Archiv für den Autor: Redaktion RAK Bamberg

Änderungen der Bundesnotarordnung

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat am 06.03.2009 die vom Bundestag am 13.02.2009 beschlossenen Änderungen der Bundesnotarordnung (BR‑Drs. 127/09) beraten und sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden. In den Bundestag eingebracht hatte den Entwurf der Bundesrat selbst bereits im Jahre 2007; die BRAK hatte den Ansatz in ihrer  BRAK‑Stellungnahme Nr. 20/2007 begrüßt.

Elektronische Akte im Grundbuchverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eine Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) (BR‑Drs. 66/09) die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren. Nach derzeitigem Grundbuchrecht ist lediglich die Führung der Grundbücher in elektronischer Form möglich; Eintragungsunterlagen sind dem Grundbuchamt jedoch nach wie vor in Papierform vorzulegen. Der technische Fortschritt ermögliche nunmehr auch in dem von strengen Formanforderungen geprägten Grundbuchverfahren die Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt. Der Bundesrat nahm zu dem Entwurf von kleineren Änderungen abgesehen im Wesentlichen positiv Stellung (BR‑Drs. 66/09(B)).

Geldwäschebekämpfung

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat nun neben den Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB eine Liste der gleichwertigen Drittstatten nach §§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und 3, 6 Abs. 2 Nr. 2, 7 Abs.1 und 12 Abs. 1 Nr. 2 und 4 GwG nebst dem Summary record der EU-Kommission im Internet veröffentlicht.

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat am 06.03.2009 dem vom Bundestag am 12.02.2009 beschlossenen Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BR‑Drs. 128/09(B)) zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, das bestehende Versorgungsausgleichsrecht dahingehend zu reformieren, dass eine verfassungsmäßig gerechte und ausgeglichene Aufteilung der in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung etc. ermöglicht wird. Zu dem Entwurf des Gesetzes hatte sich die BRAK zuletzt in der BRAK‑Stellungnahme Nr. 12/2008 positioniert.

Entfernungspauschale

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat sich entschieden, den Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur rückwirkenden und unveränderten Wiedereinführung der ungekürzten Entfernungspauschale (BR‑Drs. 147/09), dem das Saarland sowie der Freistaat Thüringen beigetreten sind, nicht in den Bundestag einzubringen. Durch den Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD soll das Urteil des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sog. Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen.

Stellungnahme zur Änderung des § 522 ZPO

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 5/2009 zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung der Zivilprozessordnung – § 522 ZPO (BT-Drucks. 16/11457) geäußert. Darin bezeichnet die BRAK das Anliegen des Entwurfs, § 522 Abs. 2, Abs. 3 ZPO zu ändern, als berechtigt. Der gegenwärtige Rechtszustand ist nach Einschätzung der BRAK unbefriedigend. Vorrangig ist die Prüfung, ob überhaupt am Beschlussverfahren festzuhalten ist oder ob die Berufungsgerichte künftig wieder über alle streitigen Berufungen durch Urteil entscheiden müssen. Wird das Beschlussverfahren beibehalten, so ist nach Ansicht der BRAK die Rechtsbeschwerde zu eröffnen.

Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO

Die RAK Bamberg erinnert an die Fortbildungspflicht der Fachanwälte für das Jahr 2008. Bitte reichen Sie – falls noch nicht geschehen – die Fortbildungsnachweise in Fotokopie bei der Geschäftsstelle ein.

Sollten Sie bislang noch keine Fachanwaltsbezeichnung erworben haben, so beachten Sie bitte, dass die Fortbildungsnachweise erst zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Kammer einzureichen sind. Zwar besteht in dem Jahr nach Lehrgangsende grundsätzlich eine Fortbildungsverpflichtung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. 15 FAO. Doch wird die Erfüllung der Verpflichtung erst in dem Zeitpunkt geprüft, zu dem auch der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung gestellt wird.

Crashkurs Europarecht

Das Centrum für Europarecht and der Universität Passau (CEP) veranstaltet sowohl am 26./27. März als auch am 24./25. September 2009 einen Crashkurs im Europarecht. Dieser richtet sich unter anderem an Rechtsanwälte, die sich für die Herausforderungen dieses schnell wachsenden Rechtsgebietes in iherer täglichen Praxis wappnen möchten.

Nähere Informationen finden Sie unter www.cep-passau.eu.

LG Köln untersagt Werbung für DEKRA-Zertifikat

BRAK Logo[BRAK]   Das LG Köln hat durch Urteil vom 03.02.2009 (Pressemitteilung des LG Köln) eine auf Antrag zweier Rechtsanwälte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, mit welcher es der DEKRA bereits am 12.11.2008 die Versendung von Werbeschreiben untersagt hatte, in denen ein von ihr verliehenes Zertifikat unter anderem als „solide Alternative zur Fachanwaltschaft“ angepriesen worden war. Das LG Köln argumentiert, dass dem Hinweis, dass einem Rechtanwalt eine Zertifizierung in einem bestimmten Rechtsgebiet erteilt worden ist, ein durchschnittlich informierter und verständiger Rechtsuchender entnehmen wird, dass bei der Erstellung der geprüften Standards die betroffenen Fachkreise mitgewirkt haben, zumindest aber die Prüfungskriterien von diesen als Standards akzeptiert werden. Gerade im Bereich der freien Berufe sei das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise geprägt durch Bezeichnungen wie z. B. „Fachanwalt“ oder „Facharzt“, die ihrerseits darauf basieren, dass die so bezeichneten Berufsträger vorgegebene Anforderungen an einen bestimmten Kenntnis- und Erfahrungsstand erfüllen, die von diesen Fachkreisen bestimmt worden sind und allgemein anerkannt werden. Das Urteil, das im Heft 1/2009 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht werden wird, ist nicht rechtskräftig, da Berufung zum OLG Köln eingelegt werden kann.

Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche

BRAK Logo[BRAK]   Mit Urteil vom 08.10.2008 (VIII R 53/07) hat der BFH entschieden, dass in Fällen, in denen ein selbstständig tätiger und ein angestellter Berufsträger jeweils einzelne Mandate eigenverantwortlich betreuen, trotz der gleichartigen Tätigkeit eine – gegebenenfalls im Schätzungswege vorzunehmende – Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen ist. Dies hat zur Folge, dass die vom Inhaber selbst betreuten Mandate der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind und nur die von dem Angestellten betreuten Mandate zu gewerblichen Einkünften führen.

Diese Entscheidung wird in Heft 1/2009 der BRAK-Mitteilungen mit einer ausführlichen Anmerkung von RA Dr. Clausen veröffentlicht werden.

Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung hat am 04.02.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Per „De-Mail“ sollen in Deutschland ab 2010 Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können. Mit dem Bürgerportalgesetz werden Anforderungen an die Ausgestaltung der De-Mail, an deren Betrieb definiert und das Akkreditierungsverfahren geregelt. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen sollen dann bei einem akkreditierten Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen können. Zum Gesetzentwurf wurde vom 20. November bis zum 12. Dezember 2008 eine Online-Konsultation durchgeführt, die u. a. die Möglichkeit zur direkten Kommentierung des Gesetzentwurfes enthielt. Die eingegangenen Kommentare und Beiträge wurden in der dem Kabinett vorgelegten Fassung des Gesetzes berücksichtigt. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des BMI v. 04.02.2009. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.buergerportale.de

Offener Brief an die russische Anwaltschaft

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einem offenen Brief an die russische Anwaltschaft Ende Januar 2009 ihre Bestürzung über die Ermordung des Menschenrechtsanwalts Stanislav Markelov am 19.01.2009 ausgedrückt. Stanislav Markelov habe sich für Gerechtigkeit und Menschenrechte eingesetzt. Anwälte weltweit setzten sich – unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich – für den Rechtsstaat, ihre Mandaten und deren Zugang zum Recht ein. Es gelte, sich dieser Werte bewusst zu sein und sie zu schützen. Die Bundesrechtsanwaltskammer forderte eine gründliche Untersuchung der Vorgänge.

Geldwäschebekämpfungsgesetz – Anordnung zu den internen Sicherungsmaßnahmen

BRAK Logo[BRAK]   Das Präsidium der BRAK hat am 12.01.2009 aufgrund der Befugnis gem. § 9 Abs. 4 GwG eine Regelung zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 3 GwG) getroffen. Diese Anordnung der BRAK zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) ist in den BRAK-Mitt. 2009, 21 f. veröffentlicht worden.

Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

BRAK Logo[BRAK]   Das Kabinett hat am 18.02.2009 den Gesetzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung beschlossen. Durch die Neuregelung sollen in Zukunft Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, im Internet versteigert werden können. Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Lesen Sie die BMJ-Pressemitteilung v. 18.02.2009.

EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

BRAK Logo[BRAK]   Der EuGH hat im EuGH-Urteil v. 10.02.2009 (C-301/06) festgestellt, dass die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) zu recht auf Grundlage des EG-Vertrages (Art. 95) erlassen wurde. Dabei stellte der EuGH klar, dass sich die Klage allein auf die Frage der Rechtsgrundlage beziehe und nicht auf eine eventuelle Grundrechtsverletzung als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.

Neuordnung des Versorgungsausgleichs

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundestag hat am 12.02.2009 das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BT-Drucks. 16/10144) unter Berücksichtigung des Berichts und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/11903) beschlossen. Durch die Neuregelung soll das Recht des Versorgungsausgleichs grundlegend neu geordnet werden. Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich jedes Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll die Reform den Eheleuten mehr Spielraum geben, den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. Das Gesetz, das noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll am 01.09.2009 in Kraft treten. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.02.2009. Weitere Informationen des BMJ finden sie hier.

WARNHINWEIS

Die Rechtsanwaltskammer ist inzwischen wiederholt darauf hingewiesen worden, dass Anwaltskanzleien per Telefax mit der Absenderadresse „54 20th Road, Queens, NY 11105 New York“ ein lukratives nachlassrechtliches Mandat angetragen wurde. Absender sind unterschiedliche Personen mit der gleichen Adresse. Angegeben ist auch eine postalische Adresse in Deutschland. Auch insoweit handelt es sich um unterschiedliche Personen und Adressen.

In dem Schreiben wird ein bestimmter Termin genannt, in dem das Erscheinen des Absenders in der Kanzlei angekündigt wird. Hierzu wird um schriftliche Bestätigung an die deutsche Adresse (angeblich Bruder des Absenders) gebeten. Auch insoweit werden unterschiedliche Personen und Adressen genannt.

Mit dem Schreiben dürften betrügerische Machenschaften verfolgt werden. Bereits in der Vergangenheit ist die Kammer darauf hingewiesen worden, dass entsprechende Antwortschreiben allein zum Ziel haben, das Konto und die Unterschrift des fraglichen Rechtsanwalts zu erhalten, um mit Unterschriftenfälschungen Abbuchungen bzw. Überweisungen vornehmen zu können.

Fortbildung am Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Uni Erlangen-Nürnberg

Das Institut für Anwaltrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen-Nürnberg – FB Rechtswissenschaft, Schillerstr. 1, 91054 Erlangen, www.arap.jura.uni-erlangen.de, weist auf folgende Fortbildungsveranstaltungen hin:

–  Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen, RAin Dr. Christine Frfr. Von Münchhausen, Wirtschaftsmediatorin, Prof. Dr. Reinhard Greger, Univ. Erlangen-Nürnberg, 24.4.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

– Allgemeine Versicherungsbedingungen nach dem VVG 2008, Prof. Dr. Harald Herrmann, Univ. Erlangen-Nürnberg, Dr. Peter Präve, GDV e.V., 25.4.2009 u. 27.6.2009, 12 Zeitstunden, 295,00 €

–         Kooperatives Ermittlungsverfahren, konsensuale Hauptverhandlung: Erfolgreiche Verteidigungsstrategien, RiOLG Prof. Dr. Matthias Jahn, Univ. Erlangen-Nürnberg, 5.6.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

–         Anwaltliches Konfliktmanagement in Erbschaftsstreitigkeiten, RAin Dr. Christine Frfr. von Münchhausen, Wirtschaftsmediatorin, Prof. Dr. Reinhard Greger, Univ. Erlangen-Nürnberg, 19.6.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

–         Effektive Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, RiOLG Thomas Obermann, OLG Bamberg, Prof. Dr. Hans Kudlich, Univ. Erlangen-Nürnberg, 10.7.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

–         Computerstraf(prozess)recht, RiOLG Dr. Wolfgang Bär, OLG  Bamberg, Prof. Dr. Hans Kudlich, Univ. Erlangen-Nürnberg, 11.7.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

Anmeldeformulare unter: http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm

Europarechtliches Symposion am 14. und 15. Mai 2009 beim Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht und der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. veranstalten am 14. und 15. Mai 2009 ein Europarechtliches Symposion im Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Mit der Veranstaltung wird eine im Jahre 1995 begründete Tradition fortgesetzt, aktuelle Rechtsfragen des Gemeinschaftsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren. Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.

Entlastung der Rechtspflege

BRAK Logo[BRAK]   Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 07.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2348 ff. verkündet worden. Durch die Neuregelung soll die Möglichkeit, dass große Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern in reduzierter Besetzung mit zwei statt mit drei Berufsrichtern verhandeln, verlängert werden. Dies soll letztmalig bis Ende Dezember 2011 gelten. Seit 1998 gibt es diese Möglichkeit, wodurch insbes. der Notsituation der Justiz in den neuen Bundesländern Rechnung getragen werden sollte.

Erbschaftsteuerreform

BRAK Logo[BRAK]   Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (Erbschaftsteuerreformgesetz) v. 24.12.2008 ist am 31.12.2008 im BGBl. 2008 I, S. 3018 ff. verkündet worden. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben des BVerfG-Beschlusses v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) umgesetzt werden. Nach dieser Entscheidung war das Erbschaftsteuergesetz in seiner damaligen Ausgestaltung verfassungswidrig, weil kein einheitlicher Wertmaßstab für sämtliche Vermögensgegenstände angelegt wurde, der sich am gemeinen Wert (Verkehrswert) orientierte. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 eingeräumt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Das Erbschaftsteuerreformgesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Nur die Änderungen in Art. 4 (Änderung des BauGB) werden am 01.07.2009 in Kraft treten.

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundeskabinett hat am 14.01.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten beschlossen. Lesen Sie hierzu die BMJ- Pressemitteilung v. 14.01.2009. Die Neuregelung sieht die Schaffung von zwei neuen Straftatbeständen vor (§ 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und § 91 StGB – Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten (GVVG) geäußert und die vorgesehenen Straftatbestände aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Die BRAK sieht die Verlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich an.