Entlastung der Rechtspflege

BRAK Logo[BRAK]   Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 07.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2348 ff. verkündet worden. Durch die Neuregelung soll die Möglichkeit, dass große Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern in reduzierter Besetzung mit zwei statt mit drei Berufsrichtern verhandeln, verlängert werden. Dies soll letztmalig bis Ende Dezember 2011 gelten. Seit 1998 gibt es diese Möglichkeit, wodurch insbes. der Notsituation der Justiz in den neuen Bundesländern Rechnung getragen werden sollte.