Nach der Anpassung der Mindestunterhaltssätze hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die neue
veröffentlicht. Sie ist ab 01.01.2025 gültig und ersetzt die aktuelle Fassung vom 01.01.2024. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die (geringfügige) Erhöhung der Bedarfssätze minderjähriger und volljähriger Kinder.
Neue Süddeutsche Unterhaltsleitlinien gibt es bislang noch nicht. Derzeit gelten, auch im Bezirk des Oberlandesgerichts Bamberg, die
Unterhaltsrechtichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland 2024 (SüdL)