Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

BRAK Logo[BRAK]   Das Kabinett hat am 18.02.2009 den Gesetzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung beschlossen. Durch die Neuregelung sollen in Zukunft Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, im Internet versteigert werden können. Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Lesen Sie die BMJ-Pressemitteilung v. 18.02.2009.