Bayerisches Schlichtungsgesetz (BaySchlG) – Verlängerung der Geltungsdauer

Der Bayerische Landtag hat in seiner Sitzung vom 16.12.2008 beschlossen, die Geltungsdauer des derzeit bis zum 31.12.2008 befristeten Bayerischen Schlichtungsgesetzes bis zum 31.12.2011 zu verlängern. Das Änderungsgesetz wird in Kürze ausgefertigt und noch vor Jahresende im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden. Es tritt zum 31.12.2008 in Kraft.