Kleine Anfrage zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes

BRAK Logo[BRAK]   Am 17.03.2009 stellte die Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Kleine Anfrage zu dem Thema Schwerpunktsetzung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (BT-Drucks. 16/12488).

Ausgangspunkt der Anfrage sind die von der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) einberufene sog. „Wissenschaftliche Kommission“, der als zentrales und übergreifendes Anliegen benannte „Pakt mit der Wirtschaft“ sowie ihr Ausspruch gegen das Vorhaben der EU-Kommission, den Europäischen Diskriminierungsschutz auszuweiten. Die Fraktion möchte von der Bundesregierung u. a. wissen, wie viele Personen sich seit Einrichtung der ADS wegen einer der in  § 1 AGG genannten Benachteiligungen an diese gewandt haben und wie die zuständigen Beauftragten der Bundesregierung mit der Stelle zusammenarbeiten. Sie fragt ferner an, in welcher Weise die ADS Personen, die sich an sie gewandt haben, bei der Durchsetzung ihrer Rechte unterstützt und in wie vielen Fällen Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche ausschieden, weil sie nicht fristgerecht geltend gemacht wurden.

Darüber hinaus erkundigt sich die Fraktion auch danach, in welcher Weise die ADS mit ähnlichen Stellen in anderen EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeitet und inwieweit die im Wege der Vertragsverletzungsverfahren angemahnten Nachbesserungen bei der Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie in nationales Recht bislang ein Thema für die Stelle selbst, für deren „Wissenschaftlichen Kommission“ oder für deren Beirat waren.

Umsetzung des Europäischen Haftbefehls

BRAK Logo[BRAK]   Die Anzahl der europäischen Haftbefehle, mit denen die deutschen Justizbehörden im Jahr 2008 befasst waren, ist im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen. Wurden im Jahr 2007 noch 714 europäische Haftbefehle umgesetzt, betrug deren Anzahl im vergangenen Jahr bereits 974, von denen 742 in einer Auslieferung des Beschuldigten mündeten. Hauptaussteller war Polen mit 463 Fällen. Dies ging aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/ 12243) auf eine kleine Anfrage der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks. 16/12053  ) hervor.

Organisierte Kriminalität

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung  hat in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/12346) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucks. 16/12154) deutlich gemacht, dass sie keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf im Bereich der Organisierten Kriminalität sieht. Nach Ansicht der Bundesregierung ist § 129 StGB („Bildung krimineller Vereinigungen“) ein geeignetes Mittel zur Strafverfolgung im Bereich der Organisierten Kriminalität. Die Bundesregierung werde die weitergehende Entwicklung „sorgfältig“ beobachten, insbesondere im Hinblick auf den Rahmenbeschluss des Rates der EU v. 24.10.2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität (ABl. L 300 v. 11.11.2008, S. 42).

Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung hat sich mit Gegenäußerung zur Bundesratsstellungnahme zum Gesetzentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren (BT-Drucks. 16/12310) geäußert. Ziel des Entwurfes ist es, die tatsächliche Verständigung zwischen Staatsanwaltschaft, Angeklagtem und Verteidiger nunmehr gesetzlich zu regeln, da die bestehenden Regelungen hierzu keine Aussagen treffen und in dieser Hinsicht die Grenzen der Rechtsfortbildung durch Gerichte nach Ansicht des BGH (GSSt 1/04) erreicht sind. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009 gegenüber dem Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert.

Untersuchungshaftrecht

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat in der BRAK-Stellungnahme Nr. 10/2009 zum Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drucks.16/11644) Stellung genommen. Darin begrüßt sie die nunmehr aufgrund der geäußerten Kritik aufgenommene Verpflichtung in § 114a StPO-E, Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls auszuhändigen. Diese Forderung hatte die BRAK bereits in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf (BRAK-Stellungnahme-Nr. 37/2008 ) erhoben. § 119 Abs. 1 StPO-E wurde nunmehr wie von der BRAK gefordert als Kann-Vorschrift ausgestaltet.

Keinen Eingang in den Gesetzentwurf gefunden haben die Forderungen, den § 119 Abs. 3 StPO der beabsichtigten Neufassung des § 119 StPO-E als Leitsatz voranzustellen und den Beschuldigten in § 114b Abs. 2 Nr. 4 StPO-E auf die Möglichkeit einer Pflichtverteidigerbestellung hinzuweisen.

Durch die Neuregelung des Untersuchungshaftrechts sollen die Vorgaben des BVerfG (vgl. u. a. BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung gefordert.

Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen

Das Institut für Anwaltrecht und Anwaltspraxis der Universität Erlangen-Nürnberg – FB Rechtswissenschaft, Schillerstr. 1, 91054 Erlangen, www.arap.jura.uni-erlangen.de, weist auf folgende Fortbildungsveranstaltungen hin:
–  Anwaltliches Konfliktmanagement in Miet- und Wohnungseigentumssachen, RAin Dr. Christine Frfr. Von Münchhausen, Wirtschaftsmediatorin, Prof. Dr. Reinhard Greger, Univ. Erlangen-Nürnberg, 26.06.2009, 5 Zeitstunden, 125,00 €

Anmeldeforumlar unter www.arap.jura.uni-erlangen.de/veranstaltung-f.htm

4. Würzburger Forum Arbeitsrecht

Das vierte Würzburger Forum Arbeitsrecht beschäftigt sich mit der arbeitsrechtlichen Bewältigung der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise. Referent ist RA Dr. Martin Diller (Gleiss Lutz Rechtsanwälte, Stuttgart). Die Veranstaltung findet am 7.5.2009 um 18.15 Uhr statt (Universität Würzburg, Neubaukirche, Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg). Die Teilnahme ist kostenlos, auf Wunsch wird eine Bescheinigung nach § 15 FAO erstellt. Informationen und Anmeldung: www.jura.uni-wuerzburg.de/lehrstuehle/weber.

Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2009

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat die Kleine Mitgliederstatistik der Rechtsanwaltskammern zum 01.01.2009 nebst der Entwicklung der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2009 und der entsprechenden grafischen Darstellung vorgelegt. Danach verzeichnet die Anwaltschaft weiterhin einen Zuwachs, der aber zum 01.01.2009 mit 2,37 % geringer ausfällt als in den Vorjahren. Die Rechtsanwaltskammern haben insgesamt zum 01.01.2009 151.054 Mitglieder (Vorjahr: 147.552), davon 150.375 Rechtsanwälte (Zuwachs 2,36 %), 330 Rechtsbeistände (Vorjahr: 334), 324 Rechtsanwalts-GmbHs (Vorjahr: 297) und nunmehr auch 16 Rechtsanwalts-Aktiengesellschaften (Vorjahr: 6). Lesen Sie auch die BRAK-Presseerklärung-Nr. 2 v. 03.03.2009.

Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts

BRAK Logo[BRAK]   Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion zur „Entwicklung des Wohnungseigentumsrechts seit Inkrafttreten der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes“ (BT-Drucks. 16/11553) liegt vor. Darin wird u.a. ausgeführt, dass zu den Auswirkungen der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft und der damit verbundenen Haftungsbeschränkung auf die Verbrauchereigenschaft im Sinne des § 13 BGB noch keine höchstrichterliche Entscheidung vor liege. Die Antwort zu Frage 12 enthält eine Übersicht über die zentralen Berufungs- und Beschwerdegerichte im Sinne des § 72 Abs. 2 GVG. Es liegen keine Erkenntnisse darüber vor, in welchem Umfang Wohnungseigentumsverwalter von der Befugnis des § 5 Abs. 1 RDG Gebrauch machen, im Zusammenhang mit ihrer Verwaltungstätigkeit Rechtsdienstleistungen als Nebenleistungen zu erbringen (Frage 13). Die Bundesregierung sieht kein Problem darin, dass für wohnungseigentumsrechtliche Verfahren nunmehr auch § 15a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EGZPO Anwendung findet. Im Übrigen stehe es den Parteien frei, den Anspruch im Wege des Mahnverfahrens geltend zu machen, sodass § 15a Abs. 1 EGZPO nicht anzuwenden sei (Frage 24).

Änderungen der Bundesnotarordnung

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat am 06.03.2009 die vom Bundestag am 13.02.2009 beschlossenen Änderungen der Bundesnotarordnung (BR‑Drs. 127/09) beraten und sich gegen eine Anrufung des Vermittlungsausschusses entschieden. In den Bundestag eingebracht hatte den Entwurf der Bundesrat selbst bereits im Jahre 2007; die BRAK hatte den Ansatz in ihrer  BRAK‑Stellungnahme Nr. 20/2007 begrüßt.

Elektronische Akte im Grundbuchverfahren

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung plant mit dem Entwurf eine Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) (BR‑Drs. 66/09) die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren. Nach derzeitigem Grundbuchrecht ist lediglich die Führung der Grundbücher in elektronischer Form möglich; Eintragungsunterlagen sind dem Grundbuchamt jedoch nach wie vor in Papierform vorzulegen. Der technische Fortschritt ermögliche nunmehr auch in dem von strengen Formanforderungen geprägten Grundbuchverfahren die Zulassung der elektronischen Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Grundbuchamt. Der Bundesrat nahm zu dem Entwurf von kleineren Änderungen abgesehen im Wesentlichen positiv Stellung (BR‑Drs. 66/09(B)).

Geldwäschebekämpfung

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat nun neben den Verhaltensempfehlungen für Rechtsanwälte im Hinblick auf die Vorschriften nach dem Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG) und die Geldwäsche, § 261 StGB eine Liste der gleichwertigen Drittstatten nach §§ 5 Abs. 2 Nr. 1 und 3, 6 Abs. 2 Nr. 2, 7 Abs.1 und 12 Abs. 1 Nr. 2 und 4 GwG nebst dem Summary record der EU-Kommission im Internet veröffentlicht.

Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat am 06.03.2009 dem vom Bundestag am 12.02.2009 beschlossenen Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BR‑Drs. 128/09(B)) zugestimmt. Das Gesetz sieht vor, das bestehende Versorgungsausgleichsrecht dahingehend zu reformieren, dass eine verfassungsmäßig gerechte und ausgeglichene Aufteilung der in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung etc. ermöglicht wird. Zu dem Entwurf des Gesetzes hatte sich die BRAK zuletzt in der BRAK‑Stellungnahme Nr. 12/2008 positioniert.

Entfernungspauschale

BRAK Logo[BRAK]   Der Bundesrat hat sich entschieden, den Entwurf der Bayerischen Staatsregierung zur rückwirkenden und unveränderten Wiedereinführung der ungekürzten Entfernungspauschale (BR‑Drs. 147/09), dem das Saarland sowie der Freistaat Thüringen beigetreten sind, nicht in den Bundestag einzubringen. Durch den Gesetzesentwurf der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD soll das Urteil des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) durch eine rückwirkend ab 2007 geltende gesetzliche Regelung ersetzt werden. Bis 2006 hatte die sog. Pendlerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,30 € je Entfernungskilometer betragen. Die ab 2007 eingeführte Kürzung hatte das BVerfG verworfen.

Stellungnahme zur Änderung des § 522 ZPO

BRAK Logo[BRAK]   Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 5/2009 zum Gesetzentwurf der FDP-Bundestagsfraktion zur Änderung der Zivilprozessordnung – § 522 ZPO (BT-Drucks. 16/11457) geäußert. Darin bezeichnet die BRAK das Anliegen des Entwurfs, § 522 Abs. 2, Abs. 3 ZPO zu ändern, als berechtigt. Der gegenwärtige Rechtszustand ist nach Einschätzung der BRAK unbefriedigend. Vorrangig ist die Prüfung, ob überhaupt am Beschlussverfahren festzuhalten ist oder ob die Berufungsgerichte künftig wieder über alle streitigen Berufungen durch Urteil entscheiden müssen. Wird das Beschlussverfahren beibehalten, so ist nach Ansicht der BRAK die Rechtsbeschwerde zu eröffnen.

Fortbildungsverpflichtung nach § 15 FAO

Die RAK Bamberg erinnert an die Fortbildungspflicht der Fachanwälte für das Jahr 2008. Bitte reichen Sie – falls noch nicht geschehen – die Fortbildungsnachweise in Fotokopie bei der Geschäftsstelle ein.

Sollten Sie bislang noch keine Fachanwaltsbezeichnung erworben haben, so beachten Sie bitte, dass die Fortbildungsnachweise erst zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Kammer einzureichen sind. Zwar besteht in dem Jahr nach Lehrgangsende grundsätzlich eine Fortbildungsverpflichtung nach § 4 Abs. 2 i.V.m. 15 FAO. Doch wird die Erfüllung der Verpflichtung erst in dem Zeitpunkt geprüft, zu dem auch der Antrag auf Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung gestellt wird.

Crashkurs Europarecht

Das Centrum für Europarecht and der Universität Passau (CEP) veranstaltet sowohl am 26./27. März als auch am 24./25. September 2009 einen Crashkurs im Europarecht. Dieser richtet sich unter anderem an Rechtsanwälte, die sich für die Herausforderungen dieses schnell wachsenden Rechtsgebietes in iherer täglichen Praxis wappnen möchten.

Nähere Informationen finden Sie unter www.cep-passau.eu.

LG Köln untersagt Werbung für DEKRA-Zertifikat

BRAK Logo[BRAK]   Das LG Köln hat durch Urteil vom 03.02.2009 (Pressemitteilung des LG Köln) eine auf Antrag zweier Rechtsanwälte erlassene einstweilige Verfügung bestätigt, mit welcher es der DEKRA bereits am 12.11.2008 die Versendung von Werbeschreiben untersagt hatte, in denen ein von ihr verliehenes Zertifikat unter anderem als „solide Alternative zur Fachanwaltschaft“ angepriesen worden war. Das LG Köln argumentiert, dass dem Hinweis, dass einem Rechtanwalt eine Zertifizierung in einem bestimmten Rechtsgebiet erteilt worden ist, ein durchschnittlich informierter und verständiger Rechtsuchender entnehmen wird, dass bei der Erstellung der geprüften Standards die betroffenen Fachkreise mitgewirkt haben, zumindest aber die Prüfungskriterien von diesen als Standards akzeptiert werden. Gerade im Bereich der freien Berufe sei das Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise geprägt durch Bezeichnungen wie z. B. „Fachanwalt“ oder „Facharzt“, die ihrerseits darauf basieren, dass die so bezeichneten Berufsträger vorgegebene Anforderungen an einen bestimmten Kenntnis- und Erfahrungsstand erfüllen, die von diesen Fachkreisen bestimmt worden sind und allgemein anerkannt werden. Das Urteil, das im Heft 1/2009 der BRAK-Mitteilungen veröffentlicht werden wird, ist nicht rechtskräftig, da Berufung zum OLG Köln eingelegt werden kann.

Keine Umqualifizierung in gewerbliche Einkünfte durch angestellte Rechtsanwälte bei eindeutiger Trennbarkeit der Tätigkeitsbereiche

BRAK Logo[BRAK]   Mit Urteil vom 08.10.2008 (VIII R 53/07) hat der BFH entschieden, dass in Fällen, in denen ein selbstständig tätiger und ein angestellter Berufsträger jeweils einzelne Mandate eigenverantwortlich betreuen, trotz der gleichartigen Tätigkeit eine – gegebenenfalls im Schätzungswege vorzunehmende – Aufteilung der Einkünfte nicht ausgeschlossen ist. Dies hat zur Folge, dass die vom Inhaber selbst betreuten Mandate der freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen sind und nur die von dem Angestellten betreuten Mandate zu gewerblichen Einkünften führen.

Diese Entscheidung wird in Heft 1/2009 der BRAK-Mitteilungen mit einer ausführlichen Anmerkung von RA Dr. Clausen veröffentlicht werden.

Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesregierung hat am 04.02.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Per „De-Mail“ sollen in Deutschland ab 2010 Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können. Mit dem Bürgerportalgesetz werden Anforderungen an die Ausgestaltung der De-Mail, an deren Betrieb definiert und das Akkreditierungsverfahren geregelt. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und sonstige Institutionen sollen dann bei einem akkreditierten Anbieter ihrer Wahl ein De-Mail-Postfach eröffnen können. Zum Gesetzentwurf wurde vom 20. November bis zum 12. Dezember 2008 eine Online-Konsultation durchgeführt, die u. a. die Möglichkeit zur direkten Kommentierung des Gesetzentwurfes enthielt. Die eingegangenen Kommentare und Beiträge wurden in der dem Kabinett vorgelegten Fassung des Gesetzes berücksichtigt. Lesen Sie hierzu auch die Pressemitteilung des BMI v. 04.02.2009. Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter www.buergerportale.de

Offener Brief an die russische Anwaltschaft

BRAK Logo[BRAK]   Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in einem offenen Brief an die russische Anwaltschaft Ende Januar 2009 ihre Bestürzung über die Ermordung des Menschenrechtsanwalts Stanislav Markelov am 19.01.2009 ausgedrückt. Stanislav Markelov habe sich für Gerechtigkeit und Menschenrechte eingesetzt. Anwälte weltweit setzten sich – unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich – für den Rechtsstaat, ihre Mandaten und deren Zugang zum Recht ein. Es gelte, sich dieser Werte bewusst zu sein und sie zu schützen. Die Bundesrechtsanwaltskammer forderte eine gründliche Untersuchung der Vorgänge.

Geldwäschebekämpfungsgesetz – Anordnung zu den internen Sicherungsmaßnahmen

BRAK Logo[BRAK]   Das Präsidium der BRAK hat am 12.01.2009 aufgrund der Befugnis gem. § 9 Abs. 4 GwG eine Regelung zu den internen Sicherungsmaßnahmen (§ 9 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 3 GwG) getroffen. Diese Anordnung der BRAK zum Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (GwG) ist in den BRAK-Mitt. 2009, 21 f. veröffentlicht worden.