Erbschaftsteuerreform

BRAK Logo[BRAK]   Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (Erbschaftsteuerreformgesetz) v. 24.12.2008 ist am 31.12.2008 im BGBl. 2008 I, S. 3018 ff. verkündet worden. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben des BVerfG-Beschlusses v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) umgesetzt werden. Nach dieser Entscheidung war das Erbschaftsteuergesetz in seiner damaligen Ausgestaltung verfassungswidrig, weil kein einheitlicher Wertmaßstab für sämtliche Vermögensgegenstände angelegt wurde, der sich am gemeinen Wert (Verkehrswert) orientierte. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 eingeräumt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Das Erbschaftsteuerreformgesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Nur die Änderungen in Art. 4 (Änderung des BauGB) werden am 01.07.2009 in Kraft treten.