[BRAK] Zu der Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs bei lediglich formeller Berücksichtigung des Parteivortrags bei gleichzeitiger inhaltlicher Nichtberücksichtigung nahm die BRAK Stellung (BRAK-Stellungnahme-Nr. 4/2009) und hält das Vorgehen des Gerichts für willkürlich.