspflichtigen Angestellten vorliegt und ohne die Betriebsnummer die Auszubildenden nicht bei der Krankenkasse angemeldet werden können. Es ist stets die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte zu erfassen, in der die Auszubildenden ihre Ausbildung tatsächlich absolvieren. Dies gillt insbesondere bei Ausbildungsbetrieben mit mehreren Ausbildungsstätten (also Ort Ausbildungsstätte = Ort Betriebsstätte).

BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023

Die ersten Ergebnisse aus der BIBB-Erhebung über neu abgeschlossene Ausbildungsverträge zum 30.09.2023 (Stand 08.12.2023) liegen vor. Sie sind unter www.bibb.de/naa309-2023 abrufbar.

Diese Ergebnisse fließen in die Bildungsberichterstattung der Bundesregierung ein und sind damit eine wichtige Grundlage für Bildungsberatung. Der Berufsbildungsbericht 2024 und der Datenreport 2024 sollen im Frühsommer 2024 veröffentlicht werden.

Die Daten aus der Erhebung sind in die Ausbildungsmarktanalyse 2023 eingeflossen, die unter www.bibb.de/ausbildungsmarkt2023 heruntergeladen werden kann.