Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 18.10.2019 in Bamberg

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 29.10.2019 in Bamberg

Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts

Münchener Arbeitsrechtstag am 11.10.2019 in München

Seminar des Forums Vergabe e.V. am 24.10.2019

Europäischer Tag der Justiz am 09.10.2019 in Dresden

BFB-Umfrage zu „Gründungen und Nachfolgen“

ERA-CCBE Young Lawyers Contests 2019/2020

ZAP Verlag verlost Buchpakete zum Ausbildungsstart

Pressemitteilungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

Pressemitteilungen der Steuerberaterkammer Nürnberg

Zur Urlaubszeit – wichtige Hinweise zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Inbetriebnahme des Akteneinsichtsportals

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 08.11. und 09.11.2019 in Bayreuth

4. Bayerischer Mediationstag am 16.10.2019 in München

Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts

Vollmachtsdatenbank – neues Vollmachtsformular

Abmahnung von Rechtsanwälten bei Verstößen gegen die DS-GVO

Anpassung des Datenschutzrechts

Konjunkturumfrage Sommer 2019 in den Freien Berufen – Ergebnisse

Informationen des Verbandes Freier Berufe in Bayern

Fallbroschüre für Rechtsanwaltsfachangestellte 2019/2020

Forum für Rechts- und Notarfachwirte vom 07.11. bis 09.11.2019 in Bremen

Fernstudium Rechtsfachwirt/in und Bachelor Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte an der Beuth Hochschule Berlin

Neue Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS Bayern)

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Miet- und WEG-Recht am 18.10.2019 in Bamberg

Am Freitag, 18.10.2019, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Miet- und WEG-Recht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referent ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Michael Zwarg aus Nürnberg.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 04.10.2019.

Fortbildungsveranstaltung der RAK Bamberg aus dem Verkehrsrecht am 29.10.2019 in Bamberg

Am Dienstag, 29.10.2019, bietet die Rechtsanwaltskammer Bamberg eine Fortbildungsveranstaltung aus dem Verkehrsrecht an. Sie findet von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr im Bistumshaus St. Otto in Bamberg, Heinrichsdamm 32, statt. Referenten sind Rechtsanwalt Dr. Uwe Wirsching, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Vizepräsident I der Rechtsanwaltskammer Nürnberg, und Akademischer Oberrat Dr. Martin Zwickel, Maître en droit, Leiter der Service-Einheit Lehre und Studienberatung am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Sie werden sich mit den Neuerungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung sowohl im zivilrechtlichen als auch im Straf- und OWi-Bereich befassen.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

die auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Freitag, 11.10.2019.

Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts

Das Deutsche Anwaltsinstitut und die Rechtsanwaltskammer Bamberg unterhalten eine Kooperation, die es allen Kammermitgliedern ermöglicht, zu einem günstigeren Beitrag an DAI-Seminaren teilzunehmen. Nachstehend finden Sie die

Über weitere Seminare können Sie sich auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen/ informieren.

Europäischer Tag der Justiz am 09.10.2019 in Dresden

Am Mittwoch, 09.10.2019, findet im Oberlandesgericht Dresden der Europäische Tag der Justiz 2019 statt, zu dem alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Deutschland herzlich eingeladen sind. Veranstalter sind das Sächsische Staatsministerium der Justiz, das Bundesamt für Justiz und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die Veranstaltung ist kostenfrei und als Fortbildung i. S. v. § 15 FAO geeignet.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Dokumenten.

BFB-Umfrage zu „Gründungen und Nachfolgen“

Das Institut für Freie Berufe in Nürnberg (IFB) hat für den Bundesverband der Freien Berufe (BFB) im zweiten Quartal 2019 eine repräsentative Umfrage unter knapp 1.700 Freiberuflern zu „Gründungen und Nachfolgen“ durchgeführt. Zentrales Ergebnis ist, dass acht von zehn Freiberuflern, die sich selbständig gemacht haben, diesen Schritt wieder gehen würden. Die Umfrage flankiert zudem eine Sondererhebung zur Gründungsintensität. Dabei schneiden die Freien Berufe besser ab als die übrige Wirtschaft.

Nähere Informationen zu den Ergebnisses der Umfrage entnehmen Sie bitte dem

ERA-CCBE Young Lawyers Contests 2019/2020

Über den Wettbewerb der Europäischen Rechtsakademie Trier (ERA) und des Rates der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) haben wir im Newsletter von Mai 2019 berichtet. Die Bewerbungsfrist (Online-Registrierung) wurde jetzt bis 23.09.2019 verlängert.

Nähere Informationen zur Teilnahme, zum Auswahlverfahren sowie zu den Wettbewerbsregeln finden Sie auf der Website des Young Lawyers Contest.

ZAP Verlag verlost Buchpakete zum Ausbildungsstart

Zum Aus­bildungsbeginn der neuen Rechtsanwaltsfachangestellten verlost der ZAP Verlag zwei umfangrei­che Buchpakete. Diese enthalten Grundlagen­literatur, Fallak­ten und praktische Arbeitshilfen für die vielfältige und zunehmend anspruchsvollere Tätigkeit in der Kanzlei und haben einen Wert zwischen 400,00 € und 550,00 €. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der

Zur Urlaubszeit – wichtige Hinweise zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach

Bitte geben Sie Ihre beA-Karte auch während des Urlaubs nicht an andere Personen weiter, weder an Kanzlei- oder andere Arbeitskollegen noch an Ihre Mitarbeiter!

Weder die Überlassung der Karte noch die Bekanntgabe der PIN an andere Personen ist rechtlich zulässig (so § 26 Abs. 1 RAVPV). Mit Ihrer beA-Karte können nur Sie selbst wirksam Dokumente bei Gericht einreichen. Die Kollegin bzw. der Kollege, von der/dem Sie während Ihres Urlaubs vertreten werden, muss hierzu seine eigene Karte und PIN benutzen. Gleiches gilt für Kanzleimitarbeiter, die zur Versendung elektronischer Dokumente per beA eine Mitarbeiterkarte benötigen, auch wenn ihnen Rechte am Anwaltspostfach eingeräumt wurden.

Bitte stellen Sie Ihre Urlaubvertretung sicher, auch unter Berücksichtigung Ihrer passiven Nutzungspflicht!

Auch in Zeiten des elektronischen Rechtsverkehrs müssen sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte um eine Vertretung kümmern, wenn Sie urlaubsbedingt länger als eine Woche nicht in der Kanzlei sind (§ 53 Abs. 1 BRAO). Bitte sorgen Sie auch dafür, dass sich Ihr Vertreter ggf. um die Erfüllung Ihrer passiven Nutzungspflicht (§ 31a Abs. 6 BRAO) kümmert. Hierzu räumen Sie ihm die notwendigen Zugriffsrechte auf Ihr beA-Postfach ein und schalten dessen Sicherheitstoken (beA-Karte) frei, damit er die Nachrichten auch öffnen kann. Eine genaue Anleitung finden Sie im neuen beA-Newletter der BRAK vom 25.07.2019.

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Inbetriebnahme des Akteneinsichtsportals

Nach Mitteilung der Justiz steht das Akteneinsichtsportal unter https://www.akteneinsichtsportal.de für die Gewährung elektronischer Akteneinsicht jetzt grundsätzlich zur Verfügung. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben so die Möglichkeit, Einsicht in elektronische Akten zu nehmen.

Nachdem der Antrag auf Akteneinsicht geprüft und bewilligt wurde, legt das Gericht die E-Akte unter einem bestimmten Link auf dem jeweiligen Gerichts- oder Landesserver ab und übermittelt dem Antragsteller die Zugangsdaten zum E-Akte-Portal und den Link zur E-Akte. Dies geschieht vorerst noch auf dem Papierweg, weil die Anbindung des elektronischen Akteneinsichtsportals an das beA-System erst in Planung ist. Anschließend kann sich der Antragsteller beim Akteneinsichtsportal anmelden und über den entsprechenden Link zur einzusehenden E-Akte gelangen.

Die Zugangsdaten sind 30 Tage lang gültig. Ebenso lange wird die Akte zum Abruf bereitgestellt. Nach Ablauf von 30 Tagen ist bei Bedarf die Beantragung erneuter Akteneinsicht erforderlich. Eine Aktualisierung des Akteninhalts erfolgt während des Bereitstellungszeitraums nicht.

Weitere Informationen zum Akteneinsichtsportal finden Sie unter unter www.ejustice-bw.de.

Deutsch-Tschechisch-Slowakisches Anwaltsforum am 08.11. und 09.11.2019 in Bayreuth

Wie bereits bekannt gegeben findet am Freitag, 08.11.2019, und Samstag, 09.11.2019, das diesjährige Deutsch-Tschechisch-Slowakische Anwaltsforum statt, eine gemeinsame Fortbildungsveranstaltung der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Sachsen sowie der Tschechischen und der Slowakischen Rechtsanwaltskammer. Die Organisation hat in diesem Jahr die RAK Bamberg übernommen; Austragungsort ist das Hotel Rheingold in Bayreuth.

Oberthema ist die „Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts“, die nicht nur durch neue Gesetze und Verordnungen, auch auf europäischer Ebene, sondern auch durch die fortschreitende Digitalisierung und die damit einhergehenden Veränderungen der anwaltlichen Arbeitsweise immer größeren Gefahren und Herausforderungen ausgesetzt ist. Mehrere Referenten aus Deutschland, Tschechien und der Slowakei werden sich diesem Thema widmen und in ihren Vorträgen die Situation in den einzelnen Ländern beschreiben.

Nähere Einzelheiten hierzu und zur Veranstaltung im Allgemeinen können Sie der Einladung entnehmen, die demnächst an alle Kammermitglieder verschickt wird.

4. Bayerischer Mediationstag am 16.10.2019 in München

Wie bereits angekündigt findet am Mittwoch, 16.10.2019, in der IHK-Akademie in München, Orleansstraße 10 – 12,  von 09:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr der vierte Bayerische Mediationstag statt. Veranstalter ist das Bayerische Staatsministerium der Justiz, als Kooperationspartner sind u. a. die drei bayerischen Rechtsanwaltskammern, so auch die RAK Bamberg, beteiligt.

Nähere Informationen, auch zum Programmablauf, entnehmen Sie bitte dem

und der Internetseite www.bayerischermediationstag.de. Ihre Anmeldungen richten Sie bitte bis 02.10.2019 an die Rechtsanwaltskammer München, per Telefax (089/532944-940) oder per E-Mail (mediationstag@rak-muenchen.de). Hierzu verwenden Sie bitte das

Fortbildungsveranstaltungen des Deutschen Anwaltsinstituts

Das Deutsche Anwaltsinstitut und die Rechtsanwaltskammer Bamberg unterhalten eine Kooperation, die es allen Kammermitgliedern ermöglicht, zu einem günstigeren Beitrag an DAI-Seminaren teilzunehmen. Nachstehend finden Sie die

Über weitere Seminare können Sie sich auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/fortbildung/fremde-veranstaltungen/ informieren.

Vollmachtsdatenbank – neues Vollmachtsformular

Das Bundesfinanzministerium hat für die Vollmachtsdatenbank ein neues Vollmachtsformular inkl. Beiblatt und Merkblatt veröffentlicht, das den Anwendern seit 08.07.2019 zur Verfügung steht. Damit werden in der Erfassung und bei der Ausgabe das neue Formular angezeigt.

Schon erfasste Vollmachten sind ebenfalls im neuen Format zu sehen. Weil diese ihre Gültigkeit behalten, müssen bereits übermittelte Vollmachten nicht erneut übermittelt werden. Die Anwender werden für vier Wochen über einen Hinweis (Info-Dialog) beim Start der Vollmachtsdatenbank informiert.

Das neue Formular nebst Beiblatt und Merkblatt finden Sie auf der Internetseite der RAK Bamberg unter https://www.rakba.de/service/fuer-anwaelte/vollmachtsdatenbank/downloads-und-links-zur-vdb/.

Abmahnung von Rechtsanwälten bei Verstößen gegen die DS-GVO

Verstößt ein Rechtsanwalt gegen die DS-GVO, stellt sich die Frage, ob er von einem Dritten, also einem Konkurrenten oder sonstigen Berechtigten, nach Art. 8 Abs. 3 Nr. 2-4 UWG, basierend auf §§ 3, 3a UWG (Rechtsbruch), abgemahnt werden kann. Ein nach außen erkennbarer DS-GVO-Verstoß ist etwa denkbar, wenn die Homepage eines Rechtsanwalts keine rechtskonforme Datenschutzerklärung enthält oder der Webauftritt aufgrund unzureichender IT-Sicherheitsmaßnahmen nicht den technisch-organisatorischen Anforderungen gem. Art. 32 DS-GVO entspricht.

Die Frage wird derzeit von deutschen Instanzgerichten gegensätzlich beantwortet. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus. Während das OLG Hamburg die Abmahnfähigkeit bejaht, hat sich das LG Stuttgart (Urteil vom 20.05.2019, Az. 35 O 68/18) – wie zuvor auch andere Landgerichte – dagegen ausgesprochen.

Einen Überblick über die maßgeblichen Gerichtsentscheidungen und deren Begründungen finden Sie in Nr. 30 der FAQs der Bundesrechtsanwaltskammer zum Datenschutz, abzurufen auf der Homepage der BRAK unter https://www.brak.de/fuer-anwaelte/datenschutz/.

Anpassung des Datenschutzrechts

Der Bundestag hat vor Kurzem das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) verabschiedet. Sollte der Bundesrat seine Zustimmung erteilen, wird u.a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) wie folgt geändert werden:

  • § 26 Abs. 2 S. 3 BDSG: Anstelle des bislang prinzipiell zwingenden Schriftformerfordernisses soll die Einwilligung des Arbeitnehmers in die Datenverarbeitung nun auch elektronisch erfolgen können.
  • § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG: Die maßgebliche Personenzahl, ab der ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu benennen ist, wird von 10 auf 20 angehoben. Damit besteht die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten künftig erst, wenn sich in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten.
  • § 86 BDSG neu: Zur Vorbereitung und Durchführung staatlicher Verfahren bei Auszeichnungen und Ehrungen.

Wir werden Sie über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens auf dem Laufenden halten.

Konjunkturumfrage Sommer 2019 in den Freien Berufen – Ergebnisse

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) hat die Ergebnisse der vom Institut für Freie Berufe (IFB) im zweiten Quartal 2019 durchgeführten Umfrage unter knapp 1.700 Freiberuflern veröffentlicht. Nach seiner Einschätzung ist die Stimmung grundsätzlich gut, wenn auch im Vergleich zum Vorjahressommer etwas abgeflaut.

Rund acht von zehn Freiberuflern beurteilen ihre aktuelle Geschäftslage als gut oder befriedigend. Noch mehr blicken selbstbewusst nach vorn: In den kommenden sechs Monaten rechnet rund jeder Fünfte mit einer günstigeren Entwicklung, rund zwei Drittel sehen keine gravierenden Verschiebungen und etwa jeder Zehnte erwartet eine Verschlechterung.

Nähere Informationen und die Umfrageergebnisse im Einzelnen finden Sie in einer Pressemitteilung des BFB sowie auf dessen Internetseite des unter https://www.freie-berufe.de/freie-berufe/fakten/.

Fallbroschüre für Rechtsanwaltsfachangestellte 2019/2020

Die Rechtsanwaltskammer Sachsen hat für Auszubildende im Beruf der Rechtsanwaltsfachangestellten die Fallbroschüre 2019/2020 veröffentlicht. Sie enthält Übungen und Materialien unter Berücksichtigung der ersten Erfahrungen und Empfehlungen aus den Prüfungen nach der neuen ReNoPatAusbV vom 29.08.2014. Der Preis pro Heft beträgt 8,00 € zzgl. 7 % MwSt. und Versandkosten.

Weitere Informationen können Sie der Internetseite der RAK Sachsen entnehmen.

Forum für Rechts- und Notarfachwirte vom 07.11. bis 09.11.2019 in Bremen

Das Forum Deutscher Rechts- und Notarfachwirte e. V. und der RENO Bremen e.V. laden gemeinsam zum Forum für Rechts- und Notarfachwirte, Bürovorsteher/innen, Office-Manager/innen und erfahrene RENOs vom 07.11. bis 09.11.2019 nach Bremen ein. Die Schirmherrschaft hat traditionell der RENO Bundesverband übernommen.

Näher Informationen zu dieser Veranstaltung entnehmen Sie bitte dem

der auch ein Anmeldeformular enthält. Anmeldeschluss ist Samstag, 31.08.2019.

Fernstudium Rechtsfachwirt/in und Bachelor Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte an der Beuth Hochschule Berlin

Die staatliche Beuth Hochschule in Berlin verweist auf ihr Fernstudium zum/zur Rechtsfachwirt/in als Vorbereitung auf die Rechtsfachwirtprüfung vor der Rechtsanwaltskammer sowie auf ihr Angebot zum Fernstudium Bachelor Rechtswissenschaft für Rechtsfachwirte. Näheres entnehmen Sie bitte den

Neue Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS Bayern)

Seit Jahresbeginn wird in Bayern die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (RIAS Bayern) aufgebaut. Sie ist Teil der Bundesarbeitsgemeinschaft RIAS und registriert seit 01.04.2019 antisemitische Vorfälle jeglicher Art. Dabei kann es sich sowohl um Vorfälle unterhalb der Strafbarkeitsgrenze als auch um strafbare Vorfälle handeln.

Neben einer psychosozialen Verweisberatung soll den Betroffenen bzw. Meldenden auch rechtliche Beratung vermittelt und ein dementsprechendes Verweisnetzwerk aufgebaut werden. Alle Kolleginnen und Kollegen, die an einer Mitwirkung interessiert sind, wenden sich bitte an Frau Dr. Annette Seidel-Arpacı, RIAS Bayern (Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern), Herzog-Heinrich-Straße 7, 80336 München. Tel.: 0162/2951151, E-Mail: annette.seidel-arpaci@rias-bayern.de.