[BRAK] Das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes v. 22.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2065 ff. am 29.12.2008 verkündet worden. Ziel der Neuregelung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine verbesserte Allgemein- und Spezialprävention. Durch das Gesetz werden die Bußgeldobergrenzen für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten angehoben und der Bußgeldtatbestand des Feilbietens nicht genehmigter Fahrzeugteile überarbeitet und ergänzt. Das Gesetz enthält zudem die Ermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung des gewerbsmäßigen Feilbietens, Veräußern und Inverkehrbringens von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ausrüstung. Diese Rechtsverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG