Stellungnahme zur Änderung des § 522 ZPO

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 5/2009 zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung der Zivilprozessordnung – § 522 ZPO (BT-Drucks. 16/11457) geäußert. Darin bezeichnet die BRAK das Anliegen des Entwurfs, § 522 Abs. 2, Abs. 3 ZPO zu ändern, als berechtigt. Der gegenwärtige Rechtszustand ist nach Einschätzung der BRAK unbefriedigend. Vorrangig ist die Prüfung, ob überhaupt am Beschlussverfahren festzuhalten ist oder ob die Berufungsgerichte künftig wieder über alle streitigen Berufungen durch Urteil entscheiden müssen. Wird das Beschlussverfahren beibehalten, so ist nach Ansicht der BRAK die Rechtsbeschwerde zu eröffnen.