[BRAK] Der Bundestag hat am 12.02.2009 das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BT-Drucks. 16/10144) unter Berücksichtigung des Berichts und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/11903) beschlossen. Durch die Neuregelung soll das Recht des Versorgungsausgleichs grundlegend neu geordnet werden. Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich jedes Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll die Reform den Eheleuten mehr Spielraum geben, den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. Das Gesetz, das noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll am 01.09.2009 in Kraft treten. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.02.2009. Weitere Informationen des BMJ finden sie hier.