[BRAK] Die BRAK hat nun neben den Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB eine Liste der gleichwertigen Drittstatten nach §§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und 3, 6 Abs. 2 Nr. 2, 7 Abs.1 und 12 Abs. 1 Nr. 2 und 4 GwG nebst dem Summary record der EU-Kommission im Internet veröffentlicht.