Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

BRAK Logo[BRAK]   Das Kabinett hat am 18.02.2009 den Gesetzentwurf zur Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung beschlossen. Durch die Neuregelung sollen in Zukunft Gegenständen, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändet wurden, im Internet versteigert werden können. Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Lesen Sie die BMJ-Pressemitteilung v. 18.02.2009.

EuGH zur Vorratsdatenspeicherung

BRAK Logo[BRAK]   Der EuGH hat im EuGH-Urteil v. 10.02.2009 (C-301/06) festgestellt, dass die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) zu recht auf Grundlage des EG-Vertrages (Art. 95) erlassen wurde. Dabei stellte der EuGH klar, dass sich die Klage allein auf die Frage der Rechtsgrundlage beziehe und nicht auf eine eventuelle Grundrechtsverletzung als Folge von mit der Richtlinie verbundenen Eingriffen in das Recht auf Privatsphäre.

Neuordnung des Versorgungsausgleichs

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundestag hat am 12.02.2009 das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BT-Drucks. 16/10144) unter Berücksichtigung des Berichts und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/11903) beschlossen. Durch die Neuregelung soll das Recht des Versorgungsausgleichs grundlegend neu geordnet werden. Das Gesetz sieht vor, dass grundsätzlich jedes Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll die Reform den Eheleuten mehr Spielraum geben, den Versorgungsausgleich durch Vereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll ein Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. Das Gesetz, das noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf, soll am 01.09.2009 in Kraft treten. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.02.2009. Weitere Informationen des BMJ finden sie hier.

WARNHINWEIS

Die Rechtsanwaltskammer ist inzwischen wiederholt darauf hingewiesen worden, dass Anwaltskanzleien per Telefax mit der Absenderadresse „54 20th Road, Queens, NY 11105 New York“ ein lukratives nachlassrechtliches Mandat angetragen wurde. Absender sind unterschiedliche Personen mit der gleichen Adresse. Angegeben ist auch eine postalische Adresse in Deutschland. Auch insoweit handelt es sich um unterschiedliche Personen und Adressen.

In dem Schreiben wird ein bestimmter Termin genannt, in dem das Erscheinen des Absenders in der Kanzlei angekündigt wird. Hierzu wird um schriftliche Bestätigung an die deutsche Adresse (angeblich Bruder des Absenders) gebeten. Auch insoweit werden unterschiedliche Personen und Adressen genannt.

Mit dem Schreiben dürften betrügerische Machenschaften verfolgt werden. Bereits in der Vergangenheit ist die Kammer darauf hingewiesen worden, dass entsprechende Antwortschreiben allein zum Ziel haben, das Konto und die Unterschrift des fraglichen Rechtsanwalts zu erhalten, um mit Unterschriftenfälschungen Abbuchungen bzw. Überweisungen vornehmen zu können.

Fortbildung am Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis der Uni Erlangen-Nürnberg

Das Institut für Anwaltrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen-Nürnberg – FB Rechtswissenschaft, Schillerstr. 1, 91054 Erlangen, www.arap.jura.uni-erlangen.de, weist auf folgende Fortbildungsveranstaltungen hin:

–  Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen, RAin Dr. Christine Frfr. Von Münchhausen, Wirtschaftsmediatorin, Prof. Dr. Reinhard Greger, Univ. Erlangen-Nürnberg, 24.4.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

– Allgemeine Versicherungsbedingungen nach dem VVG 2008, Prof. Dr. Harald Herrmann, Univ. Erlangen-Nürnberg, Dr. Peter Präve, GDV e.V., 25.4.2009 u. 27.6.2009, 12 Zeitstunden, 295,00 €

–         Kooperatives Ermittlungsverfahren, konsensuale Hauptverhandlung: Erfolgreiche Verteidigungsstrategien, RiOLG Prof. Dr. Matthias Jahn, Univ. Erlangen-Nürnberg, 5.6.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

–         Anwaltliches Konfliktmanagement in Erbschaftsstreitigkeiten, RAin Dr. Christine Frfr. von Münchhausen, Wirtschaftsmediatorin, Prof. Dr. Reinhard Greger, Univ. Erlangen-Nürnberg, 19.6.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

–         Effektive Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen, RiOLG Thomas Obermann, OLG Bamberg, Prof. Dr. Hans Kudlich, Univ. Erlangen-Nürnberg, 10.7.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

–         Computerstraf(prozess)recht, RiOLG Dr. Wolfgang Bär, OLG  Bamberg, Prof. Dr. Hans Kudlich, Univ. Erlangen-Nürnberg, 11.7.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

Anmeldeformulare unter: http://www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm

Europarechtliches Symposion am 14. und 15. Mai 2009 beim Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht und der Deutsche Arbeitsgerichtsverband e. V. veranstalten am 14. und 15. Mai 2009 ein Europarechtliches Symposion im Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Mit der Veranstaltung wird eine im Jahre 1995 begründete Tradition fortgesetzt, aktuelle Rechtsfragen des Gemeinschaftsrechts mit arbeitsrechtlichem Bezug zu diskutieren. Programm und Anmeldeformular finden Sie hier.

Entlastung der Rechtspflege

BRAK Logo[BRAK]   Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 07.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2348 ff. verkündet worden. Durch die Neuregelung soll die Möglichkeit, dass große Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern in reduzierter Besetzung mit zwei statt mit drei Berufsrichtern verhandeln, verlängert werden. Dies soll letztmalig bis Ende Dezember 2011 gelten. Seit 1998 gibt es diese Möglichkeit, wodurch insbes. der Notsituation der Justiz in den neuen Bundesländern Rechnung getragen werden sollte.

Erbschaftsteuerreform

BRAK Logo[BRAK]   Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (Erbschaftsteuerreformgesetz) v. 24.12.2008 ist am 31.12.2008 im BGBl. 2008 I, S. 3018 ff. verkündet worden. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben des BVerfG-Beschlusses v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) umgesetzt werden. Nach dieser Entscheidung war das Erbschaftsteuergesetz in seiner damaligen Ausgestaltung verfassungswidrig, weil kein einheitlicher Wertmaßstab für sämtliche Vermögensgegenstände angelegt wurde, der sich am gemeinen Wert (Verkehrswert) orientierte. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 eingeräumt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Das Erbschaftsteuerreformgesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Nur die Änderungen in Art. 4 (Änderung des BauGB) werden am 01.07.2009 in Kraft treten.

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundeskabinett hat am 14.01.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten beschlossen. Lesen Sie hierzu die BMJ- Pressemitteilung v. 14.01.2009. Die Neuregelung sieht die Schaffung von zwei neuen Straftatbeständen vor (§ 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und § 91 StGB – Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat). Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten (GVVG) geäußert und die vorgesehenen Straftatbestände aus grundsätzlichen Erwägungen abgelehnt. Die BRAK sieht die Verlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich an.

Gesetz zur Regelung der Verständigung in Strafverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Am 21.01.2009 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Regelung der  Verständigung im Strafverfahren verabschiedet. Die Voraussetzungen einer Verständigung im Strafverfahren waren bislang gesetzlich nicht geregelt. Der Bundesgerichtshof hat solche Absprachen für grundsätzlich zulässig erklärt und vor dem Hintergrund der hohen Belastung der Justiz als unerlässliche verfahrensökonomische Art der Erledigung bezeichnet. Zentrale Vorschrift zur Regelung der Verständigung soll der neue § 257c StPO sein. Er enthält Vorgaben zum zulässigen Gegenstand, zum Zustandekommen und zu den Folgen einer Verständigung und legt fest, dass die Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts uneingeschränkt bestehen bleibt. Die BRAK hat in ihrer Presseerklärung vom 21.01.2009 den Entwurf der Bundesregierung begrüßt. Mit dem Entwurf kommt die Bundesregierung einer Aufforderung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 nach. Ein entsprechender Gesetzentwurf der BRAK (September 2005) wurde dem Gesetzgeber bereits Ende 2005 zugeleitet.

Europäisches Mahnverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Seit dem 12.12.2008 kann das europäische Mahnverfahren genutzt werden. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann ab dem 01.01.2009 genutzt werden. Für das europäische Mahnverfahren ist das Amtsgericht Wedding zentral zuständig. Die Formulare für die beiden Verfahren können über den europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen unter http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm abgerufen werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.12.2008.

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

BRAK Logo[BRAK]   Das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes v. 22.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2065 ff. am 29.12.2008 verkündet worden. Ziel der Neuregelung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine verbesserte Allgemein- und Spezialprävention. Durch das Gesetz werden die Bußgeldobergrenzen für  Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten angehoben und der Bußgeldtatbestand des Feilbietens nicht genehmigter Fahrzeugteile überarbeitet und ergänzt. Das Gesetz enthält zudem die Ermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung des gewerbsmäßigen Feilbietens, Veräußern und Inverkehrbringens von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ausrüstung. Diese Rechtsverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG

Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundeskabinett hat am 21.01.2009 einen Gesetzentwurf zur Erweiterung des Führungszeugnisses zum Schutz von Kindern und Jugendlichen beschlossen (Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZR)). Der Entwurf sieht die Einführung eines erweiterten Führungszeugnisses für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten vor, das dem Arbeitgeber in weit größerem Umfang Auskunft darüber geben soll, ob Stellenbewerber wegen bestimmter Sexualdelikte an Kindern und Jugendlichen vorbestraft sind. Das Vorhaben verwirklicht einen vom Bundesministerium der Justiz vorbereiteten Beschluss des zweiten Kindergipfels der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 12. Juni 2008, der diese Regelung als wichtigen Baustein für die Umsetzung seiner Anliegen vorsieht.

Übertragung von Schlichtungsaufgaben

BRAK Logo[BRAK]   Die Schlichtungsaufgaben nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes wurden auf die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband übertragen. Im Bundesanzeiger Nr. 195 v. 23.12.2008, S. 4661 ff. wurden der Genehmigungsbescheid und die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe bekanntgemacht. Damit wurde die Übertragung der Schlichtungsaufgabe der Deutschen Bundesbank für die an dessen Schlichtungsverfahren teilnehmenden Unternehmen auf den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wirksam.

Erlass zur Pendlerpauschale

BRAK Logo[BRAK]   Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben v. 30.12.2008 (IV C 5  – S 2351/08/10005) einen Anwendungserlass zur Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) zur Entfernungspauschale veröffentlicht. Das BVerfG hatte entschieden, dass die Neuregelung der sog. Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Nach dem Erlass können Arbeitgeber für alle nach dem 31.12.2006 beginnenden Lohnzahlungszeiträume eine Pauschalierung gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG bereits ab dem ersten Entfernungskilometer vornehmen. Dies gilt auch, wenn die Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) für das Jahr 2007 oder 2008 bereits übermittelt oder erteilt worden ist.

Bayerisches Schlichtungsgesetz (BaySchlG) – Verlängerung der Geltungsdauer

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 16.12.2008 beschlossen, die Geltungsdauer des derzeit bis zum 31.12.2008 befristeten Bayerischen Schlichtungsgesetzes bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Das Änderungsgesetz wird in Kürze ausgefertigt und noch vor Jahresende im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Es tritt zum 31.12.2008 in Kraft.

Fortbildungsnachweis, § 15 FAO

Nach § 15 FAO muss der Rechtsanwalt, der eine Fachanwaltsbezeichnung führt, jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder mindestens an einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten. Dies ist der Rechtsanwaltskammer unaufgefordert nachzuweisen.
An die Vorlage der Fortbildungsnachweise wird erinnert. Kollegen, die einen Fachanwaltstitel führen werden gebeten, ihre Teilnahmebestätigungen vollständig bis zum Jahresende bei der Kammer einzureichen.

Juristenorchester

Im September 2008 wurde das „Deutsche Juristenorchester eV“ aus dem schon länger bestehenden Bundesjuristenorchester gegründet. Es wird beabsichtigt ein bis zwei klassische Konzerte im Jahr in verschiedenen Städten Deutschlands zu geben. Bisher gab es bereits Konzerte z.B. in Aachen, Würzburg, Koblenz, etc.. Ziel ist es nicht nur die klassische Musik zu pflegen, sondern vor Ort unter Kooperation mit einem gemeinnützigen Träger dessen soziale Ziele durch Verwendung der „Konzertgewinne“ zu unterstützen.

Nähere Informationen über das Orchester und dessen Suche nach weiteren Mitspielern finden Sie hier.

Institut für Anwalts- und Notarrecht der Universität Bielefeld

2009 findet der Bielefelder Kompaktkurs „Anwalts- und Notartätigkeit“ zum 20. Male statt. Er bereitet in 4 auch separat buchbaren Monatsbausteinen junge Juristinnen und Juristen auf die Anforderungen des Anwaltsberufs vor (Februar bis Mai). Erfahrene Praktiker als Dozenten referieren als Spezialisten über ihre Tätigkeitsgebiete in Plenar- und Kleingruppenveranstaltungen. Der Kurs ist in vielfacher Weise mit dem Referendariat kombinierbar (besonders in der Anwalts- oder Wahlstation) und fördert auch die Vorbereitung auf das 2. Staatsexamen.

Informationen: www.kompaktkurs.de

Die Absolventen der bisherigen Durchgänge werden aus Anlass des Jubiläums zum 13.3.2009 zu einem Kongress nach Bielefeld eingeladen (fachliche Schwerpunkte: Neuerungen im Familien-, GmbH- und Versicherungsrecht).

Als Bestandteil des zweisemestrigen Masterstudiengangs „Rechtsgestaltung und Prozessführung“ der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld kann mit dem Kompaktkurs und zusätzlichen Leistungen ein akademischer Grad (LL.M.) erworben werden. www.kompaktkurs.de/llm

Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen Berufsrecht

BRAK Logo[BRAK] Die BRAK hat mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 45/2008 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften (BR-Drucks. 700/08) Stellung genommen. Darin begrüßte die BRAK, dass der vorgelegte Entwurf nun die grundsätzliche Anwendung der VwGO in gerichtlichen Verwaltungsverfahren in Anwaltssachen sowie des VwVfG für außergerichtliche Verfahren vorsieht. Einen entsprechenden Vorschlag hatte die BRAK bereits im Jahre 2001 unterbreitet. Auf Zustimmung stieß auch der ebenfalls von der BRAK angestoßene Vorschlag zur Einführung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft. Die BRAK möchte mit dieser neuen Einrichtung die der anwaltlichen Selbstverwaltung immanente Verantwortung gegenüber dem Verbraucher wahrnehmen und diesem ein bürgerfreundliches und transparentes Verfahren bieten. Die BRAK sprach sich jedoch gegen die vorgesehene Verkleinerung des Anwaltssenats beim BGH aus. Dieser soll künftig nur noch aus fünf Mitgliedern, nämlich einem Vorsitzenden sowie zwei weiteren Mitgliedern des BGH und zwei Rechtsanwälten als Beisitzern, bestehen. Den Vorsitz soll nicht mehr der Präsident des BGH, sondern ein vom Präsidium bestimmter Vorsitzender Richter führen. Angesichts der mit dem Gesetzentwurf verbundenen Zulassungsberufung zum Anwaltssenat (vgl. § 112e BRAO-E), die zu einer deut­lichen Entlastung des Senates und insbesondere der mündlichen Verhandlungen führen wird, sieht die BRAK nicht die Notwendigkeit, die seit 1878 bestehende, der besonderen Stellung der Anwaltschaft gerecht werdende Sonderregelung zu beseitigen.

Die BRAK hatte sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 17/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht geäußert.

Gewerbliche Infektion durch Angestellte

BRAK Logo[BRAK] Nach dem BFH-Urteil v. 08.10.2008 (AZ: VIII R 53/07, abrufbar unter www.bundesfinanzhof.de) können die Einkünfte einer Anwaltssozietät in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte aufzuteilen sein, wenn ein angestellter Rechtsanwalt einzelne Mandate eigenverantwortlich und leitend ausführt und seine Tätigkeit deutlich getrennt von der Tätigkeit der Sozien ausführt. Damit macht der BFH anscheinend eine deutliche Kehrtwendung von seiner bislang in dieser Frage für Rechtsanwälte eher ungünstigen Rechtsprechung.

Bündnis für das deutsche Recht

BRAK Logo[BRAK] Die Broschüre „Law – Made in Germany“ – herausgegeben von der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltverein, der Bundesnotarkammer, dem Deutschen Notarverein und dem Deutschen Richterbund – ist nun bestellbar unter http://www.lawmadeingermany.de/best_form/bestellung.php. Die Broschüre richtet sich an deutsche, insbes. aber auch an ausländische Unternehmen, für deren Investitionen und Verträge das deutsche Recht einen optimalen Rahmen bietet.

Zum Thema Rechtsstaatsförderung in der Außenpolitik veranstaltet das Auswärtige Amt im Rahmen seines 21. Forums Globale Fragen am 15.01.2009 eine Konferenz „Der Rechtsstaat – Patentrezept für alle Welt?“ Das Programm finden Sie hier.