Elektronische Akte im Grundbuchverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eine Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) (BR‑Drs. 66/09) die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren. Nach derzeitigem Grundbuchrecht ist lediglich die Führung der Grundbücher in elektronischer Form möglich; Eintragungsunterlagen sind dem Grundbuchamt jedoch nach wie vor in Papierform vorzulegen. Der technische Fortschritt ermögliche nunmehr auch in dem von strengen Formanforderungen geprägten Grundbuchverfahren die Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt. Der Bundesrat nahm zu dem Entwurf von kleineren Änderungen abgesehen im Wesentlichen positiv Stellung (BR‑Drs. 66/09(B)).