Gewerbliche Infektion durch Angestellte

BRAK Logo[BRAK] Nach dem BFH-Urteil v. 08.10.2008 (AZ: VIII R 53/07, abrufbar unter www.bundesfinanzhof.de) können die Einkünfte einer Anwaltssozietät in freiberufliche und gewerbliche Einkünfte aufzuteilen sein, wenn ein angestellter Rechtsanwalt einzelne Mandate eigenverantwortlich und leitend ausführt und seine Tätigkeit deutlich getrennt von der Tätigkeit der Sozien ausführt. Damit macht der BFH anscheinend eine deutliche Kehrtwendung von seiner bislang in dieser Frage für Rechtsanwälte eher ungünstigen Rechtsprechung.